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Rettungsgasse befahren: Bußgeld & Fahrverbot

Ein unverhoffter Stau auf der A96 wurde für einen bislang unbescholtenen Motorradfahrer zum kostspieligen Abenteuer: Trotz eines drohenden überhitzten Motors entschied er sich für eine riskante Abkürzung durch die Rettungsgasse – und kassierte prompt eine saftige Strafe vom Amtsgericht Leutkirch. Mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 240 Euro endet sein Versuch, dem Stau zu entwischen. Doch der Fall wirft Fragen auf, wie weit man im Notfall gehen darf, ohne das Gesetz zu brechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Leutkirch
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 1 OWi 51 Js 26383/23
  • Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich Verkehrsrecht
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Betroffener: Gabelstaplerfahrer, der vorsätzlich eine für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge reservierte Gasse benutzte
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Betroffene fuhr am 10.04.2023 um 14:19 in A. und benutzte vorsätzlich eine freie Gasse, die für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen vorgesehen ist
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das vorsätzliche Befahren der für Einsatzfahrzeuge reservierten Gasse als schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot führt
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der Betroffene wird zu einer Geldbuße in Höhe von 240,- € verurteilt sowie zu einem einmonatigen Fahrverbot, das wirksam wird, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt – spätestens jedoch vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft; er trägt die Kosten des Verfahrens
  • Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf die Anwendung der Vorschriften der §§ 11 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO, §§ 24, 25 StVG und Nr. 50a BKat, wonach die vorsätzliche unberechtigte Benutzung einer für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge reservierten Gasse als schwerwiegender Verstoß gewertet wird
  • Folgen: Das Urteil zieht eine finanzielle Belastung in Form einer Geldbuße, ein Fahrverbot sowie die Übernahme der Verfahrenskosten für den Betroffenen nach sich und verdeutlicht die strikte Handhabung der Vorschriften im Verkehrsrecht

Missachtung der Rettungsgasse: Folgen und Verantwortung für Autofahrer

Im Straßenverkehr ist die korrekte Bildung der Rettungsgasse essenziell für die schnelle Notfallrettung. Missachtungen der Verkehrsregeln Rettungsgasse können zu hohen Bußgeldern, einem Fahrverbot Rettungsgasse oder sogar strafrechtlichen Folgen führen. Die Hilfeleistungspflicht und die Verantwortung jedes Autofahrers stehen im Mittelpunkt der Debatte, wie es der Bussgeldkatalog Rettungsgasse widerspiegelt.

Nun folgt die Vorstellung und Analyse eines konkreten Falls.

Der Fall vor Gericht


Motorradfahrer befuhr Rettungsgasse auf der A96 – Gericht verhängt Fahrverbot

Motorradfahrer fährt durch die Rettungsgasse zwischen stehenden Autos auf der A96.
Rettungsgasse unerlaubt befahren – Fahrverbot | Symbolbild: Flux gen.

Ein Motorradfahrer wurde vom Amtsgericht Leutkirch zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt, weil er auf der Autobahn A96 eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt hatte. Zusätzlich muss er für einen Monat seinen Führerschein abgeben.

Mehrere Kilometer durch die Rettungsgasse gefahren

Der bislang verkehrsrechtlich unauffällige Gabelstaplerfahrer war am 10. April 2023 um 14:19 Uhr zusammen mit einem Freund auf der A96 zwischen zwei Anschlussstellen unterwegs. Aufgrund eines schweren Unfalls am Kreuz Memmingen hatte sich ein Stau gebildet. Die anderen Verkehrsteilnehmer hatten vorschriftsmäßig eine Rettungsgasse gebildet, indem die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links zur Mittelleitplanke und die auf der rechten Spur nach rechts zum Standstreifen gefahren waren.

Der Betroffene befuhr diese Rettungsgasse mit seinem Motorrad vorsätzlich über eine Strecke von zwei bis drei Kilometern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h. Eine Polizeibeamtin beobachtete den Vorfall und dokumentierte ihn mit der Dashcam des Dienstfahrzeugs. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch ein Einsatzfahrzeug der Straßenmeisterei erwartet, das die Rettungsgasse hätte nutzen sollen.

Gericht sieht keine Rechtfertigung für das Verhalten

Der Betroffene gab an, sein luftgekühlter Motor habe zu überhitzen gedroht, nachdem sie etwa 15 bis 20 Minuten am Stauende gewartet hatten. Sein Freund habe zudem über das Handy erfahren, dass die Unfallstelle bereits geräumt sei. Das Gericht wertete diese Begründung nicht als Rechtfertigung. Der Fahrer hätte stattdessen sein Motorrad auf der rechten Fahrspur oder dem Standstreifen abstellen und den Motor abkühlen lassen können.

Ein Monat Fahrverbot trotz weitem Arbeitsweg

Neben der Geldbuße verhängte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Tatsache, dass der Betroffene einen Arbeitsweg von 25 Kilometern zurücklegen muss und im Schichtdienst arbeitet, bewertete das Gericht nicht als besondere Härte. Auch der Umstand, dass zu seinen Arbeitszeiten die öffentlichen Verkehrsverbindungen schlecht sind, änderte nichts an der Entscheidung. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, Taxis zu nutzen oder das Fahrverbot in den Urlaub zu legen, da der Betroffene den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Urteils abgeben kann.

Schwerwiegender Verstoß gegen Verkehrsregeln

Das Gericht betonte die Schwere des Verstoßes. Auch wenn keine tatsächliche Behinderung eines Einsatzfahrzeugs vorlag, musste weiterhin mit der Durchfahrt von Hilfsfahrzeugen gerechnet werden. Das Befahren der Rettungsgasse über eine längere Strecke stelle ein massives Fehlverhalten dar, das als grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zu werten sei. Der Betroffene muss neben Geldbuße und Fahrverbot auch die Kosten des Verfahrens tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse auf der Autobahn als schwerwiegender Verstoß gewertet wird – auch wenn der Stau sich bereits aufzulösen scheint. Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 240 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, obwohl der Betroffene verkehrsrechtlich bisher nicht aufgefallen war. Selbst nachvollziehbare Gründe wie ein möglicherweise überhitzender Motor rechtfertigen nicht die Nutzung der Rettungsgasse.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie im Stau stehen, müssen Sie die Rettungsgasse unbedingt freihalten und dürfen diese unter keinen Umständen selbst befahren – auch nicht mit einem Motorrad oder wenn Sie denken, dass der Stau sich bald auflöst. Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Bei Verstößen droht Ihnen ein empfindliches Bußgeld und ein Fahrverbot, selbst wenn Sie bisher noch nie verkehrsrechtlich aufgefallen sind. Ein überhitzender Motor oder lange Wartezeiten werden von Gerichten nicht als Rechtfertigung akzeptiert.

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Konsequenzen bei unsachgemäßem Verhalten im Straßenverkehr

Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften spielt insbesondere in sensiblen Situationen eine entscheidende Rolle. Ein Versäumnis, beispielsweise die Rettungsgasse ordnungsgemäß zu nutzen, kann schwerwiegende Folgen haben und den beruflichen Alltag erheblich beeinträchtigen. Insbesondere bei Fällen, die komplexe Abwägungen erfordern, ist eine präzise Analyse der individuellen Situation unerlässlich.

Wir unterstützen Sie darin, Ihre rechtliche Lage umfassend zu überprüfen und etwaige nächste Schritte fundiert abzuwägen. Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu verschaffen und Sie in der Lösung Ihres Falles bestmöglich zu begleiten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafen drohen beim unerlaubten Befahren einer Rettungsgasse?

Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse zieht seit November 2021 erhebliche Sanktionen nach sich. Die Grundstrafe beträgt 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Verschärfte Strafen bei erschwerenden Umständen

Die Strafe verschärft sich je nach Schwere des Verstoßes:

  • Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 280 Euro
  • Bei Gefährdung anderer erhöht sich die Strafe auf 300 Euro
  • Kommt es zu einer Sachbeschädigung, werden 320 Euro fällig

In allen Fällen bleiben die zwei Punkte in Flensburg und das einmonatige Fahrverbot bestehen.

Rechtliche Grundlage

Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Dies ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Jedes unberechtigte Befahren stellt einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar, auch wenn Sie argumentieren, dass Sie nur rechts überholen wollten.

Gerichtliche Durchsetzung

Die Gerichte verfolgen Verstöße gegen die Rettungsgassenvorschriften mit besonderer Strenge. Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das Befahren einer Rettungsgasse über eine Strecke von 500 Metern ein Regelfahrverbot rechtfertigt. Persönliche Umstände wie berufliche Konsequenzen werden bei der Verhängung des Fahrverbots nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.


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Was gilt rechtlich als unerlaubtes Befahren einer Rettungsgasse?

Ein unerlaubtes Befahren einer Rettungsgasse liegt vor, wenn Sie als nicht berechtigter Verkehrsteilnehmer die zwischen den Fahrzeugen gebildete Gasse nutzen.

Berechtigter Personenkreis

Ausschließlich folgende Fahrzeuge dürfen eine Rettungsgasse befahren:

  • Polizeifahrzeuge
  • Feuerwehrfahrzeuge
  • Rettungsdienste
  • Abschleppfahrzeuge im Einsatz

Tatbestandsmerkmale

Ein unerlaubtes Befahren liegt vor, wenn Sie die Rettungsgasse nutzen, um schneller voranzukommen. Dies gilt auch, wenn Sie sich an ein Einsatzfahrzeug anhängen. Der Verstoß beginnt bereits mit dem Einfahren in die Rettungsgasse – unabhängig von der zurückgelegten Strecke.

Rechtliche Konsequenzen

Die Nutzung einer Rettungsgasse ohne Berechtigung wird als schwerwiegender Verstoß eingestuft. Sie müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Grundverstoß 240 € 2 1 Monat
Mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
Mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
Mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat

Besondere Situationen

Wenn Sie in einer Notsituation einem Einsatzfahrzeug Platz machen müssen, dürfen Sie kurzzeitig auf den Standstreifen ausweichen. Dies gilt jedoch nur, wenn anders keine Rettungsgasse gebildet werden kann. In Baustellenbereichen müssen Sie besonders vorsichtig agieren und durch versetztes Fahren eine Rettungsgasse ermöglichen.


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Wie kann man sich gegen ein verhängtes Fahrverbot wegen Rettungsgassennutzung wehren?

Gegen ein Fahrverbot wegen unerlaubter Rettungsgassennutzung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da der Bußgeldbescheid sonst rechtskräftig wird und nicht mehr angefochten werden kann.

Einspruchsverfahren

Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen. Eine einfache E-Mail genügt nicht für einen wirksamen Einspruch. Nach Eingang prüft die Behörde den Fall erneut. Wird der Einspruch nicht direkt akzeptiert, gibt die Behörde die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter.

Erfolgsaussichten

Die Chancen auf Erfolg hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn:

  • Die Verkehrssituation nicht eindeutig war
  • Die Straßenführung das Bilden einer Rettungsgasse unmöglich machte
  • Die erwarteten Reaktionszeiten unrealistisch waren

Mögliche Ergebnisse

Bei einem erfolgreichen Einspruch sind folgende Ausgänge möglich:

  • Komplette Einstellung des Verfahrens
  • Reduzierung des Bußgelds auf 55 Euro
  • Wegfall des Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße

Beachten Sie: Die Grundsanktion für das unbefugte Benutzen einer Rettungsgasse beträgt 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Unfällen erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.


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Welche Härtefallregelungen gibt es beim Fahrverbot wegen Rettungsgassenverstoß?

Bei einem Verstoß gegen die Rettungsgassenvorschriften droht grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. In bestimmten Ausnahmefällen kann dieses Fahrverbot jedoch durch eine erhöhte Geldbuße ersetzt werden.

Voraussetzungen für einen Härtefall

Ein Härtefall kann nur anerkannt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dabei reichen normale berufliche Nachteile nicht aus. Es muss eine Härte ganz außergewöhnlicher Art nachgewiesen werden.

Mögliche Härtefallgründe sind:

  • Existenzbedrohung: Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes oder die wirtschaftliche Existenz eines Selbstständigen konkret droht
  • Pflegebedürftige Angehörige: Wenn Sie nachweislich für die Betreuung und den Transport pflegebedürftiger Angehöriger unerlässlich sind
  • Gesundheitliche Gründe: Wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine längeren Strecken zu Fuß zurücklegen können und zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind

Ausschlussgründe für Härtefälle

Ein Härtefall wird in der Regel nicht anerkannt bei:

  • Wiederholungstätern innerhalb von zwei Jahren
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Verstoß
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Verursachung eines Unfalls

Gerichtliche Prüfung

Die Entscheidung über einen Härtefall trifft das Gericht im Einzelfall. Dabei wird besonders geprüft:

  • Die konkrete Gefährdungssituation durch den Verstoß
  • Die Dauer der Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Das Verhalten nach dem Vorfall
  • Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Wird ein Härtefall anerkannt, wird das Fahrverbot in der Regel durch eine deutlich erhöhte Geldbuße ersetzt. Diese kann das zwei- bis dreifache des ursprünglichen Bußgeldes betragen.


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Wie wirkt sich die Nutzung der Rettungsgasse auf Versicherung und Punktekonto aus?

Punktekonto in Flensburg

Wenn Sie eine Rettungsgasse unerlaubt befahren oder nicht ordnungsgemäß bilden, werden zwei Punkte in Ihrem Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Diese Punkte bleiben fünf Jahre bestehen, da es sich um eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit handelt.

Auswirkungen auf den Führerschein

Bei der Sammlung von Punkten müssen Sie verschiedene Konsequenzen beachten:

  • Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung
  • Bei 6 bis 7 Punkten folgt eine Verwarnung mit Anordnung zum Aufbauseminar
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, verbunden mit einer Sperrfrist von sechs Monaten

Versicherungsrechtliche Folgen

Die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall während der unberechtigten Nutzung der Rettungsgasse – in diesem Fall riskieren Sie nicht nur ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 320 Euro, sondern auch Probleme mit Ihrer Versicherung.

Strafrecht und weitere Konsequenzen

Besonders schwerwiegend wird es, wenn Sie durch Ihr Verhalten Rettungskräfte behindern. In diesem Fall kann zusätzlich eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c Abs. 2 StGB vorliegen. Bei vorsätzlichem Handeln droht sogar eine Strafbarkeit wegen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rettungsgasse

Eine gesetzlich vorgeschriebene Gasse zwischen den Fahrstreifen, die bei stockendem Verkehr oder Stau von allen Verkehrsteilnehmern gebildet werden muss. Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen, um eine freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen. Geregelt in § 11 Abs. 2 StVO.

Beispiel: Bei einem Stau auf der dreispurigen Autobahn fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, die auf der mittleren und rechten Spur nach rechts.


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Fahrverbot

Eine zeitlich begrenzte behördliche Untersagung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es ist eine Nebenstrafe bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und wird zusätzlich zu Geldbußen verhängt. Die Dauer beträgt meist 1-3 Monate gemäß § 25 StVG. Der Führerschein muss bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Beispiel: Ein einmonatiges Fahrverbot kann innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft angetreten werden, z.B. während des Urlaubs.


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Geldbuße

Eine gerichtlich oder behördlich festgesetzte Geldzahlung als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Geldstrafen (für Straftaten) wird kein Eintrag ins Führungszeugnis vorgenommen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und ist im Bußgeldkatalog (BKatV) festgelegt.

Beispiel: Eine Geldbuße von 240 Euro für das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse.


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Hilfeleistungspflicht

Die rechtliche Verpflichtung, bei Unfällen oder gemeiner Gefahr Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist. Im Straßenverkehr beinhaltet dies auch die Pflicht, Rettungskräften freie Bahn zu schaffen. Geregelt in § 323c StGB und für den Straßenverkehr speziell in § 1 Abs. 1 StVO.

Beispiel: Das Bilden einer Rettungsgasse ist Teil der allgemeinen Hilfeleistungspflicht im Straßenverkehr.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: Dieser Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet Verkehrsteilnehmer dazu, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse zu bilden. Die Rettungsgasse dient dazu, Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten einen schnellen und ungehinderten Durchgang zu ermöglichen. Die fehlerhafte oder unbefugte Nutzung dieser Gasse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen und weiteren Maßnahmen geahndet werden kann.

    Im vorliegenden Fall hat der Betroffene vorsätzlich die Rettungsgasse mit seinem Fahrzeug befahren, obwohl diese eigens von anderen Verkehrsteilnehmern gebildet und genutzt werden sollte. Dadurch wurde die ordnungsgemäße Funktion der Rettungsgasse beeinträchtigt.

  • § 49 Abs. 2 StVO: Dieser Absatz sieht die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor. Er legt fest, dass Verstöße nach bestimmten Nummern mit festgelegten Bußgeldern und Verwaltungsmaßnahmen sanktioniert werden. Ziel ist es, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Der Betroffene hat durch die unberechtigte Benutzung der Rettungsgasse gegen diese Vorschrift verstoßen, was die Grundlage für die verhängte Geldbuße und das Fahrverbot bildet.

  • § 24 StVG: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt unter anderem den Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen. Ein Fahrverbot kann verhängt werden, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.

    Aufgrund der vorsätzlichen Missachtung der Rettungsgasse und der dadurch verursachten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird dem Betroffenen ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt.

  • § 11 Abs. 2 StVO: Dieser Paragraph definiert Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und bestimmt die Voraussetzungen für deren Ahndung, einschließlich Geldbußen und Punkten im Fahreignungsregister. Er dient als Grundlage für die rechtliche Bewertung von Verstößen gegen die StVO.

    Der Verstoß des Betroffenen gegen die Vorschriften zur Rettungsgasse fällt unter diese Bestimmung, wodurch die Verhängung einer Geldbuße und weiterer Sanktionen rechtlich gestützt ist.

  • Nr. 50a BKat: Der Bußgeldkatalog (BKat) listet spezifische Bußgelder für verschiedene Verkehrsverstöße auf. Nummer 50a bezieht sich auf das unbefugte Fahren in einer Rettungsgasse und legt die entsprechenden Geldstrafen und Maßnahmen fest.

    In diesem Fall wurde das Verhalten des Betroffenen gemäß Nr. 50a BKat mit einer Geldbuße von 240,- € sanktioniert, was die durchgeführten Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften stehen.


Das vorliegende Urteil


AG Leutkirch – Az.: 1 OWi 51 Js 26383/23 – Urteil vom 18.01.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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