Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Kern des Urteils: Ablehnung der prüfungsfreien Umschreibung kosovarischer Fahrerlaubnis
- Sachverhalt: Antrag auf Umschreibung und Ablehnung durch die Behörde
- Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Klageabweisung bestätigt
- Argumentation des Klägers im Berufungsverfahren: Bloße Dokumentenerneuerung und Fahrpraxis
- Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Wohnsitzprinzip und Zeitablauf entscheidend
- Rechtliche Würdigung: Kein Anspruch auf Umschreibung ohne Prüfung
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klarstellung der Umschreibungspraxis und Relevanz des Zeitablaufs
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen gelten für die prüfungsfreie Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland?
- Wie unterscheiden sich die Umschreibungsregeln für Führerscheine aus dem Kosovo von denen aus EU-Ländern?
- Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn der Antrag auf prüfungsfreie Umschreibung abgelehnt wird?
- Welche Dokumente und Nachweise sind für eine erfolgreiche Umschreibung eines kosovarischen Führerscheins erforderlich?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 15.09.2023
- Aktenzeichen: 11 BV 23.937
- Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Fahrerlaubnisumschreibung
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: In der Republik Kosovo geborene Person, wohnhaft in Deutschland seit Februar 2006, die die prüfungsfreie Umschreibung ihres kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis begehrt und hierfür diverse Unterlagen vorgelegt hat.
- Behörde: Die staatliche Stelle, bei der der Antrag auf Fahrerlaubniserteilung gestellt wurde und die über die Umschreibung entscheidet.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger stellte am 31.05.2022 einen Antrag, seinen kosovarischen Führerschein ohne neue Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Er reichte dazu den im Kosovo ausgestellten Führerschein mit unterschiedlichen Datumsangaben sowie Bestätigungen des Generalkonsulats und des kosovarischen Innenministeriums ein.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vorgelegten Unterlagen – insbesondere die widersprüchlichen Datumsangaben des Führerscheins – die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ausreichend belegen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde auf 5.000,- Euro festgesetzt; die Revision wurde nicht zugelassen.
- Begründung: Das Gericht wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die vorgelegten Unterlagen aufgrund widersprüchlicher Datumsangaben und Unklarheiten nicht ausreichten, um die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung des kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis zu erfüllen.
- Folgen: Der Kläger muss die im Berufungsverfahren festgesetzten Kosten tragen; die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, und es bestehen keine weiteren Rechtsmittelmöglichkeiten, da die Revision nicht zugelassen wurde.
Der Fall vor Gericht
Kern des Urteils: Ablehnung der prüfungsfreien Umschreibung kosovarischer Fahrerlaubnis

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 15. September 2023 (Az.: 11 BV 23.937) die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. Im Kern ging es um die Frage, ob ein im Kosovo ausgestellter Führerschein prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann. Das Gericht entschied, dass dies im vorliegenden Fall nicht möglich ist und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger muss demnach die regulären Prüfungen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis ablegen, um in Deutschland legal Auto fahren zu dürfen.
Sachverhalt: Antrag auf Umschreibung und Ablehnung durch die Behörde
Der Fall dreht sich um einen Mann, der im Kosovo geboren wurde und seit dem 2. Februar 2006 ununterbrochen in Deutschland wohnt. Im Mai 2022 beantragte er bei der zuständigen Behörde die Umschreibung seines kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis. Er legte einen Führerschein vor, der am 15. Juli 2011 im Kosovo ausgestellt worden war und die Klassen B1, B, M, L und T umfasste. Bemerkenswert ist, dass im Führerschein selbst als Ausstellungsdatum für die Klasse B der 17. März 2005 angegeben ist, während die anderen Klassen auf den 15. Juli 2011 datiert sind.
Zur Untermauerung seines Antrags legte der Kläger eine Bestätigung des kosovarischen Generalkonsulats vor, die den legalen Erwerb des Führerscheins im Kosovo im Jahr 2011 bestätigte. Zusätzlich reichte er eine weitere Bestätigung des kosovarischen Innenministeriums ein, in der behauptet wurde, er sei bereits seit dem 17. März 2005 Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B. Die Argumentation des Klägers zielte darauf ab, darzulegen, dass der Führerschein von 2011 lediglich eine Umschreibung eines älteren Führerscheins aus dem Jahr 2005 darstelle, der noch vor seiner Wohnsitznahme in Deutschland ausgestellt worden sei.
Die zuständige deutsche Behörde lehnte den Antrag auf Umschreibung jedoch ab. Zur Begründung wurde angeführt, dass eine prüfungsfreie Umschreibung nur möglich sei, wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte. Da der kosovarische Führerschein laut Behördenansicht erst am 15. Juli 2011 ausgestellt wurde und der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits seit über fünf Jahren in Deutschland gemeldet war, sah die Behörde die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung als nicht gegeben an.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Klageabweisung bestätigt
Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht München, um die Umschreibung seiner Fahrerlaubnis zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Das Gericht ließ offen, ob tatsächlich ein sogenannter Wohnsitzverstoß bei der Ausstellung des Führerscheins im Jahr 2011 vorlag. Ein Wohnsitzverstoß liegt vor, wenn eine Fahrerlaubnis in einem Staat ausgestellt wird, obwohl der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt bereits seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Staat, hier Deutschland, hatte.
Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehe, dass die kosovarischen Behörden ihm 2011 keine neue Fahrerlaubnis erteilt, sondern lediglich ein neues Dokument ausgestellt hätten, eine prüfungsfreie Umschreibung dennoch nicht in Betracht komme. Der wesentliche Grund hierfür lag im Zeitablauf. Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis (angeblich 2005) liege bereits rund 18 Jahre zurück.
Nach der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur sechs Monate lang mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Nach Ablauf dieser Frist ist die Fahrerlaubnis nicht mehr gültig, und für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich das Ablegen von Prüfungen erforderlich.
Da der Kläger seit 2006 in Deutschland wohnt und weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht hatte, seitdem relevante Fahrpraxis im Ausland erworben zu haben, sah das Verwaltungsgericht keine Grundlage für eine Ausnahme von der Prüfungspflicht.
Argumentation des Klägers im Berufungsverfahren: Bloße Dokumentenerneuerung und Fahrpraxis
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte der Kläger Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Er bekräftigte seine Argumentation, dass es sich bei dem Führerschein von 2011 lediglich um eine Dokumentenerneuerung gehandelt habe. Er habe im Jahr 2011 lediglich seinen alten Führerschein, ausgestellt von der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) im Jahr 2005, gegen ein kosovarisches Dokument umtauschen lassen, nachdem der Kosovo unabhängig geworden war. Die UNMIK war nach dem Kosovokrieg von 1999 bis 2008 die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo. Der Kläger argumentierte, dass die Entscheidungen der UNMIK dem neu gegründeten Staat Kosovo zuzurechnen seien.
Zudem behauptete der Kläger, über ausreichende Fahrpraxis zu verfügen. Er räumte zwar ein, längere Zeit in Deutschland kein eigenes Auto gefahren zu sein, betonte aber, regelmäßig als Beifahrer am Straßenverkehr teilgenommen und häufig im Ausland, auch in dicht besiedelten Gebieten und Großstädten, Kraftfahrzeuge geführt zu haben. Um seine Fahrpraxis zu untermauern, legte er im Berufungsverfahren eine Bestätigung einer Fahrschule über eine sogenannte „Überprüfungsfahrt“ vor, die er kurz zuvor absolviert hatte.
Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Wohnsitzprinzip und Zeitablauf entscheidend
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung des Klägers jedoch zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Der BayVGH stellte klar, dass die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) voraussetzt, dass die ausländische Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder berechtigt hat. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die ausländische Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde.
Der BayVGH ließ in seiner Begründung offen, ob im Fall des Klägers tatsächlich ein Wohnsitzverstoß bei der Ausstellung des Führerscheins im Jahr 2011 vorlag. Das Gericht musste dies nicht abschließend klären, da es bereits aus anderen Gründen zum Ergebnis kam, dass eine prüfungsfreie Umschreibung nicht möglich ist.
Entscheidend für die Ablehnung der Berufung war vielmehr der Zeitablauf seit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis im Jahr 2005. Auch der BayVGH betonte, dass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland nach § 29 Abs. 2 FeV auf sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes beschränkt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig.
Da der Kläger bereits seit 2006 in Deutschland wohnt, war die Sechs-Monats-Frist längst abgelaufen. Der BayVGH stellte fest, dass der Kläger somit keinen Anspruch auf prüfungsfreie Umschreibung seiner kosovarischen Fahrerlaubnis hat, unabhängig davon, ob es sich bei dem Dokument von 2011 um eine Neuerteilung oder lediglich eine Dokumentenerneuerung handelte und unabhängig davon, ob ein Wohnsitzverstoß vorlag oder nicht. Die vorgelegte Bestätigung der Fahrschule über eine „Überprüfungsfahrt“ änderte an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
Rechtliche Würdigung: Kein Anspruch auf Umschreibung ohne Prüfung
Zusammenfassend lässt sich die rechtliche Würdigung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wie folgt darstellen:
- Wohnsitzprinzip: Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis setzt voraus, dass diese nicht unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde. Ob dies im vorliegenden Fall zutrifft, ließ der BayVGH offen.
- Sechs-Monats-Frist: Auch wenn die kosovarische Fahrerlaubnis ursprünglich rechtmäßig erworben worden wäre, ist die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland nach § 29 Abs. 2 FeV auf sechs Monate ab Wohnsitzbegründung beschränkt. Diese Frist war im Fall des Klägers längst abgelaufen.
- Keine Fahrpraxis im Inland: Der Kläger hatte nicht ausreichend dargelegt, dass er nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist relevante Fahrpraxis im Ausland erworben hat, die eine Ausnahme von der Prüfungspflicht rechtfertigen könnte.
- Kein Anspruch auf prüfungsfreie Umschreibung: Aufgrund des Zeitablaufs und der fehlenden Voraussetzungen des § 29 FeV hat der Kläger keinen Anspruch auf prüfungsfreie Umschreibung seiner kosovarischen Fahrerlaubnis. Er muss für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klarstellung der Umschreibungspraxis und Relevanz des Zeitablaufs
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat bedeutende Auswirkungen für Personen, die eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen und diese in Deutschland umschreiben lassen möchten, insbesondere wenn die Fahrerlaubnis schon älter ist oder in einem Staat erworben wurde, dessen Fahrerlaubnisse nicht ohne Weiteres in Deutschland anerkannt werden.
Das Urteil verdeutlicht, dass die Sechs-Monats-Frist des § 29 Abs. 2 FeV eine zentrale Rolle bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse spielt. Personen, die nach Deutschland ziehen und ihre ausländische Fahrerlaubnis nutzen möchten, sollten sich unverzüglich nach Wohnsitzbegründung über die Umschreibungsmodalitäten informieren und den Antrag auf Umschreibung innerhalb der Sechs-Monats-Frist stellen. Wird diese Frist versäumt, ist die prüfungsfreie Umschreibung in der Regel nicht mehr möglich, selbst wenn die ausländische Fahrerlaubnis ursprünglich rechtmäßig erworben wurde.
Das Urteil betont auch die Bedeutung des Wohnsitzprinzips bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Wer bereits in Deutschland wohnt, darf grundsätzlich keine Fahrerlaubnis in einem anderen Staat erwerben, um diese dann in Deutschland prüfungsfrei umschreiben zu lassen. Solche Versuche können dazu führen, dass die Umschreibung abgelehnt wird und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen können.
Für Personen aus dem Kosovo und anderen Staaten, deren Fahrerlaubnisse nicht in Anlage 11 der FeV aufgeführt sind (d.h. keine generelle Anerkennung besteht), bedeutet dieses Urteil, dass eine prüfungsfreie Umschreibung ohnehin nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich ist. In den meisten Fällen wird das Ablegen der deutschen Fahrprüfungen unumgänglich sein, um in Deutschland legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu informieren und gegebenenfalls die notwendigen Schritte für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis einzuleiten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Wer einen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen möchte, muss beachten, dass ein Wohnsitzverstoß die Umschreibung verhindern kann – hatte man bei Ausstellung oder Verlängerung des Führerscheins bereits seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, gilt dieser in der Regel nicht. Auch wenn ein Führerschein (wie im Fall des kosovarischen Dokuments) nur formal neu ausgestellt wurde, kann dies als Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten. Bei längerer fehlender Fahrpraxis kann zudem eine neue theoretische und praktische Prüfung notwendig sein, wobei gelegentliches Fahren im Ausland oft nicht als ausreichende Fahrpraxis anerkannt wird.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtsfragen bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Internationale Fahrerlaubnisfragen können Unsicherheiten hervorrufen – insbesondere wenn staatliche Vorgaben, wie der Zusammenhang zwischen Ausstellungszeitpunkt und Wohnsitz, zu widersprüchlichen Ablehnungen führen. In Fällen, in denen nationale Prüfungsanforderungen und internationale Dokumentenerneuerungen aufeinandertreffen, entsteht schnell Klärungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird.
Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Analyse Ihrer individuellen Situation. Mit präziser und transparenter Beratung helfen wir Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen und fundiert abzuwägen, wie Sie in vergleichbaren Fällen Ihre Interessen wahren können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen gelten für die prüfungsfreie Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland?
Die prüfungsfreie Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die je nach Herkunftsland des Führerscheins variieren.
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat besitzen, können Sie diesen grundsätzlich ohne Prüfung in Deutschland nutzen. Eine Umschreibung ist in der Regel nicht erforderlich, solange der Führerschein gültig ist. Sie müssen Ihren EU-Führerschein erst umschreiben, wenn:
- Die Gültigkeit Ihres Führerscheins abläuft
- Sie eine Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisklassen benötigen
- Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben und eine Verlängerung ansteht
Führerscheine aus Drittstaaten
Für Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Ländern gelten strengere Regeln. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung:
- Wohnsitzregelung: Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben. Die Umschreibung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Wohnsitznahme erfolgen.
- Herkunftsland des Führerscheins: Deutschland hat mit bestimmten Ländern Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen geschlossen. Diese sind in der sogenannten „Staatenliste“ (Anlage 11 FeV) aufgeführt.
- Ausstellungsdatum: Für einige Länder, wie z.B. den Kosovo, gilt die prüfungsfreie Umschreibung nur für Führerscheine, die nach einem bestimmten Datum ausgestellt wurden. Für kosovarische Führerscheine gilt dies beispielsweise für Ausstellungen ab dem 1. März 2018.
- Echtheit und Gültigkeit: Ihr ausländischer Führerschein muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein. Die Echtheit wird in der Regel vom Landeskriminalamt überprüft.
- Aufenthaltsdauer im Ausstellungsland: Sie müssen sich während des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage ununterbrochen in dem jeweiligen Land aufgehalten haben. Sogenannte „Ferienführerscheine“ werden nicht anerkannt.
- Mindestalter: Beachten Sie, dass in Deutschland Minderjährige nicht Auto fahren dürfen, auch wenn sie in ihrem Heimatland einen gültigen Führerschein besitzen.
Wenn Ihr Führerschein aus einem Land stammt, das nicht in der Staatenliste aufgeführt ist, müssen Sie in der Regel sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen, um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten.
Beachten Sie, dass selbst wenn Ihr Herkunftsland in der Staatenliste aufgeführt ist, die Behörden in bestimmten Fällen eine Prüfung anordnen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Ihren Führerschein über einen längeren Zeitraum nicht aktiv genutzt haben.
Für die Umschreibung benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter Ihren gültigen ausländischen Führerschein, eine beglaubigte Übersetzung, ein biometrisches Passfoto und einen Identitätsnachweis. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und zuständiger Behörde variieren.
Wie unterscheiden sich die Umschreibungsregeln für Führerscheine aus dem Kosovo von denen aus EU-Ländern?
Die Umschreibungsregeln für kosovarische Führerscheine unterscheiden sich erheblich von denen für EU-Führerscheine. Während EU-Führerscheine in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden, gelten für kosovarische Führerscheine strengere Vorschriften.
Anerkennung und Gültigkeitsdauer
EU-Führerscheine sind in Deutschland ohne zeitliche Begrenzung gültig. Sie können damit uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine Umschreibung vornehmen zu müssen.
Kosovarische Führerscheine hingegen werden nur für einen begrenzten Zeitraum anerkannt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist Ihr kosovarischer Führerschein nur noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie ihn umschreiben lassen, um weiterhin legal in Deutschland fahren zu dürfen.
Umschreibungsverfahren
Für EU-Führerscheine ist in der Regel keine Umschreibung erforderlich. Sie können Ihren EU-Führerschein behalten und müssen ihn lediglich bei Ablauf der Gültigkeit gegen einen neuen deutschen Führerschein austauschen.
Bei kosovarischen Führerscheinen ist das Verfahren komplexer:
- Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, erfordern in der Regel sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung für die Umschreibung.
- Führerscheine, die ab dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, können ohne zusätzliche Prüfungen umgeschrieben werden.
Zusätzliche Anforderungen
Wenn Sie einen kosovarischen Führerschein besitzen, müssen Sie bei der Umschreibung folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:
- Eine beglaubigte Übersetzung Ihres kosovarischen Führerscheins
- Einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Deutschland
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Einen Sehtest
- Gegebenenfalls eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis
Für EU-Führerscheininhaber entfallen diese zusätzlichen Anforderungen in der Regel.
Rechtliche Grundlagen
Die unterschiedliche Behandlung basiert auf dem Fehlen eines Abkommens zwischen Deutschland und dem Kosovo zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Im Gegensatz dazu existiert innerhalb der EU eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Führerscheinen, die auf der EU-Führerscheinrichtlinie basiert.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen aus dem Kosovo nach Deutschland. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit den Umschreibungsregeln vertraut machen, um nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nicht unbeabsichtigt ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren. Bei einem Umzug aus einem EU-Land müssen Sie sich hingegen keine Gedanken um eine Umschreibung machen, solange Ihr Führerschein gültig ist.
Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn der Antrag auf prüfungsfreie Umschreibung abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis abgelehnt wurde, steht Ihnen der Widerspruch als erstes Rechtsmittel zur Verfügung. Dieses Rechtsmittel ist der erste Schritt im verwaltungsrechtlichen Instanzenzug.
Widerspruchsverfahren
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids bei der Behörde eingereicht werden, die den Bescheid erlassen hat. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie darlegen, warum Sie die Entscheidung für falsch halten und welche Tatsachen oder rechtlichen Gründe aus Ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sollte Ihr Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Diese Klage richtet sich in der Regel darauf, den Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Behörde zur Umschreibung Ihres Führerscheins zu verpflichten.
Berufung und Revision
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts besteht die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. In besonderen Fällen kann sogar eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Betracht kommen. Diese höheren Instanzen sind jedoch an strenge Zulassungsvoraussetzungen gebunden.
Erfolgsaussichten und Kosten
Die Erfolgsaussichten hängen stark von Ihrem individuellen Fall ab. Entscheidend sind Faktoren wie die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland, Ihre nachweisbare Fahrpraxis und die Gültigkeit Ihres kosovarischen Führerscheins.
Bedenken Sie, dass mit jedem Rechtsmittel Kosten verbunden sind. Diese umfassen Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der bei Führerscheinangelegenheiten oft auf 5.000 Euro festgesetzt wird.
Alternative Lösungswege
Sollten die Rechtsmittel nicht zum Erfolg führen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die reguläre deutsche Fahrprüfung abzulegen. Dies kann in manchen Fällen der schnellere und kostengünstigere Weg sein, insbesondere wenn die Behörde Zweifel an Ihrer aktuellen Fahrtauglichkeit hat.
Beachten Sie, dass jeder Fall individuell bewertet wird. Die Entscheidung über die Umschreibung hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Ausstellungsdatum Ihres kosovarischen Führerscheins und Ihrer nachweisbaren Fahrpraxis in Deutschland.
Welche Dokumente und Nachweise sind für eine erfolgreiche Umschreibung eines kosovarischen Führerscheins erforderlich?
Für die Umschreibung eines kosovarischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein benötigen Sie folgende Dokumente und Nachweise:
Grundlegende Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung und Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in Deutschland.
- Aktuelles biometrisches Passfoto: Entsprechend den deutschen Anforderungen für Ausweisdokumente.
- Kosovarischer Führerschein im Original: Dieser muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Beglaubigte Übersetzung des kosovarischen Führerscheins: Von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder einem anerkannten Automobilclub angefertigt.
Spezifische Nachweise
- Nachweis über die Dauer des Führerscheinbesitzes: Falls dies nicht aus dem Führerschein selbst hervorgeht.
- Erweiterte Meldebescheinigung: Diese bestätigt Ihre erste Anmeldung in Deutschland. Sie ist nicht erforderlich, wenn Sie seit Ihrer ersten Anmeldung ununterbrochen in München wohnen.
- Bescheinigung des kosovarischen Innenministeriums: Bei Führerscheinen, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, benötigen Sie eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis. Diese wird über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eingeholt.
Zusätzliche Dokumente bei besonderen Umständen
Wenn Ihr Fall komplexer ist, etwa bei unterschiedlichen Ausstellungsdaten oder vorherigen Umschreibungen im Kosovo, können folgende Dokumente hilfreich sein:
- Nachweis über die ursprüngliche Erteilung der Fahrerlaubnis: Dies kann besonders wichtig sein, wenn Ihr aktueller Führerschein ein Ersatzdokument ist.
- Dokumentation über eventuelle Verluste oder Diebstähle früherer Führerscheine: Falls Sie einen Ersatzführerschein besitzen.
- Bestätigung der Fahrschule: Bei der Sie Ihre ursprüngliche Fahrausbildung absolviert haben.
Besonderheiten für bestimmte Führerscheinklassen
Für LKW- und Busführerscheine (Klassen C und D) sind zusätzlich erforderlich:
- Ärztliches Gutachten: Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung.
- Augenärztliches Gutachten: Bestätigung Ihrer Sehfähigkeit.
- Leistungs- und Funktionstest: Speziell für Busführerscheine.
Beachten Sie, dass die Umschreibung Ihres kosovarischen Führerscheins ohne erneute Prüfung nur möglich ist, wenn er nach dem 1. März 2018 ausgestellt wurde. Bei älteren Führerscheinen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Dokumente aktuell und gültig sind. Die Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen beschleunigt den Umschreibungsprozess erheblich und erhöht Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Umschreibung.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Berufungsverfahren
Ein Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel, durch das eine Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts durch ein höheres Gericht überprüft wird. Es ermöglicht der unterlegenen Partei, die Entscheidung anzufechten und eine erneute Beurteilung des Falls zu erreichen. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 124 ff. VwGO). Im Berufungsverfahren kann das höhere Gericht den Fall vollständig neu bewerten und dabei sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte berücksichtigen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall hat der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München Berufung eingelegt, woraufhin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) als nächsthöhere Instanz den Fall erneut geprüft und letztendlich die Berufung zurückgewiesen hat.
Fahrerlaubnisumschreibung
Die Fahrerlaubnisumschreibung bezeichnet das Verfahren, bei dem eine ausländische Fahrerlaubnis (Führerschein) in eine deutsche umgewandelt wird. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 28, 29 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Je nach Herkunftsland des Führerscheins kann die Umschreibung entweder prüfungsfrei oder nur nach Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung erfolgen. Entscheidend sind dabei internationale Abkommen und die Anerkennung des ausstellenden Staates.
Beispiel: Der Kläger begehrte die prüfungsfreie Umschreibung seines im Kosovo ausgestellten Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis, was aufgrund von Unklarheiten in seinen Dokumenten abgelehnt wurde.
Wohnsitzverstoß
Ein Wohnsitzverstoß im Fahrerlaubnisrecht liegt vor, wenn jemand einen Führerschein in einem anderen Land erwirbt oder verlängern lässt, obwohl er seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Nach § 29 Abs. 1 FeV ist in diesem Fall die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig. Der ordentliche Wohnsitz ist dabei der Ort, an dem eine Person gewöhnlich, d.h. mindestens 185 Tage im Jahr, wohnt.
Beispiel: Wenn der Kläger bei Ausstellung oder Verlängerung seines kosovarischen Führerscheins bereits seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte, könnte dies einen Wohnsitzverstoß darstellen, der die Umschreibung verhindert.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung bereits vor ihrer Rechtskraft zu vollstrecken. Dies ist in § 167 VwGO in Verbindung mit §§ 708 ff. ZPO geregelt. Dabei kann das Gericht die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, um den Schuldner vor möglichen Nachteilen zu schützen, falls die Entscheidung später aufgehoben wird. Die Sicherheitsleistung dient dem Ausgleich potenzieller Schäden.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Kostenentscheidung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags für vorläufig vollstreckbar erklärt, sodass die Behörde die Verfahrenskosten vom Kläger einfordern kann, bevor die Entscheidung rechtskräftig ist.
Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile höherer Gerichte (wie Oberlandesgerichte oder Oberverwaltungsgerichte), das ausschließlich auf die Überprüfung von Rechtsfehlern abzielt. Sie ist in §§ 132 ff. VwGO geregelt und kann nur eingelegt werden, wenn sie vom Gericht ausdrücklich zugelassen wurde oder wenn das Bundesverwaltungsgericht sie auf Beschwerde zulässt. Im Gegensatz zur Berufung werden keine neuen Tatsachen geprüft, sondern nur die richtige Rechtsanwendung.
Beispiel: Im diskutierten Fall wurde die Revision nicht zugelassen, was bedeutet, dass der Kläger das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten kann, es sei denn, er legt erfolgreich eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Streitwert
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstandes in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird nach § 63 GKG vom Gericht festgesetzt und bestimmt die Höhe der Gerichtskosten sowie der Anwaltsgebühren. Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten (wie häufig im Verwaltungsrecht) orientiert sich der Streitwert am öffentlichen Interesse und der Bedeutung der Sache für den Kläger.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt, was die Grundlage für die Berechnung der Verfahrenskosten bildet, die der Kläger als unterlegene Partei zu tragen hat.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 28 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Legt fest, dass Inhaber gültiger EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse im Umfang ihrer Berechtigung auch in Deutschland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wobei für Nicht-EU/EWR-Fahrerlaubnisse (wie die kosovarische) Sonderregelungen gelten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger besitzt einen kosovarischen Führerschein, der als Drittstaatenführerschein besonderen Regelungen für die Umschreibung unterliegt, wodurch die Anerkennung in Deutschland eingeschränkt ist.
- § 28 Abs. 4 FeV i.V.m. Anlage 11 FeV: Bestimmt, dass Inhaber von Nicht-EU/EWR-Fahrerlaubnissen diese nur für maximal sechs Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland nutzen dürfen, mit anschließender Umschreibungspflicht nach den Vorgaben der Anlage 11 FeV. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Kläger seit 2006 seinen Wohnsitz ununterbrochen in Deutschland hat, war seine kosovarische Fahrerlaubnis nur für sechs Monate nach Wohnsitznahme gültig, danach hätte er sie umschreiben lassen müssen.
- § 29 FeV (Wohnsitzregelung): Regelt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird, wenn sie erteilt wurde, als der Inhaber bereits seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger erhielt sein aktuelles kosovarisches Führerscheindokument 2011, während er bereits seit 2006 in Deutschland wohnte, was einen möglichen Wohnsitzverstoß darstellt.
- § 31 FeV (Umtausch ausländischer Fahrerlaubnisse): Definiert die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse in deutsche Fahrerlaubnisse, wobei verschiedene Anforderungen je nach Herkunftsland der Fahrerlaubnis gelten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger beantragt die prüfungsfreie Umschreibung seines kosovarischen Führerscheins, wobei zu klären ist, ob es sich um eine Neuerteilung oder nur um einen Dokumententausch handelte.
- Rechtsnachfolge UNMIK/Kosovo: Nach völkerrechtlichen Grundsätzen sind Rechtsnachfolgestaaten grundsätzlich an die Rechtsakte ihrer Vorgängerstaaten gebunden, wobei die UNMIK als UN-Interimsverwaltung eine Sonderrolle einnimmt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger argumentiert, dass sein 2011 ausgestellter kosovarischer Führerschein lediglich die Fortsetzung seiner unter UNMIK-Verwaltung 2005 erteilten Fahrerlaubnis darstellt und keine Neuerteilung.
- § 4 StVG (Fahrerfahrung): Setzt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus, wozu auch eine ausreichende praktische Fahrerfahrung gehört, die bei längerer Nichtnutzung der Fahrerlaubnis in Frage gestellt werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bezweifelt die ausreichende Fahrpraxis des Klägers, da er nach der Wohnsitznahme in Deutschland seine kosovarische Fahrerlaubnis längstens für sechs Monate nutzen durfte und keine regelmäßige Fahrpraxis im Ausland nachgewiesen hat.
Das vorliegende Urteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 BV 23.937 – Beschluss vom 15.09.2023
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