Übersicht
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Fall bezieht sich auf einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.
- Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und forderte umfassende Einsicht in die zugrunde liegenden Messdaten.
- Die Bußgeldbehörde gestattete dem Verteidiger zunächst nur eingeschränkten Zugang zu den relevanten Informationen.
- Der Richter des Amtsgerichts Köln stellte fest, dass die Einsichtnahme in die gesamte Messreihe nicht gewährt wurde, da sie als nicht relevant erachtet wurde.
- Der Verteidiger argumentierte, dass die umfassende Einsicht in die Daten notwendig sei, um die Ordnungsgemäßheit der Messung zu überprüfen.
- Das Oberlandesgericht Köln hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
- Das Gericht betonte die Bedeutung der vollständigen Einsicht in die Messdaten für die Verteidigung des Betroffenen.
- Die Entscheidung zeigt, dass Transparenz und Zugang zu Beweismitteln in Bußgeldverfahren von zentraler Bedeutung sind.
- Die Auswirkungen der Entscheidung könnten dazu führen, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert sind und Zugang zu entscheidenden Beweismitteln erhalten.
- Der Beschluss könnte in zukünftigen Fällen als Präzedenzfall dienen und den Umgang mit Einsichtanträgen in Bußgeldverfahren beeinflussen.
Gerichtsurteil stärkt Zugang zu digitalen Geschwindigkeitsmessdaten
Die Geschwindigkeitsmessung spielt eine zentrale Rolle in der Verkehrssicherheit und der Verkehrsüberwachung. Durch automatisierte Messsysteme werden Verkehrsgeschwindigkeiten in Echtzeit erfasst, was eine präzise und umfassende Verkehrsstatistik ermöglicht. Die digitale Datenerfassung und die Messdatenverwaltung sind entscheidend, um verlässliche Geschwindigkeitsdaten zu erhalten. Diese Informationen sind nicht nur für die Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen wichtig, sondern auch für die Analyse der Verkehrssituation und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der Verkehrsanalyse ist der Zugang zu den digitalen Falldaten einer gesamten Messreihe von großer Bedeutung. Diese Daten ermöglichen es, Trends und Muster in der Verkehrsflusserfassung zu identifizieren und bieten wertvolle Einblicke in das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern. Dabei spielt die Datenvisualisierung eine entscheidende Rolle, um die gewonnenen Erkenntnisse verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Durch effektives Geschwindigkeitsreporting können Verkehrsdaten genutzt werden, um notwendige Maßnahmen zur Gefahrenminimierung zu ergreifen.
In diesem Kontext wird ein aktueller Fall vorgestellt, der sich mit den rechtlichen Aspekten des Zugangs zu diesen digitalen Falldaten beschäftigt und die Auswirkungen dieses Zugangs auf die Messreihe und die daraus resultierenden Entscheidungen untersucht.
Der Fall vor Gericht
Streit um Geschwindigkeitsmessung: Betroffener erhält Zugang zu kompletten Messdaten
Ein Autofahrer, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wurde, hat vor dem Oberlandesgericht Köln einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass dem Betroffenen Zugang zu den digitalen Falldaten der gesamten Messreihe gewährt werden muss, nicht nur zu den ihn direkt betreffenden Messdaten.
Hintergrund des Verfahrens

Gegen den Autofahrer war zunächst ein Bußgeldbescheid über 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot ergangen. Er legte dagegen Einspruch ein und forderte wiederholt Einsicht in die kompletten Messdaten. Dies wurde ihm jedoch verwehrt. Das Amtsgericht Köln verurteilte den Betroffenen daraufhin antragsgemäß.
OLG Köln: Recht auf Einsicht in Messreihe
Das OLG Köln hob das Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Nach Ansicht des Senats hat der Betroffene im Rahmen seines Rechts auf ein faires Verfahren Anspruch auf Zugang zu den Daten der gesamten Messreihe. Dies umfasst alle im Messzeitraum erfassten Fahrzeuge, nicht nur die eigene Messung.
Begründung des Gerichts
Das Gericht argumentierte, dem Betroffenen könne eine Relevanz der Daten für seine Verteidigung nicht abgesprochen werden. Es sei nicht auszuschließen, dass sich etwa aus einem gehäuften Auftreten unsinniger Messergebnisse in der Reihe Entlastungsmomente ableiten ließen. Der Betroffene dürfe jeder auch nur theoretischen Aufklärungschance nachgehen.
Datenschutzbedenken zurückgewiesen
Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes wies das OLG zurück. Zwar enthielten die Daten personenbezogene Informationen anderer Fahrer. Der Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte sei aber von geringer Intensität und mit Blick auf das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren hinzunehmen. Zudem könnten die Daten vor der Herausgabe anonymisiert werden.
Bedeutung für künftige Verfahren
Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Köln die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen. Sie dürften künftig bessere Chancen haben, Zugang zu den vollständigen Messdaten zu erhalten, um mögliche Fehler aufzudecken. Für Bußgeldbehörden bedeutet dies einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung von Einsprüchen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das OLG Köln stärkt mit dieser Entscheidung das Recht auf ein faires Verfahren im Bußgeldrecht erheblich. Es gewährt Betroffenen Zugang zur gesamten Messreihe, um theoretische Aufklärungschancen zu nutzen. Datenschutzbedenken werden dem Verteidigungsrecht untergeordnet. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldverfahren haben, da sie den Betroffenen deutlich erweiterte Verteidigungsmöglichkeiten einräumt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil des OLG Köln stärkt Ihre Rechte als Betroffener in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich. Sie haben nun die Möglichkeit, Zugang zu den kompletten Messdaten der gesamten Messreihe zu beantragen, nicht nur zu Ihren eigenen Daten. Dies kann Ihnen helfen, mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Messung aufzudecken und so Ihre Verteidigung zu verbessern. Auch wenn Sie bereits ein Bußgeld oder Fahrverbot erhalten haben, könnte diese Entscheidung neue Wege für Ihre Verteidigung eröffnen. Allerdings bedeutet dies auch, dass Sie möglicherweise die Hilfe eines Anwalts oder Sachverständigen benötigen, um die umfangreichen Daten effektiv zu analysieren. Bedenken Sie, dass die praktische Umsetzung dieser Entscheidung Zeit brauchen und von Behörde zu Behörde variieren kann.
FAQ – Häufige Fragen
In dieser FAQ-Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Antworten zu häufigen Fragen rund um den Zugang zu Geschwindigkeitsmessdaten im Bußgeldverfahren. Unser Ziel ist es, Ihnen ein besseres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihrer Rechte zu vermitteln. Stöbern Sie durch die bereitgestellten Inhalte, um wertvolle Einblicke zu gewinnen und rechtliche Unsicherheiten zu klären.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche Rechte habe ich als Betroffener auf Einsicht in Geschwindigkeitsmessdaten?
- Wie kann die Einsicht in die gesamte Messreihe meine Verteidigung stärken?
- Wie wird der Datenschutz bei der Herausgabe der gesamten Messreihe gewährleistet?
- Was muss ich tun, um Zugang zur gesamten Messreihe zu erhalten?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Welche Rechte habe ich als Betroffener auf Einsicht in Geschwindigkeitsmessdaten?
Als Betroffener eines Bußgeldverfahrens wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie umfangreiche Rechte auf Einsicht in die Messdaten. Diese Rechte ergeben sich aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem Gebot der Waffengleichheit, die im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind.
Umfang der einsehbaren Daten
Sie haben Anspruch auf Einsicht in:
- Die komplette Messreihe vom Tattag, nicht nur die Sie betreffenden Daten
- Digitale Falldateien einschließlich der notwendigen Passwörter oder Token-Dateien zur Entschlüsselung
- Lebensakte des Messgeräts (begrenzt auf den Zeitraum von der letzten bis zur nächsten Eichung)
- Eichschein des verwendeten Messgeräts
- Bedienungsanleitung des Messgeräts
- Schulungsnachweise des Messpersonals
- Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts
Beantragung der Einsicht
Um Einsicht in diese Daten zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bußgeldbehörde stellen. Wenn Sie bereits einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, können Sie den Antrag auch beim zuständigen Gericht stellen.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte der Betroffenen gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.11.2020 (Az. 2 BvR 1616/18) klargestellt, dass Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen haben, die zur Überprüfung der Messung erforderlich sind – auch wenn diese nicht Teil der Gerichtsakte sind.
Bedeutung für Ihre Verteidigung
Die Einsicht in diese Daten ermöglicht es Ihnen, die Korrektheit der Messung zu überprüfen. Sie können dadurch mögliche Fehler im Messverfahren oder Unregelmäßigkeiten aufdecken, die Ihre Verteidigung stärken könnten. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß gewartet wurde oder das Personal nicht ausreichend geschult war, könnte dies die Zuverlässigkeit der Messung in Frage stellen.
Einschränkungen des Einsichtsrechts
Trotz des umfassenden Einsichtsrechts gibt es einige Einschränkungen:
- Die Behörde muss nur tatsächlich vorhandene Daten zur Verfügung stellen.
- Bei standardisierten Messverfahren müssen Sie konkrete Anhaltspunkte für Fehler vortragen, um weitergehende Überprüfungen zu veranlassen.
- Das Einsichtsrecht darf nicht zu einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens führen.
Wenn Sie von Ihrem Recht auf Einsicht in die Messdaten Gebrauch machen, können Sie die Grundlage des gegen Sie gerichteten Vorwurfs gründlich überprüfen. Dies stärkt Ihre Position im Bußgeldverfahren und trägt zur Gewährleistung eines fairen Prozesses bei.
Wie kann die Einsicht in die gesamte Messreihe meine Verteidigung stärken?
Die Einsicht in die gesamte Messreihe kann Ihre Verteidigung erheblich stärken, indem sie Ihnen ermöglicht, potenzielle Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Geschwindigkeitsmessung aufzudecken. Durch die Analyse der vollständigen Daten können Sie oder ein Sachverständiger mögliche Schwachstellen in der Messung identifizieren, die sonst verborgen blieben.
Erkennung von Messfehlern
Mit Zugang zur gesamten Messreihe können Sie systematische Fehler im Messvorgang erkennen. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass bei mehreren Messungen innerhalb kurzer Zeit ungewöhnliche Schwankungen oder Abweichungen auftreten, könnte dies auf ein fehlerhaft kalibriertes oder falsch ausgerichtetes Messgerät hindeuten.
Überprüfung der Messgenauigkeit
Die vollständige Messreihe ermöglicht es Ihnen, die Konsistenz und Genauigkeit der Messungen über einen längeren Zeitraum zu überprüfen. Sollten sich dabei Unregelmäßigkeiten zeigen, wie etwa plötzliche Sprünge in den gemessenen Geschwindigkeiten ohne erkennbaren Grund, kann dies die Zuverlässigkeit der gesamten Messung in Frage stellen.
Identifizierung von Umgebungseinflüssen
Durch die Analyse der gesamten Daten können Sie möglicherweise Einflüsse der Umgebung auf die Messergebnisse erkennen. Wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass zu bestimmten Tageszeiten oder bei bestimmten Wetterbedingungen auffällige Abweichungen in den Messwerten auftreten, könnte dies auf externe Störfaktoren hinweisen, die die Genauigkeit der Messung beeinträchtigen.
Nachweis von Bedienungsfehlern
Die vollständige Messreihe kann auch Aufschluss darüber geben, ob das Messgerät korrekt bedient wurde. Wenn Sie beispielsweise ungewöhnliche Muster in den Messzeitpunkten oder -intervallen entdecken, könnte dies auf eine fehlerhafte Handhabung des Geräts durch das Messpersonal hindeuten.
Überprüfung der Gerätekalibrierung
Mit Zugang zu allen Messdaten können Sie oder ein Sachverständiger überprüfen, ob das Messgerät über den gesamten Messzeitraum korrekt kalibriert war. Sollten sich Anzeichen für eine Drift in den Messwerten oder plötzliche Veränderungen in der Messgenauigkeit finden, könnte dies die Zuverlässigkeit der spezifischen Messung in Zweifel ziehen.
Durch die gründliche Analyse der gesamten Messreihe erhöhen Sie die Chancen, mögliche Schwachstellen oder Fehler in der Geschwindigkeitsmessung aufzudecken. Dies kann Ihnen wertvolle Argumente für Ihre Verteidigung liefern und möglicherweise sogar zur Einstellung des Verfahrens führen, wenn sich herausstellt, dass die Messung nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wie wird der Datenschutz bei der Herausgabe der gesamten Messreihe gewährleistet?
Bei der Herausgabe der gesamten Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung muss ein Ausgleich zwischen dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Datenschutz gefunden werden. Grundsätzlich haben Betroffene das Recht, Einsicht in die vollständigen Messdaten zu erhalten, um ihre Verteidigungsrechte wahrnehmen zu können.
Anonymisierung der Daten
Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden die Messdaten vor der Herausgabe anonymisiert. Das bedeutet, dass alle personenbezogenen Informationen wie Kennzeichen oder Gesichter unkenntlich gemacht werden. Hierfür kommen spezielle Techniken zum Einsatz, die eine Identifizierung einzelner Personen verhindern, ohne die für die Überprüfung der Messung relevanten Informationen zu beeinträchtigen.
Schutz sensibler Informationen
Wenn Sie als Betroffener Einsicht in die Messreihe erhalten, werden Sie feststellen, dass Daten anderer Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Informationen, die Rückschlüsse auf andere Personen zulassen könnten, werden entfernt oder unkenntlich gemacht. So wird sichergestellt, dass Ihre Verteidigungsrechte gewahrt bleiben, ohne die Privatsphäre Dritter zu verletzen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Behörden setzen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen um, um den Datenschutz bei der Herausgabe der Messreihe zu gewährleisten:
- Zugriffskontrolle: Nur befugte Personen erhalten Zugang zu den Daten.
- Verschlüsselung: Die Daten werden bei der Übermittlung verschlüsselt.
- Protokollierung: Jeder Zugriff auf die Daten wird dokumentiert.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Daten nicht in unbefugte Hände gelangen und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Abwägung der Interessen
Bei der Herausgabe der Messreihe findet stets eine Abwägung zwischen Ihrem Recht auf ein faires Verfahren und dem Datenschutz statt. Ihr Anspruch auf Informationszugang wird grundsätzlich anerkannt, muss aber mit dem Schutz personenbezogener Daten in Einklang gebracht werden. Stellen Sie sich vor, Sie möchten die Messdaten überprüfen: In diesem Fall erhalten Sie alle für Ihre Verteidigung relevanten Informationen, während gleichzeitig der Schutz der Daten anderer Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass Sie als Betroffener Ihr Recht auf Einsicht in die Messreihe wahrnehmen können, ohne dass dabei der Datenschutz vernachlässigt wird. Die Behörden sind verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich zwischen Transparenz und Datenschutz zu schaffen.
Was muss ich tun, um Zugang zur gesamten Messreihe zu erhalten?
Um Zugang zur gesamten Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung zu erhalten, müssen Sie frühzeitig und förmlich einen Antrag stellen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Antragstellung
Stellen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen schriftlichen Antrag auf Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe. Richten Sie diesen Antrag an die Bußgeldbehörde, die den Bescheid erlassen hat.
Formulieren Sie Ihren Antrag präzise, etwa so: „Hiermit beantrage ich Einsicht in die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort für die Messung vom [Datum] um [Uhrzeit].“
Begründung des Antrags
Begründen Sie Ihren Antrag mit dem Recht auf ein faires Verfahren und der Notwendigkeit, die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Sie müssen dabei keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vortragen.
Fristen und Wiederholung
Es gibt keine gesetzliche Frist für diesen Antrag. Stellen Sie ihn jedoch so früh wie möglich. Wiederholen Sie den Antrag im gerichtlichen Verfahren, falls die Behörde ihn ablehnt.
Bereitstellung eines Datenträgers
Bieten Sie an, einen geeigneten Datenträger (z.B. USB-Stick) für die Übermittlung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies kann den Prozess beschleunigen.
Umgang mit Ablehnungen
Wird Ihr Antrag abgelehnt, legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und wiederholen Sie Ihren Antrag auf Einsicht in die Messreihe. Begründen Sie den Einspruch damit, dass die Verweigerung der Einsichtnahme Ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Kosten
Die Einsichtnahme in die Messreihe ist in der Regel kostenfrei. Eventuell fallen geringe Kosten für die Bereitstellung eines Datenträgers an, wenn Sie keinen eigenen zur Verfügung stellen.
Beachten Sie, dass die Rechtsprechung zur Herausgabe der gesamten Messreihe nicht einheitlich ist. Einige Gerichte sehen darin einen berechtigten Anspruch des Betroffenen, während andere dies ablehnen. Bleiben Sie daher hartnäckig und verfolgen Sie Ihr Anliegen konsequent durch alle Instanzen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Bußgeldbescheid: Ein Bußgeldbescheid ist eine behördliche Entscheidung, die feststellt, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und daher ein Bußgeld zu zahlen ist. In der Regel wird ein Bußgeldbescheid bei Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen erlassen. Der Empfänger hat das Recht, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.
- Einspruch: Der Einspruch ist ein Rechtsmittel, mit dem man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren kann. Ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Erfolgt der Einspruch fristgerecht, wird der Fall zur gerichtlichen Überprüfung weitergeleitet.
- Geschwindigkeitsmessung: Diese bezieht sich auf die Messung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mittels technischer Geräte wie Radar- oder Lasermessgeräten. Automatisierte Messsysteme erfassen Verkehrsgeschwindigkeiten in Echtzeit und sind zentral für die Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheit. Fehler oder Ungenauigkeiten in den Messungen können bedeutende Auswirkungen auf Verkehrsbußgeldverfahren haben.
- Messreihe: Eine Messreihe umfasst alle Geschwindigkeitsmessungen, die von einem Messgerät innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder unter bestimmten Umständen erstellt wurden. Der Zugang zu den Daten einer kompletten Messreihe kann wichtig sein, um Ungenauigkeiten oder systematische Fehler in den Messungen aufzudecken, die für die Verteidigung des Betroffenen relevant sein könnten.
- Recht auf faires Verfahren: Dies ist ein grundlegendes Rechtsprinzip, das sicherstellt, dass jeder in einem Gerichtsverfahren fair und gerecht behandelt wird. Es schließt das Recht auf Zugang zu allen relevanten Beweisen ein, die für die Verteidigung notwendig sind. In diesem Kontext bedeutet es, dass der Betroffene Zugang zu allen Daten der Messreihe erhalten soll, um die Genauigkeit der gegen ihn erhobenen Geschwindigkeitsmessung überprüfen zu können.
- Datenschutz: Datenschutz bezieht sich auf den Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff. Im Kontext von Geschwindigkeitsmessungen betrifft es die privaten Daten der Fahrer, die von den Messgeräten erfasst werden. Das Oberlandesgericht Köln entschied in diesem Fall, dass der Schutz dieser Daten im Vergleich zu dem Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren zweitrangig ist, jedoch können Daten vor Herausgabe anonymisiert werden, um Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 41 Abs. 1 StVO i. V. m. Anlage 2 StVO: Die Vorschrift regelt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Sie enthält zugleich eine allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge und andere zulässige Fahrzeuge. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird in Anlage 2 StVO näher erläutert, in der für verschiedene Verkehrswege und -situationen die Höchstgeschwindigkeit geregelt wird. Die Geschwindigkeitsüberschreitung im vorliegenden Fall stellt einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar.
- § 49 StVO: Diese Vorschrift regelt die Pflichten von Fahrzeugführern bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu gehört auch das Gebot, sich an die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Durch die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat der Betroffene, gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verstoßen.
- § 24 StVG: Die Vorschrift regelt die Zulässigkeit des Straßenverkehrs und die Pflichten von Verkehrsteilnehmern. Sie stellt den allgemeinen Rechtsrahmen für die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar und umfasst die grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs, um die Sicherheit aller Beteiligten im Verkehr zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall wird die StVO durch die §§ 41, 49 StVO und § 25 StVG konkretisiert.
- § 25 StVG: Die Vorschrift regelt die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die durch den Verstoß gegen die StVO begangen werden. Sie beinhaltet die Sanktionen, die bei Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verhängt werden können. Im vorliegenden Fall wurde gegen die Regeln der StVO verstoßen, was nach § 25 StVG eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zur Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbots führen kann.
- § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 228 StPO: Die Vorschrift regelt die Aussetzung des Hauptverfahrens im Ordnungswidrigkeitenrecht, wenn die Beweise noch nicht gesichert sind. Im konkreten Fall wurde diese Vorschrift mit Blick auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die gesamten Messdaten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Messgeräts in Betracht gezogen.
Das vorliegende Urteil
OLG Köln – Az.: III-1 RBs 288/22 – Beschluss vom 30.05.2023 –
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.