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Fahrverbotsbeschränkung wegen Geschwindigkeitsverstoß bei Müllwagenfahrer

In Dortmund wurde ein Lkw-Fahrer, der mit seinem Range-Rover nachts 84 km/h auf der B1 fuhr, zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte zudem ein ungewöhnliches Fahrverbot, das es dem Mann erlaubt, weiterhin seinen Lkw zu fahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Dortmund
  • Datum: 07.03.2024
  • Aktenzeichen: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23
  • Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen fahrliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffener – Person, die wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeklagt wurde; beruflich als Lkw-Fahrer tätig und auf den Führerschein der Klasse C angewiesen; wies bereits einen früheren verkehrsrechtlichen Verstoß auf; argumentierte, dass im Falle der Verhängung des Bußgeldes keine Ratenzahlung erforderlich sei.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit, was zu einer Geldbuße in Höhe von 280,00 € führte. Gleichzeitig wurde ihm ein Fahrverbot auferlegt, das ihn daran hindert, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – ausgenommen Fahrzeuge, die als Lkw unter die Führerscheinklasse C fallen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwiefern die fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich zu sanktionieren sei und wann das Fahrverbot wirksam werde – nämlich bei der amtlichen Verwahrung des Führerscheins oder spätestens 4 Monate nach Rechtskraft.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 280,00 € verurteilt; ihm wurde zugleich ein Fahrverbot erteilt, das abtritt, sobald sein Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch 4 Monate nach Eintritt der Rechtskraft.
    • Begründung: Die Entscheidung stützte sich auf die Anwendung einschlägiger Vorschriften der StVO, des StVG sowie der BKat, wonach die fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu entsprechenden Sanktionen führt.
    • Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen; das Fahrverbot hat unmittelbare Auswirkungen auf seine berufliche Tätigkeit als Lkw-Fahrer.

Gerichtsurteil: Berücksichtigung von Fahrverboten für Berufskraftfahrer

Geschwindigkeitsverstöße und daraus resultierende Fahrverbote stellen für Berufskraftfahrer eine besondere Herausforderung dar. Gerade bei Lkw-Fahrern und Beschäftigten in der Abfallwirtschaft können Fahrverbote schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben, da ihre Arbeitsgrundlage unmittelbar von einer gültigen Fahrerlaubnis abhängt.

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Verhängung von Fahrverboten zunehmend die besonderen Umstände von Berufskraftfahrern. Dabei spielen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die beruflichen Konsequenzen eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. Ein aktueller Fall zeigt, wie Gerichte in solchen Situationen abwägen.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsübertretung in Dortmund: Teilweises Fahrverbot für Range-Rover-Fahrer

Nächtliche Fahrt auf der Bundesstraße B1; dunkelblauer Range Rover passiert eine Geschwindigkeitsmessung.
Fahrverbot für Lkw-Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung | Symbolfoto: Flux gen.

Ein Lkw-Fahrer aus Dortmund wurde wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 280 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Dortmund verhängte zudem ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von Lkw der Führerscheinklasse C.

Nächtliche Tempoüberschreitung auf der B1

Der Vorfall ereignete sich am 27. September 2023 gegen 22:29 Uhr auf dem W. (B1) in Dortmund. Der Betroffene fuhr mit seinem Range-Rover in Begleitung seiner Ehefrau in Richtung U. Trotz mehrfacher Beschilderung, die die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzte, wurde er mit 84 km/h gemessen. Nach Abzug der Toleranz von 3 km/h ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 81 km/h – eine Überschreitung um 31 km/h.

Gerichtliche Beweisaufnahme und Täterverhalten

Die Messung erfolgte durch den Polizeibeamten A mit einem geeichten Messgerät des Typs LTI 20.20 TS/KM aus einer Entfernung von 201 Metern. Der Betroffene, der als Lkw-Fahrer mit 25 Wochenstunden bei einem privaten Unternehmen arbeitet, bestritt den Verstoß teilweise. Er gab an, seinen Tempomaten auf etwa 70 km/h eingestellt und sich mit seiner Frau unterhalten zu haben. Das Gericht stellte jedoch durch Zeugenaussagen und Messprotokoll zweifelsfrei die Geschwindigkeitsübertretung fest.

Besondere Gestaltung des Fahrverbots

Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung eine Verkehrsrechtliche Vorbelastung des Betroffenen aus dem Jahr 2021. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und der fast vorsätzlichen Begehungsweise wurde neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt. Dieses wurde jedoch auf Fahrzeuge beschränkt, die nicht unter die Führerscheinklasse C fallen. Diese besondere Regelung ermöglicht es dem Betroffenen, weiterhin seiner beruflichen Tätigkeit als Müllfahrer nachzugehen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Rechtliche Grundlagen und Streckendetails

Der Betroffene hatte die B1 auf einer Strecke von etwa drei Kilometern befahren, wobei die Geschwindigkeitsbegrenzung durch beidseitig aufgestellte Schilder alle 200-300 Meter deutlich erkennbar war. Das Gericht stützte sein Urteil auf die §§ 41 Abs. I i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG sowie Nr. 11.3.6 BKat. Die verhängte Geldbuße wurde aufgrund der Vorbelastung über den Regelsatz hinaus erhöht. Eine mögliche Aussetzung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße nach § 4 Abs. IV BKatV wurde angesichts der Tatumstände abgelehnt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent verfolgt und mit Geldbußen sowie Fahrverboten sanktioniert werden, selbst wenn berufliche Umstände berücksichtigt werden. Die sorgfältige Beweisführung und klare Beschilderung spielen eine zentrale Rolle, um einen eindeutigen Verstoß festzustellen. Durch die differenzierte Auslegung des Fahrverbots wird gewährleistet, dass beruflich notwendige Fahrzeugnutzung, etwa als Lkw-Fahrer, nicht vollständig eingeschränkt wird, während zugleich ein klares Signal gegen Regelverstöße im Straßenverkehr gesendet wird.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind, zeigt dieses Urteil, dass bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erheblichen Sanktionen führen können. Eine verhängte Geldbuße und ein Fahrverbot können Ihren Alltag und Ihre berufliche Tätigkeit stark beeinflussen, insbesondere wenn Sie auf das Führen bestimmter Fahrzeuge angewiesen sind. Das Gericht berücksichtigt zwar berufliche Besonderheiten, lässt aber wenig Spielraum für Verstöße, sodass Sie Ihre Fahrweise stets an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen anpassen sollten. Achten Sie darauf, Verkehrszeichen genau zu beachten und Ihr Fahrzeug verantwortungsbewusst zu steuern, um solche Probleme zu vermeiden und rechtliche Nachteile auszuschließen.

Benötigen Sie Hilfe?

Fahrverbot und kein Ende in Sicht?

Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Verkehrsregeln einzuhalten, und dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ernsthafte Folgen haben können. Wir helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation zu bewerten, wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind, und prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, dieses zu umgehen oder zu verkürzen. Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihre Rechte zu schützen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die Ihre berufliche und private Situation berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns, um Ihre spezifischen Fragen zu besprechen und einen Weg zu finden, der für Sie am besten funktioniert.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Folgen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung für Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer riskieren bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur Bußgelder, sondern auch existenzbedrohende Konsequenzen wie Fahrverbote oder den Verlust des Führerscheins. Die konkreten Sanktionen hängen von der Höhe der Überschreitung und dem Ort des Verstoßes ab.

1. Bußgelder und Punkte in Flensburg

  • Innerorts gelten härtere Strafen als außerhalb geschlossener Ortschaften:
    • Ab 16 km/h zu viel: 160 € Bußgeld + 1 Punkt
    • Ab 26 km/h zu viel: 235 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Über 60 km/h zu viel: 800 € Bußgeld + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • Außerorts:
    • Ab 31 km/h zu viel: 255 € Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    • Über 60 km/h zu viel: 700 € Bußgeld + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

2. Fahrverbot und berufliche Folgen

Ein Fahrverbot ab 26 km/h Überschreitung ist für Berufskraftfahrer besonders kritisch, da es die Berufsausübung unmöglich macht. Selbst ein einmonatiges Verbot kann zur fristlosen Kündigung führen, insbesondere in der Probezeit oder bei wiederholten Verstößen .

3. Entzug der Fahrerlaubnis

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen (z. B. mehrfache Überschreitungen über 60 km/h) kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. In diesem Fall muss der Führerschein neu erworben werden – ein langwieriger Prozess, der die berufliche Existenz gefährdet .

4. Rechtliche Grundlagen und Einspruchsmöglichkeiten

Die Sanktionen basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist möglich, etwa bei Fehlern in der Messung oder unverhältnismäßigen Härten. Gerichte prüfen jedoch streng, ob ein beruflicher Härtefall vorliegt, z. B. bei drohendem Jobverlust .

Beispiel: Ein Berufskraftfahrer überschreitet innerorts die Geschwindigkeit um 31 km/h. Er erhält 340 € Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot . Ohne Sonderurlaub oder Kulanz des Arbeitgebers verliert er in dieser Zeit seinen Job.

Berufskraftfahrer sollten daher besonders auf die Einhaltung der Tempolimits achten und im Falle eines Bußgeldbescheids frühzeitig prüfen lassen, ob Einspruchsmöglichkeiten bestehen.


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Kann ein Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt werden?

Ja, ein Fahrverbot kann unter bestimmten Umständen auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt werden. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Berufskraftfahrer relevant, die andernfalls ihre berufliche Existenz gefährdet sehen könnten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 25 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Voraussetzungen für eine Beschränkung des Fahrverbots

  1. Berufliche Härte: Das Gericht kann ein Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränken, wenn ein unbeschränktes Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies betrifft vor allem Berufskraftfahrer, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
  2. Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips: Die Beschränkung muss verhältnismäßig sein und darf nicht den Zweck der Sanktion – nämlich die erzieherische Wirkung und die Sicherung der Verkehrssicherheit – unterlaufen.
  3. Unterschiedliche Fahrzeugarten: Die Ausnahme kann nur für Fahrzeuge gewährt werden, die sich nach Bauart oder Führerscheinklasse eindeutig von anderen unterscheiden. Grundlage hierfür ist die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen gemäß § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Praktische Umsetzung

Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob und wie das Fahrverbot beschränkt wird. Beispiele für mögliche Beschränkungen:

  • Ein Lkw-Fahrer (Führerscheinklasse C) darf weiterhin Lkw fahren, wenn der Verkehrsverstoß mit einem Pkw begangen wurde.
  • Ausnahmen können auch für spezielle Fahrzeuge wie Rettungswagen oder landwirtschaftliche Zugmaschinen gelten, sofern diese durch ihre Bauart oder ihren Verwendungszweck hinreichend abgegrenzt sind.

Einschränkungen

  • Keine Ausnahme bei Wiederholungstätern: Gerichte sind bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Verkehrsverstößen (z. B. Alkohol am Steuer) zurückhaltender.
  • Kein Bezug auf Fahrzwecke oder Halter: Eine Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzwecke (z. B. berufliche Nutzung) oder Fahrzeuge eines bestimmten Halters ist unzulässig.

Beispiel aus der Praxis

Ein Lkw-Fahrer begeht eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem Privat-Pkw. Das Gericht kann das Fahrverbot so ausgestalten, dass es nur für Pkw gilt, während das Führen von Lkw weiterhin erlaubt bleibt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verkehrsverstoß nicht mit einem Lkw begangen wurde und der Betroffene glaubhaft darlegt, dass er beruflich auf den Lkw angewiesen ist .

Bedeutung für Lkw-Fahrer

Für Berufskraftfahrer wie Lkw-Fahrer ist diese Regelung besonders wichtig, da sie häufig existenziell auf ihre beruflich genutzte Fahrerlaubnis angewiesen sind. Gerichte berücksichtigen dies bei ihrer Entscheidung und wägen zwischen dem Schutz der Verkehrssicherheit und den beruflichen Interessen des Betroffenen ab .


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Ab wann beginnt die Fahrverbotsfrist zu laufen?

Die Fahrverbotsfrist beginnt erst mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins, spätestens jedoch vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids . Diese Regelung gilt für Lkw-Fahrer ebenso wie für andere Verkehrsteilnehmer.

Rechtliche Grundlagen und Ablauf im Detail:

  1. Rechtskraft des Bußgeldbescheids: Das Fahrverbot wird erst rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Erhalt des Bescheids .
  2. Amtliche Verwahrung des Führerscheins:
    • Sie müssen den Führerschein per Einschreiben an die zuständige Bußgeldstelle sendern oder persönlich abgeben .
    • Erst ab diesem Zeitpunkt startet die Fahrverbotsfrist. Beispiel: Bei einem einmonatigen Fahrverbot, das am 1. März rechtskräftig wird, beginnt die Frist erst, wenn der Führerschein am 15. März in Verwahrung geht. Das Verbot endet dann am 14. April .
  3. Spätestens vier Monate nach Rechtskraft: Selbst wenn Sie den Führerschein nicht sofort abgeben, wird das Fahrverbot automatisch wirksam, sobald die Vier-Monats-Frist abläuft. Beispiel: Bei Rechtskraft am 1. März muss das Fahrverbot spätestens bis zum 30. Juni angetreten werden .

Besonderheiten für Ersttäter:

  • Als Ersttäter (kein Fahrverbot in den letzten zwei Jahren) können Sie den Starttermin des Fahrverbots frei wählen, solange er innerhalb der Vier-Monats-Frist liegt. Dies ermöglicht eine flexible Planung, z. B. um berufliche Ausfälle zu vermeiden .
  • Wiederholungstäter haben diese Option nicht – das Fahrverbot beginnt unmittelbar mit der Abgabe des Führerscheins .

Praktisches Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten am 1. Februar 2025 einen Bußgeldbescheid mit einem einmonatigen Fahrverbot.

  • Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid am 16. Februar 2025 rechtskräftig.
  • Geben Sie den Führerschein am 1. März 2025 ab: Das Fahrverbot läuft vom 1. März bis 31. März.
  • Warten Sie bis zum 30. Mai 2025 mit der Abgabe: Das Verbot muss spätestens ab diesem Tag gelten und endet am 29. Juni 2025 .

Diese Regelungen basieren auf § 25 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) .


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Welche Rolle spielen Vorbelastungen bei der Bemessung von Fahrverboten?

Vorbelastungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Bemessung von Fahrverboten. Bei wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung können Sie mit verschärften Sanktionen rechnen.

Grundsätzliche Bedeutung von Vorbelastungen

Beharrliche Pflichtverletzungen führen auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu einem Fahrverbot. Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn mehr als ein Verstoß begangen wurde und die notwendige Einsicht in die zuvor begangenen Taten fehlt.

Zeitliche Berücksichtigung

Die Vorbelastungen werden nach folgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Innerhalb eines Jahres: Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten wiederholt mit mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind, droht ein Fahrverbot.
  • Tilgungsreife Vorbelastungen: Bereits tilgungsreife Eintragungen im Verkehrszentralregister dürfen nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwendet werden.

Verschärfung der Sanktionen

Bei Vorbelastungen können folgende Verschärfungen eintreten:

Erhöhung der Geldbuße: Das Gericht darf bei Vorbelastungen die Geldbuße nach eigenem Ermessen „angemessen“ erhöhen.

Verlängerung des Fahrverbots: Die Dauer des Fahrverbots kann sich bei Wiederholungstätern auf bis zu 3 Monate verlängern.

Besondere Umstände

Bei der Beurteilung von Vorbelastungen spielt auch die Art der Verstöße eine wichtige Rolle. Wenn Sie mehrfach wegen gleichartiger Verstöße auffällig geworden sind, wird dies als besonders schwerwiegend eingestuft.

Ein berufsbedingter Härtefall, wie etwa ein drohender Arbeitsplatzverlust, rechtfertigt bei Vorbelastungen in der Regel kein Absehen vom Fahrverbot. Wenn Sie durch wiederholte Verkehrsverstöße fahrlässig Ihren Arbeitsplatz gefährden, können Sie sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit berufen.


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Welche Möglichkeiten gibt es, ein Fahrverbot abzuwenden?

Ein Fahrverbot kann für Berufskraftfahrer, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gravierende berufliche Konsequenzen haben. Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden oder abzumildern. Diese Optionen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordern oft eine überzeugende Begründung.

Härtefallregelung

Eine der häufigsten Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden, ist die Berufung auf einen Härtefall. Ein Härtefall liegt vor, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Belastung darstellt, z. B. weil der Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und durch das Fahrverbot seine Existenz gefährdet wird.

  • Beispiel: Ein Lkw-Fahrer könnte nachweisen, dass ihm ohne Führerschein eine Kündigung droht und er keine zumutbaren Alternativen hat, seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
  • Nachweise: Schriftliche Belege wie eine Arbeitgeberbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag sind erforderlich, um die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein zu belegen.

Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld

In Ausnahmefällen kann das Gericht entscheiden, das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße zu ersetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Fahrverbot eine erhebliche Härte darstellt. Die Geldbuße wird in solchen Fällen oft verdoppelt oder vervielfacht.

  • Voraussetzung: Der Betroffene muss glaubhaft machen, dass das Fahrverbot unverhältnismäßig wäre (z. B. bei drohendem Arbeitsplatzverlust).
  • Entscheidung: Diese Umwandlung erfolgt durch das Gericht und bedarf in der Regel der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Beschränkung des Fahrverbots

In manchen Fällen kann das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden. So könnte beispielsweise ein Berufskraftfahrer weiterhin Lkw fahren dürfen, während das Verbot nur für private Fahrzeuge gilt.

  • Beispiel: Ein Müllwagenfahrer wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Privat-Pkw geblitzt. Das Gericht könnte entscheiden, das Fahrverbot nur auf private Pkw anzuwenden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Ein weiterer Ansatz ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich eingelegt werden. Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn:

  • Messfehler oder andere Verfahrensmängel vorliegen,
  • die Sanktion unverhältnismäßig erscheint,
  • oder ein Härtefall geltend gemacht wird.

Augenblicksversagen

Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung auf ein sogenanntes Augenblicksversagen zurückzuführen ist (z. B. eine kurzfristige Unachtsamkeit), kann dies als mildernder Umstand geltend gemacht werden. In solchen Fällen könnte das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen eine Geldbuße verhängen.

Praktische Hinweise

  • Fristen beachten: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
  • Dokumentation: Alle relevanten Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigungen) sollten sorgfältig vorbereitet und eingereicht werden.
  • Einzelfallprüfung: Die Erfolgsaussichten hängen stark von den individuellen Umständen ab.

Ein Fahrverbot soll grundsätzlich erzieherisch wirken und die Verkehrssicherheit fördern. Daher sind Ausnahmen nur in gut begründeten Fällen möglich und erfordern oft gerichtliche Entscheidungen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine behördlich angeordnete Sperre, die es einer Person für einen bestimmten Zeitraum untersagt, Kraftfahrzeuge zu führen. Es wird als Sanktion bei schweren Verkehrsverstößen verhängt und dient vor allem dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall wurde das Fahrverbot so ausgestaltet, dass es nur Fahrzeuge betrifft, die nicht unter die Führerscheinklasse C fallen, wodurch der Betroffene weiterhin seinen Lkw bedienen darf. Die Rechtsgrundlage für Fahrverbote findet sich unter anderem in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Beispiel: Bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen kann einem Fahrer ein Fahrverbot auferlegt werden, das ihn für einige Monate vom Straßenverkehr ausschließt.


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Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die amtliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen und beruht auf dem Erwerb eines gültigen Führerscheins. Sie wird von zuständigen Behörden erteilt, nachdem der Antragsteller bestimmte Prüfungen bestanden und die erforderlichen Voraussetzungen, etwa gesundheitliche und persönliche Eignung, nachweisen konnte. Im vorliegenden Fall ist die Fahrerlaubnis für den Betroffenen von zentraler Bedeutung, da sie seine berufliche Tätigkeit als Lkw-Fahrer ermöglicht. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Beispiel: Verliert ein Berufskraftfahrer durch ein Fahrverbot oder andere Regelungen die Fahrerlaubnis, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben.


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Führerscheinklasse C

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen und ist speziell für den gewerblichen Güterverkehr vorgesehen. Sie unterscheidet sich von anderen Klassen, weil sie besondere Eignungsanforderungen und oft eine zusätzliche Ausbildung voraussetzt. Im Kontext des Textes wurde das Fahrverbot so beschränkt, dass es Lkw mit dieser Führerscheinklasse ausnimmt, was den Beruf des Müllwagenfahrers weiterhin ermöglicht. Die rechtliche Grundlage für die Führerscheinklassen und deren Bestimmungen liefert die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit dem EU-Recht.
Beispiel: Ein Lkw-Fahrer mit Führerscheinklasse C darf Lastkraftwagen führen, während ein Pkw-Führerschein allein dafür nicht ausreicht.


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Verkehrsrechtliche Vorbelastung

Der Begriff „verkehrsrechtliche Vorbelastung“ bezeichnet frühere Verkehrsverstöße, die bei der Bemessung von Sanktionen, wie etwa Fahrverboten oder Geldbußen, berücksichtigt werden. Eine solche Vorbelastung signalisiert, dass der Betroffene in der Vergangenheit bereits gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, was zu einer konsequenteren Strafzumessung führen kann. Im vorliegenden Fall führte eine Vorbelastung aus dem Jahr 2021 zu einer Erhöhung der Geldbuße und beeinflusste die Entscheidung des Gerichts. Diese Berücksichtigung ist in der Rechtsprechung üblich und erfolgt unter Einbeziehung von relevanten Vorschriften des StVG und ergänzender Rechtsnormen.
Beispiel: Hat ein Fahrer bereits mehrfach zu schnell gefahren, kann eine neue Ordnungswidrigkeit zu einer strengeren Strafe führen als bei einem erstmaligen Verstoß.


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Rechtskraft

Rechtskraft bedeutet, dass ein gerichtliches Urteil oder eine gerichtliche Entscheidung endgültig und vollstreckbar ist und nicht mehr durch Berufung oder Revision angefochten werden kann. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, sind die darin festgelegten Maßnahmen – wie zum Beispiel Fahrverbote oder Geldbußen – verbindlich und können vollzogen werden. Im geschilderten Fall tritt das Fahrverbot spätestens nach vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft in Kraft. Die Rechtskraft wird in der Rechtsprechung vor allem durch das Verfahren im Amtsgericht geregelt und sichert juristische Entscheidungen ab.
Beispiel: Nach Abschluss aller Instanzen wird ein Urteil rechtskräftig, sodass der Betroffene die verhängten Strafen akzeptieren muss.


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StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Die StVO ist das zentrale Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland und enthält Vorschriften zu Verkehrsverhalten, Verkehrsschildern, Geschwindigkeitsbegrenzungen und vielem mehr. Sie bildet die Grundlage für viele verkehrsrechtliche Entscheidungen, die von Gerichten herangezogen werden, wie zum Beispiel die Bewertung von Geschwindigkeitsverstößen. Im vorliegenden Fall stützte sich das Gericht auf genaue Regelungen der StVO, um den Verstoß sowie das angemessene Fahrverbot zu beurteilen. Neben der StVO ergänzen weitere Gesetze, wie das StVG, die Regelungen zur Verkehrssicherheit und Sanktionierung.
Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer, der die in der StVO festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einer Sanktion wie einer Geldbuße oder einem Fahrverbot rechnen.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, einschließlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Übertretung geahndet wird, und definiert die entsprechenden Bußgelder. Im vorliegenden Fall wurde der Betroffene wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß § 49 StVO verurteilt, was die Grundlage für die verhängte Geldbuße bildet.
  • § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 24 StVG behandelt das Fahrverbot als Maßnahme bei bestimmten Verkehrsverstößen. Er beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verhängung eines Fahrverbots, einschließlich der Möglichkeit, dieses anzufechten. In diesem Fall wurde dem Betroffenen ein Fahrverbot auferlegt, das erst wirksam wird, nachdem sein Führerschein in Verwahrung genommen wurde, gemäß den Bestimmungen des § 24 StVG.
  • § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph erweitert die Regelungen des § 24 StVG und bezieht sich auf die Durchführung und die Folgen eines Fahrverbots. Er legt fest, wie lange ein Fahrverbot dauern kann und unter welchen Bedingungen es verlängert werden kann. Das im Urteil festgesetzte Fahrverbot für den Betroffenen orientiert sich an den Vorgaben des § 25 StVG, was die Dauer und die Bedingungen des Verbots betrifft.
  • Anlage 2 zum Bußgeldkatalog (BKat): Die Anlage 2 des Bußgeldkatalogs listet die spezifischen Bußgelder und Maßnahmen für verschiedene Verkehrsverstöße auf. Sie dient als Grundlage zur Bemessung der Höhe der Geldbuße und der daraus resultierenden Maßnahmen wie Fahrverbote. Im vorliegenden Fall wurde gemäß Nr. 11.3.6 der Anlage 2 BKat eine Geldbuße von 280,00 € festgesetzt, basierend auf der Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • § 41 Absatz I Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit Anlage 2: Diese Vorschrift regelt die Einstufung und die Sanktionierung von Verkehrsverstößen in Verbindung mit den spezifischen Einträgen der Anlage 2. Sie legt fest, wie Verstöße bewertet und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Der Betroffene wurde gemäß § 41 Abs. I in Verbindung mit Anlage 2 StVO für die fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert, was die rechtliche Grundlage für die Verurteilung und die damit verbundenen Maßnahmen bildet.

Das vorliegende Urteil


AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 254 Js 2152/23 – 148/23 – Urteil vom 07.03.2024


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