Skip to content
Menü

Horizontale Beschränkung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid auf Rechtsfolgen

Ein Autofahrer, geblitzt mit 126 km/h statt erlaubten 80 km/h, wollte nur gegen die Höhe der Strafe vorgehen – doch das Amtsgericht wertete sein Verhalten als vorsätzlich und verdoppelte die Strafe. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte nun das letzte Wort und stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte von Verkehrssündern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betraf eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, die eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beinhaltete.
  • Der Betroffene legte zunächst einen umfassenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wobei er später die Beschränkung auf die Rechtsfolgen beantragte.
  • Eine wichtige Frage war, ob der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden konnte, obwohl mögliche strafrechtlich relevante Umstände, wie Vorsatz, im Raum standen.
  • Das Amtsgericht sah eine Beschränkung des Einspruchs als unwirksam an, da Schuldform und Rechtsfolge eng verknüpft waren.
  • Das Oberlandesgericht Thüringen entschied jedoch, dass die Beschränkung des Einspruchs möglich sei, wenn bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Entscheidung hob den Schuldspruch des Amtsgerichts auf, bestätigte aber die Rechtsfolgen mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Die Entscheidung zeigt, dass Einspruchsbeschränkungen unter Erfüllung formaler Voraussetzungen möglich sind, selbst bei unklarer Schuldform.
  • Auswirkungen sind, dass Betroffene in vergleichbaren Fällen besser über Einspruchsmöglichkeiten informiert sein müssen, insbesondere über die formalen Bedingungen für wirksame Beschränkungen.

Bußgeldbescheid anfechten: Wichtige Fristen und Strategien im Verfahren

Ein Bußgeldbescheid kann für viele Betroffene unangenehme finanzielle Konsequenzen haben. Wenn man sich gegen einen solchen Bescheid wehren möchte, steht einem das Rechtsmittel des Einspruchs zur Verfügung. Allerdings gibt es bei der Einspruchsführung bestimmte Einschränkungen, die oft als horizontale Beschränkungen bezeichnet werden. Diese betreffen die mögliche Argumentation und die Rechtsfolgen eines Einspruchs im Bußgeldverfahren. Es ist entscheidend, die Fristen und die effektive Einspruchsstrategie zu beachten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung von Bußgeldern zu maximieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Komplexität dieses Themas verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung: Oberlandesgericht bestätigt Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgen

Einspruchsbeschränkung im Bußgeldverfahren
Das Oberlandesgericht Thüringen bestätigt die Zulässigkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen, was die Rechte der Betroffenen stärkt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Thüringen hat in einem wegweisenden Urteil die Möglichkeit bestätigt, den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht eine vorsätzliche statt einer fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit in Betracht zieht.

Der Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h

Ein Autofahrer war auf der Autobahn mit 126 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden. Die Polizei verhängte daraufhin ein Bußgeld von 320 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Betroffene legte zunächst umfassend Einspruch ein, beschränkte diesen später jedoch auf die Rechtsfolgen.

Amtsgericht verurteilt wegen Vorsatz

Das Amtsgericht Stadtroda sah die Einspruchsbeschränkung als unwirksam an. Es verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot.

Oberlandesgericht: Einspruchsbeschränkung zulässig

Das Oberlandesgericht Thüringen hob das Urteil des Amtsgerichts auf und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Einspruchsbeschränkung. Es stellte klar, dass eine solche Beschränkung auch nach einem richterlichen Hinweis auf eine mögliche Vorsatztat zulässig ist.

Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung

Das Gericht nannte vier Bedingungen für eine wirksame Beschränkung:

  1. Der Bußgeldbescheid muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  2. Die Erklärung des Betroffenen muss zweifelsfrei und unbedingt erfolgen.
  3. Bei Vertretung muss eine wirksame Ermächtigung vorliegen.
  4. Die Erklärung muss dem Richter vor der Entscheidung vorliegen.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Betroffenen im Bußgeldverfahren. Sie können nun den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken, ohne befürchten zu müssen, dass das Gericht den Schuldvorwurf verschärft. Dies ermöglicht eine gezielte Anfechtung einzelner Aspekte des Bußgeldbescheids.

Ergebnis des Verfahrens

Das Oberlandesgericht setzte die ursprünglichen Sanktionen wieder in Kraft: 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens muss die Staatskasse tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des OLG Thüringen stärkt die Rechte der Betroffenen im Bußgeldverfahren, indem es die Möglichkeit der Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen bestätigt. Diese Beschränkung ist selbst dann zulässig, wenn das Gericht eine Vorsatztat in Betracht zieht. Dies ermöglicht Betroffenen eine gezielte Anfechtung einzelner Aspekte des Bußgeldbescheids, ohne eine Verschärfung des Schuldvorwurfs befürchten zu müssen. Die Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit bei und stärkt die Verteidigungsmöglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stärkt Ihre Rechte als Betroffener eines Bußgeldverfahrens erheblich. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gezielt auf die Rechtsfolgen zu beschränken, ohne befürchten zu müssen, dass das Gericht den Schuldvorwurf verschärft. Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht eine vorsätzliche statt einer fahrlässigen Begehung in Betracht zieht. Praktisch bedeutet das für Sie: Sie können die Höhe des Bußgeldes oder die Dauer eines Fahrverbots anfechten, ohne das Risiko einzugehen, dass aus einer fahrlässigen eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit wird. Dies ermöglicht Ihnen eine gezieltere Verteidigung und kann in vielen Fällen eine Verschlechterung Ihrer Situation verhindern.


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren?

Eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren bedeutet, dass Sie als Betroffener Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gezielt auf bestimmte Aspekte der verhängten Sanktionen begrenzen. Diese Möglichkeit ist in § 67 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verankert.

Funktionsweise der Einspruchsbeschränkung

Wenn Sie eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen vornehmen, akzeptieren Sie den im Bußgeldbescheid festgestellten Sachverhalt und die rechtliche Würdigung. Sie fechten lediglich die daraus resultierenden Konsequenzen an, wie beispielsweise die Höhe der Geldbuße oder ein verhängtes Fahrverbot.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Sie räumen den Verstoß ein, finden aber die verhängte Geldbuße oder das Fahrverbot unverhältnismäßig. In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch auf diese Rechtsfolgen beschränken.

Vorteile der Einspruchsbeschränkung

Die Einspruchsbeschränkung bietet mehrere Vorteile:

  1. Verfahrensvereinfachung: Das Gericht muss nur noch über die angefochtenen Rechtsfolgen entscheiden, nicht über den gesamten Sachverhalt.
  2. Zeitersparnis: Da keine vollständige Beweisaufnahme zur Tat erforderlich ist, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden.
  3. Kosteneinsparung: Ein vereinfachtes Verfahren kann zu geringeren Verfahrenskosten führen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für eine wirksame Einspruchsbeschränkung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bußgeldbescheid muss den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entsprechen.
  • Die Beschränkung muss eindeutig und unmissverständlich erklärt werden.
  • Der Beschwerdepunkt muss nach dem inneren Zusammenhang des Bußgeldbescheids abgrenzbar sein.

Mögliche Risiken

Beachten Sie, dass eine Einspruchsbeschränkung auch Risiken bergen kann:

  • Sie geben die Möglichkeit auf, den Tatvorwurf als solchen anzufechten.
  • Das Gericht ist nicht an die im Bußgeldbescheid festgesetzten Rechtsfolgen gebunden und könnte theoretisch auch eine höhere Strafe verhängen.

Wenn Sie eine Einspruchsbeschränkung in Erwägung ziehen, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Eine solche Beschränkung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um das Verfahren zu vereinfachen und sich auf die für Sie relevanten Aspekte zu konzentrieren.


zurück

Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Einspruchsbeschränkung erfüllt sein?

Für eine wirksame Einspruchsbeschränkung gegen einen Bußgeldbescheid müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Gesetzliche Anforderungen an den Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid muss den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entsprechen. Dies bedeutet, dass der Bescheid den Schuldvorwurf und die ihn tragenden Tatsachen eindeutig erkennen lassen muss. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, achten Sie darauf, ob die Ihnen vorgeworfene Tat klar beschrieben ist.

Fristgerechte Einlegung des Einspruchs

Der Einspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und eine Beschränkung ist nicht mehr möglich.

Eindeutige Formulierung der Beschränkung

Die Beschränkung des Einspruchs muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Wenn Sie beispielsweise nur die Höhe der Geldbuße anfechten möchten, sollten Sie dies klar zum Ausdruck bringen. Eine unklare oder widersprüchliche Formulierung kann die Wirksamkeit der Beschränkung gefährden.

Ermächtigung des Verteidigers

Falls ein Verteidiger für Sie den Einspruch einlegt und beschränkt, muss eine ausdrückliche Ermächtigung dazu vorliegen. Diese Ermächtigung kann schriftlich erfolgen oder konkludent erteilt werden, wenn Sie als Betroffener in der Hauptverhandlung anwesend sind und zur Erklärung Ihres Verteidigers schweigen.

Unabhängige Beurteilung des Beschwerdepunkts

Der Beschwerdepunkt, auf den Sie den Einspruch beschränken, muss rechtlich und tatsächlich unabhängig von den nicht angefochtenen Teilen des Bußgeldbescheids beurteilt werden können. Stellen Sie sich vor, Sie möchten nur die Höhe der Geldbuße anfechten. In diesem Fall darf die Überprüfung der Geldbuße keine Auswirkungen auf andere Aspekte des Bußgeldbescheids haben.

Keine Widersprüche in der Gesamtentscheidung

Die nach der Einspruchsbeschränkung entstehende Gesamtentscheidung muss frei von inneren Widersprüchen bleiben. Wenn Sie beispielsweise den Einspruch auf die Höhe der Geldbuße beschränken, darf dies nicht zu Unstimmigkeiten mit anderen Teilen des Bußgeldbescheids führen.

Beachten Sie, dass eine wirksame Einspruchsbeschränkung bedeutet, dass Sie die nicht angefochtenen Teile des Bußgeldbescheids akzeptieren. Wenn Sie den Einspruch beispielsweise auf die Rechtsfolgen beschränken, erkennen Sie damit den Tatvorwurf an. Dies kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, etwa wenn Sie nur eine Reduzierung der Geldbuße erreichen möchten, ohne den gesamten Vorwurf in Frage zu stellen.


zurück

Wie wirkt sich eine Einspruchsbeschränkung auf die mögliche Verschärfung des Schuldvorwurfs aus?

Eine Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch kann Sie effektiv vor einer Verschärfung des Schuldvorwurfs schützen. Wenn Sie Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen beschränken, akzeptieren Sie damit die im Bußgeldbescheid festgestellten Tatsachen und den darin enthaltenen Schuldvorwurf. Dies bedeutet, dass das Gericht an diese Feststellungen gebunden ist und sie nicht mehr zu Ihren Ungunsten ändern kann.

Schutz vor Vorsatzvorwurf

Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Schutz vor einer Umwandlung des Fahrlässigkeitsvorwurfs in einen Vorsatzvorwurf. Wenn im Bußgeldbescheid von einer fahrlässigen Begehung ausgegangen wird, kann das Gericht bei einer Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen nicht mehr zu einer vorsätzlichen Begehung übergehen. Dies ist für Sie von großer Bedeutung, da vorsätzliche Handlungen in der Regel deutlich härter bestraft werden als fahrlässige.

Grenzen der Einspruchsbeschränkung

Allerdings gibt es auch Grenzen für die Wirksamkeit einer Einspruchsbeschränkung:

  1. Der Bußgeldbescheid muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und hinreichende Feststellungen zur Tat enthalten.
  2. Die Beschränkung muss eindeutig und wirksam erklärt werden.
  3. Es darf kein Widerspruch zwischen den Feststellungen im Bußgeldbescheid und der verhängten Rechtsfolge bestehen.

Praktische Bedeutung

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, in dem von einer fahrlässigen Begehung ausgegangen wird. Wenn Sie nun den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken, können Sie sich darauf verlassen, dass das Gericht weiterhin von Fahrlässigkeit ausgeht. Es kann die Geldbuße oder das Fahrverbot zwar innerhalb des gesetzlichen Rahmens für fahrlässige Taten anpassen, aber nicht plötzlich einen Vorsatz annehmen und entsprechend härtere Sanktionen verhängen.

Vorsicht bei richterlichen Hinweisen

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn das Gericht einen Hinweis auf eine mögliche Vorsatzverurteilung gibt. In solchen Fällen sollten Sie die Wirksamkeit einer bereits erklärten oder noch zu erklärenden Einspruchsbeschränkung sorgfältig prüfen. Unter Umständen kann es ratsam sein, den Einspruch nicht zu beschränken oder eine bereits erklärte Beschränkung zurückzunehmen, um sich gegen den Vorsatzvorwurf verteidigen zu können.


zurück

Welche Vor- und Nachteile bietet eine Einspruchsbeschränkung im Vergleich zu einem vollumfänglichen Einspruch?

Eine Einspruchsbeschränkung gegen einen Bußgeldbescheid bietet sowohl Vor- als auch Nachteile im Vergleich zu einem vollumfänglichen Einspruch.

Vorteile der Einspruchsbeschränkung

Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung: Wenn Sie Ihren Einspruch auf bestimmte Aspekte des Bußgeldbescheids beschränken, etwa nur auf die Höhe der Geldbuße oder die Anordnung eines Fahrverbots, kann das Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Das Gericht muss dann nur noch über die angefochtenen Punkte entscheiden, was in der Regel weniger Zeit in Anspruch nimmt.

Kosteneinsparung: Durch die Verfahrensvereinfachung können Sie möglicherweise Gerichts- und Anwaltskosten einsparen. Ein kürzeres Verfahren bedeutet oft geringere Kosten für alle Beteiligten.

Fokussierung auf wesentliche Aspekte: Wenn Sie beispielsweise den Tatvorwurf an sich nicht bestreiten möchten, aber die Höhe der Geldbuße für unangemessen halten, können Sie sich durch eine Beschränkung des Einspruchs gezielt auf diesen Punkt konzentrieren.

Teilweise Anerkennung kann sich positiv auswirken: Indem Sie bestimmte Teile des Bußgeldbescheids akzeptieren, signalisieren Sie dem Gericht eine gewisse Einsicht. Dies kann sich positiv auf die Entscheidung über die angefochtenen Punkte auswirken.

Nachteile der Einspruchsbeschränkung

Teilweise Rechtskraft des Bußgeldbescheids: Wenn Sie Ihren Einspruch beschränken, werden die nicht angefochtenen Teile des Bußgeldbescheids rechtskräftig. Das bedeutet, Sie können diese später nicht mehr anfechten, selbst wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten.

Eingeschränkte Überprüfungsmöglichkeiten: Das Gericht wird nur die von Ihnen angefochtenen Punkte überprüfen. Mögliche Verfahrensfehler oder inhaltliche Mängel in anderen Teilen des Bußgeldbescheids bleiben unberücksichtigt.

Risiko der Unwirksamkeit: Eine Einspruchsbeschränkung muss bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Ist sie unklar formuliert oder betrifft sie Aspekte, die nicht unabhängig voneinander beurteilt werden können, kann sie als unwirksam angesehen werden. In diesem Fall würde das Gericht den Einspruch als vollumfänglich behandeln.

Möglicher Verzicht auf Verteidigungsmöglichkeiten: Durch die Beschränkung verzichten Sie möglicherweise auf wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. Wenn Sie beispielsweise nur die Höhe der Geldbuße anfechten, können Sie nicht mehr argumentieren, dass der Verstoß gar nicht stattgefunden hat.

Abwägung im Einzelfall

Ob eine Einspruchsbeschränkung für Sie vorteilhaft ist, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Stellen Sie sich folgende Fragen: Sind Sie mit Teilen des Bußgeldbescheids einverstanden? Möchten Sie das Verfahren möglichst schnell abschließen? Oder ist es Ihnen wichtig, alle Aspekte des Bußgeldbescheids überprüfen zu lassen? Die Antworten auf diese Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Einspruchsbeschränkung für Sie sinnvoll ist.


zurück

Wann ist eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen sinnvoll?

Eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie den Tatvorwurf an sich nicht bestreiten möchten, aber die verhängten Sanktionen als unangemessen empfinden.

Klare Beweislage

Wenn die Beweislage eindeutig ist und Sie den Verstoß nicht bestreiten können oder wollen, kann eine Beschränkung auf die Rechtsfolgen vorteilhaft sein. In diesem Fall akzeptieren Sie den Tatvorwurf, konzentrieren sich aber darauf, eine Milderung der Strafe zu erreichen. Dies kann beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fall sein, die durch ein geeichtes Messgerät festgestellt wurde.

Unverhältnismäßige Sanktionen

Erscheinen Ihnen die im Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen als unverhältnismäßig hoch, kann eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen sinnvoll sein. Sie können so versuchen, die Höhe der Geldbuße zu reduzieren oder ein verhängtes Fahrverbot abzuwenden, ohne den Tatvorwurf als solchen anzufechten. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn Sie beruflich dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Zeitliche und finanzielle Aspekte

Eine Beschränkung des Einspruchs kann das Verfahren erheblich verkürzen und vereinfachen. Wenn Sie nur die Rechtsfolgen anfechten, muss das Gericht lediglich über die Angemessenheit der Sanktion entscheiden, nicht aber den gesamten Sachverhalt neu aufrollen. Dies kann sowohl Zeit als auch Kosten sparen.

Persönliche Umstände

Wenn besondere persönliche Umstände vorliegen, die bei der Festsetzung der Sanktion nicht berücksichtigt wurden, kann eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen sinnvoll sein. Sie können so Ihre individuelle Situation darlegen, ohne den Verstoß an sich zu bestreiten. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn Sie aufgrund finanzieller Engpässe eine Ratenzahlung der Geldbuße erreichen möchten.

Vorsicht bei Vorsatzvorwürfen

Beachten Sie jedoch, dass eine Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen problematisch sein kann, wenn das Gericht eine vorsätzliche statt einer fahrlässigen Begehung in Betracht zieht. In solchen Fällen sollten Sie sorgfältig abwägen, ob eine Beschränkung des Einspruchs tatsächlich in Ihrem Interesse ist.

Bedenken Sie stets, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Einspruchsbeschränkung hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falles ab und sollte wohlüberlegt getroffen werden.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn jemand bewusst schneller fährt, als es die Verkehrsregeln erlauben. Der Fahrer ist sich der Geschwindigkeitsüberschreitung also bewusst und nimmt sie billigend in Kauf. Dies kann zu höheren Strafen führen als eine fahrlässige Überschreitung, bei der der Fahrer unbeabsichtigt zu schnell fährt.

Beispiel: Ein Fahrer weiß, dass das Tempolimit 80 km/h beträgt, entscheidet sich aber bewusst, 126 km/h zu fahren, um schneller ans Ziel zu kommen.

Im vorliegenden Fall wurde der Autofahrer vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Überschreitung verurteilt, was zu einer Verdopplung der Strafe führte im Vergleich zur fahrlässigen Variante. Unterschiede bestehen zur Fahrlässigkeit, bei der die ordnungsgemäße Geschwindigkeit versehentlich überschritten wird.

Zurück

Einspruchsbeschränkung

Die Einspruchsbeschränkung erlaubt es Betroffenen, ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf bestimmte Punkte, z.B. die Rechtsfolgen, zu beschränken, statt den gesamten Bescheid anzufechten. Das bedeutet, man kann gezielt gegen die Höhe des Bußgeldes oder die Dauer eines Fahrverbots vorgehen, ohne die Schuld an sich anzufechten.

Beispiel: Ein Autofahrer akzeptiert, dass er zu schnell gefahren ist (Schuld), aber empfindet das Fahrverbot von zwei Monaten als zu lang und legt nur dagegen Einspruch ein.

Das Oberlandesgericht Thüringen bestätigte, dass solche Beschränkungen zulässig sind, selbst wenn der Vorwurf auf Vorsatz hindeutet. Ähnlich ist der umfassende Einspruch, der jedoch den gesamten Bescheid infrage stellt.

Zurück

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine zeitliche Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktion für Verkehrsverstöße. Es ist in § 25_Abs. 2a StVG geregelt und wird zusätzlich zu Geldbußen verhängt, insbesondere bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Beispiel: Ein Fahrer wird mit 46 km/h über dem Limit geblitzt und erhält ein einmonatiges Fahrverbot.

Das Fahrverbot ist auf eine bestimmte Zeit begrenzt, im Gegensatz zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf unbestimmte Zeit erfolgt.

Zurück

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben, das einer Person einen Ordnungswidrigkeitsvorwurf macht und eine Geldbuße festsetzt. Inhaltlich muss der Bescheid stellen, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde und welche Sanktionen vorgesehen sind (§ 66 OWiG).

Beispiel: Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Fahrer einen Bescheid mit der Aufforderung, 320 Euro zu zahlen und ein Fahrverbot für einen Monat zu akzeptieren.

Der Bußgeldbescheid kann durch einen Einspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist angefochten werden. Unterschiedlich zum Strafbefehl, der aus strafrechtlichen Verstößen resultiert.

Zurück

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiges Fehlverhalten, das gegen gesetzliche Normen verstößt, jedoch keine Straftat darstellt. Sie wird typischerweise mit einer Geldstrafe geahndet und ist im § 1 OWiG definiert.

Beispiel: Die Missachtung eines Tempolimits durch zu schnelles Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten dadurch, dass sie weniger schwerwiegende Gesetzesverstöße darstellen und in der Regel mit geringen Sanktionen verbunden sind.

Zurück

Rechtsmittel des Einspruchs

Das Rechtsmittel des Einspruchs ist ein Instrument, das den Empfängern eines Bußgeldbescheides ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist gegen den Bescheid vorzugehen, um dessen Aufhebung oder Änderung zu erreichen.

Beispiel: Ein Autofahrer legt Einspruch gegen ein Bußgeld ein, weil er die Höhe der Strafe für ungerechtfertigt hält.

Ein Einspruch unterscheidet sich von anderen Rechtsmitteln wie der Berufung, die auf andere gerichtliche Entscheidungen Anwendung finden.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 25 Abs. 2a StVG: Diese Vorschrift regelt das Fahrverbot bei bestimmten Verkehrsstraftaten. Sie sieht vor, dass neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wurde. Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet, was mit der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h im Einklang steht.
  • § 66 OWiG: Dieser Paragraph beschreibt die Anforderungen an einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und die Möglichkeiten der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen. Die vorliegende Entscheidung betrifft die Zulässigkeit einer solchen Beschränkung, die nur unter bestimmten Bedingungen wirksam ist, die im Beschluss des Oberlandesgerichts erläutert werden. Der auf die Rechtsfolge beschränkte Einspruch wurde im Kontext der vorliegenden Entscheidung behandelt.
  • Bußgeldkatalogverordnung (BKatV): Diese Verordnung legt die konkreten Bußgeldbeträge und Maßnahmen bei verschiedenen Verkehrsverstößen fest. Sie enthält die Regelungen, die hier zur Anwendung kamen, insbesondere in Bezug auf die in Ansatz gebrachten Maßnahmen und die Höhe des Bußgeldes. Der vorliegende Fall bezieht sich auf die Auslegung dieser Regelungen bezüglich der verhängten Geldbuße und des Fahrverbots.
  • § 1 OWiG: Dieser Paragraph definiert den Begriff der Ordnungswidrigkeit, welche auch Geschwindigkeitsüberschreitungen umfasst. Im vorliegenden Fall wird die Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit klassifiziert, wodurch das Verfahren und die rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, begründet werden können. Dies ist entscheidend für das Verständnis des gesamten Verfahrens.
  • Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention): Artikel 6 garantiert das Recht auf ein faires Verfahren. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens muss sichergestellt sein, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben, was insbesondere bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Einspruchs und der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Rechtsfolgen von Bedeutung ist. Diese Norm ist relevant für die Beurteilung der Verfahren und die Rechte des Betroffenen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Thüringen – Az.: 1 ORbs 371 SsBs 96/24 – Beschluss vom 02.09.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!