Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gericht kippt Ablehnung der Fahrerlaubnis-Neuerteilung: Drogenvergangenheit nach Jahrzehnten nicht mehr pauschal relevant
- Drogenfahrt vor über 20 Jahren als Grundlage für MPU-Anordnung?
- Behörde beharrt auf MPU – Antragsteller sieht Verwertungsverbot
- Gericht kritisiert pauschale Ablehnung und mangelnde Einzelfallprüfung
- Relevanz des Zeitablaufs und der Verhältnismäßigkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung
- Keine automatische Fahrerlaubnis, aber Anspruch auf faire Neubegutachtung
- Bedeutung des Urteils für Betroffene mit langer Drogenvergangenheit
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie wirkt sich eine lange zurückliegende Drogenfahrt auf eine Fahrerlaubnisneuerteilung aus?
- Wann kann die Behörde rechtmäßig eine MPU nach früherem Drogenkonsum anordnen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde meinen Antrag wegen alter Drogenvorfälle ablehnt?
- Was ist das Verwertungsverbot im Fahrerlaubnisrecht und wann greift es bei gelöschten Einträgen?
- Welche Nachweise muss ich erbringen, um nach einer Drogenvorgeschichte die Fahrerlaubnis wiederzuerhalten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Berlin
- Datum: 27.09.2023
- Aktenzeichen: 4 K 187/23
- Verfahrensart: Widerspruchsverfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Antragsteller, geboren 1976, der die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B begehrt. Zuvor wurde ihm 1997 eine Fahrerlaubnis (Klasse 3) erteilt, doch nach einem positiven Drogentest und dem Geständnis regelmäßigen Drogenkonsums (Methadon und Heroin) kam es zu einer negativen behördlichen Entscheidung.
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: Behörde, die durch ihren Bescheid vom 20. März 2023 – in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2023 – den Antrag des Klägers abgelehnt hatte und nun mit dem Urteil verpflichtet wird, unter Beachtung der richterlichen Rechtsauffassung neu zu bescheiden.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B. Nachdem er 1997 eine Fahrerlaubnis erhalten hatte, geriet seine Eignung infolge eines positiven Drogentests und geständigten Drogenkonsums in Zweifel, was zu einem negativen Bescheid der Behörde führte.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird strittig, ob der ursprüngliche Bescheid den gesetzlichen Vorgaben entspricht und inwiefern der Antrag des Klägers unter Berücksichtigung der richterlichen Rechtsauffassung neu zu bescheiden ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil hebt den Bescheid des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vom 20. März 2023 (in Form des Widerspruchsbescheids vom 8. Juni 2023) auf und verpflichtet die Behörde, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B neu zu entscheiden. Zudem wird die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren als notwendig erklärt. Die Behörde trägt die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Es besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abzuwenden.
- Folgen: Die Behörde muss das Verfahren erneut durchführen und einen neuen Bescheid erlassen, der den richterlichen Maßstäben entspricht. Zudem trägt sie die entstandenen Kosten, was Auswirkungen auf die Kostenlastverteilung und die Durchsetzbarkeit ähnlicher Entscheidungen hat.
Der Fall vor Gericht
Gericht kippt Ablehnung der Fahrerlaubnis-Neuerteilung: Drogenvergangenheit nach Jahrzehnten nicht mehr pauschal relevant

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 4 K 187/23) das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) dazu verpflichtet, einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erneut zu prüfen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit eine mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegende Drogenfahrt und damit verbundene Eintragungen im Fahreignungsregister noch für die Beurteilung der aktuellen Fahreignung eines Antragstellers relevant sein dürfen. Das Gericht gab dem Kläger Recht und hob den ablehnenden Bescheid des LABO auf, da es die Begründung der Behörde als nicht ausreichend erachtete.
Drogenfahrt vor über 20 Jahren als Grundlage für MPU-Anordnung?
Der Fall dreht sich um einen 1976 geborenen Mann, dem im Jahr 1999 nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Damals wurden bei einer Verkehrskontrolle Opiate und Kokain-Metabolite in seinem Blut nachgewiesen. Der Mann räumte daraufhin regelmäßigen Methadon- und zusätzlichen Heroinkonsum ein. Es folgte eine strafrechtliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist. Im Jahr 2021, über zwei Jahrzehnte später, beantragte der Mann die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B. Das LABO forderte daraufhin die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), um die Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen. Als Begründung verwies die Behörde auf die Verurteilung aus dem Jahr 1999 und die damit verbundenen Zweifel an der Fahreignung aufgrund früheren Drogenkonsums.
Behörde beharrt auf MPU – Antragsteller sieht Verwertungsverbot
Der Antragsteller weigerte sich, ein MPU-Gutachten beizubringen. Er argumentierte, dass die der Anordnung zugrunde liegende Tat – die Drogenfahrt im Jahr 1999 – einem Verwertungsverbot unterliege. Das LABO hielt jedoch an seiner Forderung fest und betonte, dass nicht die strafrechtliche Verurteilung selbst, sondern das damalige Verhalten des Klägers die Zweifel an seiner Fahreignung begründe. Eine Tilgung der strafrechtlichen Verurteilung im Fahreignungsregister sei nicht automatisch mit einem Abstinenznachweis gleichzusetzen. Allein der Zeitablauf führe nicht zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Die Behörde argumentierte, dass drogenkonsumbedingte Fahreignungsmängel so lange fortbestehen, bis durch einen einjährigen, forensisch gesicherten Abstinenznachweis und eine anschließende MPU die Fahreignung positiv festgestellt werde.
Gericht kritisiert pauschale Ablehnung und mangelnde Einzelfallprüfung
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Kläger in seinem Urteil Recht und hob den Bescheid des LABO auf. Das Gericht stellte fest, dass die Behörde die Ablehnung der Fahrerlaubnisneuerteilung nicht ausreichend begründet hat. Insbesondere bemängelte das Gericht, dass das LABO sich ausschließlich auf die über 20 Jahre zurückliegende Drogenfahrt stützte, ohne eine umfassende und aktuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zwar sei es grundsätzlich zulässig, frühere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bei der Beurteilung der Fahreignung zu berücksichtigen. Jedoch dürfe dies nicht pauschal und ohne Berücksichtigung des langen Zeitraums und möglicher Verhaltensänderungen des Betroffenen geschehen.
Relevanz des Zeitablaufs und der Verhältnismäßigkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung
Das Gericht betonte die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung einer MPU. Eine solche Maßnahme sei nur dann gerechtfertigt, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung vorliegen. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Anhaltspunkte als nicht ausreichend gegeben an. Die bloße Bezugnahme auf ein Ereignis, das mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegt, ohne weitere aktuelle Erkenntnisse über das Verhalten des Antragstellers zu berücksichtigen, sei nicht ausreichend, um eine MPU-Anordnung zu rechtfertigen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Behörde im Rahmen der erneuten Entscheidung über den Antrag auf Fahrerlaubnisneuerteilung eine umfassendere Prüfung vornehmen muss. Dabei müsse sie den langen Zeitraum seit der Drogenfahrt im Jahr 1999, das Verhalten des Klägers in den letzten Jahren und mögliche Anzeichen für eine stabile Abstinenz oder Verhaltensänderung berücksichtigen.
Keine automatische Fahrerlaubnis, aber Anspruch auf faire Neubegutachtung
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bedeutet nicht, dass der Kläger automatisch die Fahrerlaubnis erhält. Es verpflichtet das LABO lediglich, den Antrag auf Fahrerlaubnisneuerteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das bedeutet, dass die Behörde den Fall erneut prüfen und dabei die vom Gericht genannten Kriterien berücksichtigen muss. Es ist durchaus möglich, dass das LABO nach erneuter Prüfung zu dem Schluss kommt, dass weiterhin Zweifel an der Fahreignung bestehen und erneut eine MPU anordnet. Allerdings muss diese Entscheidung dann auf einer umfassenderen und aktuelleren Grundlage beruhen und darf sich nicht allein auf die weit zurückliegende Drogenfahrt stützen.
Bedeutung des Urteils für Betroffene mit langer Drogenvergangenheit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat eine wichtige Bedeutung für Personen, die in der Vergangenheit aufgrund von Drogenkonsum ihre Fahrerlaubnis verloren haben und nun eine Neuerteilung beantragen. Es stärkt die Rechte von Betroffenen, indem es klarstellt, dass eine lange zurückliegende Drogenvergangenheit nicht automatisch und pauschal zur Ablehnung einer Fahrerlaubnisneuerteilung führen darf. Behörden sind nunmehr angehalten, eine umfassendere Einzelfallprüfung vorzunehmen und den Zeitablauf sowie mögliche positive Verhaltensänderungen der Antragsteller angemessen zu berücksichtigen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht mehr befürchten müssen, dass eine Jugendsünde oder eine frühere schwierige Lebensphase sie dauerhaft von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt. Es eröffnet die Möglichkeit, dass Behörden bei der Beurteilung der Fahreignung stärker die aktuelle Situation und die Bemühungen um ein abstinentes und verantwortungsbewusstes Leben in den Vordergrund stellen müssen. Das Urteil unterstreicht, dass das Fahrerlaubnisrecht rehabilitationsorientiert sein muss und eine lebenslange „Strafe“ für frühere Fehler in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Anträgen auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Drogenvorfällen die Behörde auch länger zurückliegende Vorfälle berücksichtigen darf, wenn der Antragsteller seither keine Abstinenz nachgewiesen hat. Die Tilgung strafrechtlicher Verurteilungen im Fahreignungsregister führt allein nicht zur Wiederherstellung der Fahreignung; vielmehr muss der Antragsteller aktiv seine Fahreignung durch entsprechende Gutachten belegen. Für Betroffene bedeutet das, dass sie zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach drogenbedingtem Entzug einen forensisch gesicherten Abstinenznachweis und ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten benötigen.
Benötigen Sie Hilfe?
Vertrauen in eine faire Neubewertung Ihrer Fahrerlaubnissituation?
Viele Betroffene fragen sich, inwiefern frühere Verfehlungen, wie beispielsweise ein vor langer Zeit begangener Drogenvorfall, noch erheblichen Einfluss auf die aktuelle Fahrerlaubnisbewertung haben. Gerade bei komplexen Sachverhalten, bei denen der zeitliche Abstand zur damaligen Tat groß ist, kann es zu Unsicherheiten kommen – nicht zuletzt, wenn es um die Einschätzung der Fahreignung geht.
Wir unterstützen Sie dabei, die wesentlichen Aspekte Ihrer Situation sachlich zu analysieren und stellen Ihnen unser juristisches Know-how zur Seite. So erhalten Sie eine transparente Übersicht Ihrer Rechte und die Möglichkeit, auf fundierter Basis weitere Schritte in Erwägung zu ziehen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Lage gemeinsam im Detail zu betrachten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wirkt sich eine lange zurückliegende Drogenfahrt auf eine Fahrerlaubnisneuerteilung aus?
Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Drogenfahrt spielt der Zeitfaktor allein keine entscheidende Rolle. Auch lange zurückliegende Drogenfahrten können bei der Fahreignungsprüfung relevant bleiben, da das deutsche Verkehrsrecht primär auf den Nachweis der aktuellen Fahreignung abzielt.
Rechtliche Grundlagen der Fahreignungsprüfung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist gesetzlich verpflichtet zu ermitteln, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (§ 22 Abs. 2 FeV). Bei einer früheren Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums ist für die Neuerteilung in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Wiedererlangung der Kraftfahreignung nach Drogenkonsum nicht allein durch Zeitablauf gewährleistet ist. Der bloße Umstand, dass die Drogenfahrt lange zurückliegt, reicht also nicht aus, um Ihre Fahreignung zu belegen.
Erforderliche Nachweise für die Neuerteilung
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ablauf der Sperrfrist: Sie müssen zunächst die gerichtlich festgesetzte Sperrfrist abwarten, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann.
- Nachweis der Drogenabstinenz: Bei Konsum harter Drogen wie Kokain, Heroin oder Amphetaminen müssen Sie eine nachweisbare Drogenabstinenz von mindestens einem Jahr belegen. Dies erfolgt durch:
- Regelmäßige ärztliche Untersuchungen
- Haar- oder Urinproben als Abstinenznachweise
- Dokumentierte Drogenscreenings nach CTU-Kriterien
- Positive MPU: Eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung ist zwingend erforderlich. Die MPU prüft dabei:
- Ihre körperliche und psychische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Ihre Auseinandersetzung mit dem früheren Drogenkonsum
- Die Stabilität Ihrer Verhaltensänderung
- Ihre Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren in der Zukunft
Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Drogenkonsum
Bei der MPU wird besonderer Wert darauf gelegt, wie Sie sich mit Ihrem früheren Drogenkonsum auseinandergesetzt haben. Es reicht nicht aus, lediglich auf den langen Zeitraum seit der Drogenfahrt zu verweisen. Vielmehr müssen Sie nachweisen, dass Sie:
- Die Problematik Ihres damaligen Verhaltens erkannt haben
- Stabile Verhaltensänderungen entwickelt haben
- Ein zuverlässiges Trennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Fahren aufgebaut haben
Das Verwaltungsgericht München betonte in einem Urteil, dass fehlendes Trennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Für die Neuerteilung müssen Sie daher glaubhaft darlegen, dass dieses Trennungsvermögen inzwischen besteht.
Ablauf des Wiedererteilungsverfahrens
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Einen aktuellen Sehtest
- Ein biometrisches Passfoto
- Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Die positiven Ergebnisse der Drogenscreenings
Die Kosten für eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Drogenfahrt können erheblich sein. Inklusive Anwalts- und Verfahrenskosten, diverser Drogentests und der MPU sind ca. 5.000 bis 7.000 Euro anzusetzen.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis nach einer lange zurückliegenden Drogenfahrt neu beantragen möchten, sollten Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen der MPU vertraut machen und die notwendigen Abstinenzbelege sammeln. Die medizinisch-psychologische Beurteilung kann nicht durch bloße Abstinenznachweise ersetzt werden.
Wann kann die Behörde rechtmäßig eine MPU nach früherem Drogenkonsum anordnen?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann von der Führerscheinstelle rechtmäßig angeordnet werden, wenn begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Bei früherem Drogenkonsum gibt es hierfür keine feste zeitliche Begrenzung. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung einer MPU wegen nachgewiesenen Drogenkonsums nicht an eine feste Frist nach dem letzten Betäubungsmittelmissbrauch gebunden ist.
Rechtliche Grundlagen für die MPU-Anordnung
Die Anordnung einer MPU basiert auf § 14 Absatz II Nr. 2 FeV in Verbindung mit § 46 FeV. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen. Dabei werden insbesondere Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums berücksichtigt.
Die Führerscheinstelle kann eine MPU anordnen, wenn:
- Sie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben (z.B. unter Cannabis, Kokain, Heroin oder Amphetamin)
- Sie im Besitz illegaler Drogen erwischt wurden, was als Indiz für Eigenverbrauch gilt
- Berechtigte Zweifel an Ihrer Fahreignung aufgrund von Drogenkonsum bestehen, auch wenn dieser außerhalb des Straßenverkehrs stattfand
Besondere Fallkonstellationen
Bei harten Drogen wie Ecstasy, Kokain oder Heroin kann die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich von einer Fahruntauglichkeit ausgehen, ohne dass eine vorherige MPU erforderlich ist. Für die Wiedererlangung der Fahreignung ist dann in der Regel eine nachweisbare einjährige Abstinenz sowie ein tiefgreifender Einstellungswandel erforderlich.
Bei Cannabis gelten seit dem 01.04.2024 neue Regelungen: Bei Ersttätern mit THC-Werten unter 3,5 ng/ml ist keine MPU nötig. Eine MPU-Anordnung nach §13a FeV erfolgt jedoch bei Anzeichen für Cannabismissbrauch, wiederholten Verstößen oder wenn die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde.
Besonders kritisch wird ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol bewertet. Dies kann als Indiz für einen mangelnden Trennungswillen zwischen Konsum und Fahren gesehen werden und zur Anordnung einer MPU führen.
Abstinenznachweis und Vorbereitung
Wenn eine MPU angeordnet wird, müssen Sie je nach Fall und Art der konsumierten Drogen eine Abstinenz nachweisen. Bei Wiederholungstätern sind 6-15 Monate Abstinenz nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch Haaranalysen oder andere toxikologische Untersuchungen.
Sie können bei jeder anerkannten Begutachtungsstelle Drogenabstinenz nachweisen bzw. an einem Abstinenzkontrollprogramm gemäß CTU-Kriterien teilnehmen.
Wann könnte eine MPU-Anordnung rechtswidrig sein?
Eine MPU-Anordnung kann unter bestimmten Umständen rechtswidrig sein:
- Bei Verjährung, wenn die Verkehrsverstöße bereits zu lange zurückliegen (etwa 15 Jahre)
- Bei einem einmaligen Vergehen ohne Wiederholungsgefahr
- Bei fehlenden Beweisen für die Fahruntauglichkeit
- Bei mangelnder Individualprüfung, da jeder Fall einzigartig ist und auch so behandelt werden muss
Wenn Sie der Meinung sind, dass die MPU-Anordnung in Ihrem Fall rechtswidrig ist, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Beachten Sie jedoch, dass gegen die Anordnung der MPU kein eigenes Rechtsmittel existiert, da es sich hierbei um keinen eigenständigen Verwaltungsakt handelt. Erst gegen den Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde meinen Antrag wegen alter Drogenvorfälle ablehnt?
Wenn Ihr Antrag auf Erteilung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Drogenvorfälle abgelehnt wurde, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Widerspruchsverfahren
Gegen den ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte eine Begründung enthalten, warum Sie die Entscheidung der Behörde für fehlerhaft halten. Wichtig ist die Einhaltung der Monatsfrist – nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerspruch nur noch in Ausnahmefällen möglich.
In Ihrer Widerspruchsbegründung sollten Sie darlegen, warum Sie trotz der früheren Drogenvorfälle mittlerweile zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Hierbei können Sie auf folgende Aspekte eingehen:
- Nachweis einer längerfristigen Abstinenz durch regelmäßige Drogentests
- Teilnahme an Therapien oder Beratungen
- Zeitlicher Abstand zu den Drogenvorfällen
- Veränderungen in Ihrer Lebensführung
Der Widerspruch hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Ablehnung bleibt zunächst bestehen.
Eilverfahren (Vorläufiger Rechtsschutz)
Parallel zum Widerspruchsverfahren können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Mit diesem Verfahren können Sie erreichen, dass die Ablehnung vorläufig ausgesetzt wird, bis über Ihren Widerspruch endgültig entschieden ist.
Die Erfolgsaussichten eines solchen Eilantrags hängen davon ab, ob das Gericht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung hat. Bei Drogenvorfällen sind die Erfolgsaussichten oft begrenzt, da die Gerichte dem Schutz der Verkehrssicherheit ein hohes Gewicht beimessen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Die Klage muss schriftlich eingereicht werden und sollte eine ausführliche Begründung enthalten.
Im Klageverfahren prüft das Gericht umfassend, ob die Ablehnung Ihres Antrags rechtmäßig war. Dabei werden alle relevanten Umstände berücksichtigt, insbesondere:
- Die Art der konsumierten Drogen (bei „harten Drogen“ wie Kokain oder Amphetamin ist die Rechtsprechung besonders streng)
- Die Häufigkeit und der zeitliche Abstand des Konsums
- Nachweise über Ihre Abstinenz
- Gutachten über Ihre Fahreignung
Nachweise zur Wiedererlangung der Fahreignung
Um Ihre Chancen im Widerspruchs- oder Klageverfahren zu verbessern, sollten Sie aktiv an der Wiedererlangung Ihrer Fahreignung arbeiten. Dazu gehört insbesondere:
- Drogenabstinenz nachweisen: Bei harten Drogen ist in der Regel eine nachweisbare Abstinenz von mindestens einem Jahr erforderlich. Dieser Nachweis erfolgt durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Drogenscreenings.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Eine positive MPU ist oft entscheidend für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die MPU prüft Ihre körperliche und psychische Eignung sowie Ihre Auseinandersetzung mit dem früheren Drogenkonsum.
- Fachärztliche Gutachten: In manchen Fällen kann ein fachärztliches Gutachten hilfreich sein, das Ihre aktuelle Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt.
Rechtliche Angriffspunkte bei der Ablehnung
Bei der rechtlichen Überprüfung der Ablehnung können folgende Aspekte relevant sein:
- Begründungsmängel: Die Behörde muss ihre Entscheidung ausreichend begründen. Fehlt eine konkrete Begründung oder ist sie unzureichend, kann dies ein Angriffspunkt sein.
- Verhältnismäßigkeit: Die Ablehnung muss verhältnismäßig sein. Bei weit zurückliegenden Vorfällen ohne weitere Auffälligkeiten könnte die Verhältnismäßigkeit in Frage stehen.
- Ermessensfehler: Die Behörde hat bei der Beurteilung der Fahreignung einen Ermessensspielraum, muss diesen aber fehlerfrei ausüben.
- Beweisverwertungsverbote: In bestimmten Fällen können Informationen, auf die die Behörde ihre Entscheidung stützt, einem Verwertungsverbot unterliegen. Dies ist jedoch bei Maßnahmen zum Schutz der Verkehrssicherheit selten erfolgreich.
Beachten Sie, dass bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin die Rechtsprechung besonders streng ist. Bereits der einmalige Konsum kann zum Ausschluss der Kraftfahreignung führen. Die bloße Behauptung, dass der Konsum lange zurückliegt, reicht in der Regel nicht aus – Sie müssen aktiv nachweisen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben und abstinent leben.
Was ist das Verwertungsverbot im Fahrerlaubnisrecht und wann greift es bei gelöschten Einträgen?
Das Verwertungsverbot im Fahrerlaubnisrecht ist eine rechtliche Regelung, die in § 29 Abs. 7 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verankert ist. Es besagt, dass gelöschte Eintragungen im Fahreignungsregister nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung der Fahreignung und mögliche behördliche Maßnahmen wie den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wann werden Einträge gelöscht?
Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach bestimmten Tilgungsfristen gelöscht:
- Je nach Schwere des Verstoßes gelten Tilgungsfristen von 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren
- Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr
- Erst nach dieser Überliegefrist erfolgt die endgültige Löschung des Eintrags
Wenn Sie beispielsweise einen Eintrag wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung haben, der eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren hat, wird dieser erst nach insgesamt 3,5 Jahren (2,5 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist) endgültig aus dem Register gelöscht.
Rechtliche Wirkung des Verwertungsverbots
Das Verwertungsverbot hat weitreichende Konsequenzen:
- Absolutes Verwertungsverbot: Nach der Löschung dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und zu seinem Nachteil verwertet werden.
- Überlagert das Tattagprinzip: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verwertungsverbot das sogenannte Tattagprinzip überlagert und begrenzt. Das bedeutet: Selbst wenn zum Zeitpunkt eines neuen Verstoßes (Tattag) der alte Eintrag noch nicht gelöscht war, aber zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bereits gelöscht ist, darf er nicht mehr berücksichtigt werden.
- Keine Berücksichtigung bei Punktestand: Wenn Sie die kritische Grenze von 8 Punkten erreichen und Ihnen deshalb der Führerschein entzogen werden soll, dürfen bereits gelöschte Punkte nicht in die Berechnung einfließen – selbst wenn sie zum Zeitpunkt des letzten Verstoßes noch im Register standen.
Praktische Bedeutung für Sie
Wenn Sie in der Vergangenheit Verkehrsverstöße begangen haben, die zu Punkten in Flensburg geführt haben, ist es wichtig zu wissen:
- Die Behörde darf gelöschte Einträge nicht mehr gegen Sie verwenden
- Bei drohenden Maßnahmen wie einem Führerscheinentzug sollten Sie genau prüfen lassen, ob die Berechnung des Punktestands korrekt ist und keine gelöschten Einträge berücksichtigt wurden
- Das Verwertungsverbot gibt Ihnen die Chance, sich zu bewähren und Ihr Fahrverhalten zu verbessern, ohne dauerhaft durch alte Einträge belastet zu werden
Bei Verkehrsverstößen mit Punkten im Fahreignungsregister kann es durchaus vorkommen, dass zwischen dem Verstoß und der behördlichen Entscheidung so viel Zeit vergeht, dass einige Punkte in der Zwischenzeit gelöscht werden. In diesem Fall dürfen diese gelöschten Punkte nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Besonderheit bei langer Tilgungsfrist
Bei Einträgen mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist besteht nach fünf Jahren nur mehr ein eingeschränktes Verwertungsrecht. Dieses bezieht sich ausschließlich auf die Erteilung der Fahrerlaubnis sowie auf die Anwendung der gestuften Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems.
Das Verwertungsverbot stellt somit sicher, dass Verkehrsverstöße nach einer bestimmten Zeit nicht mehr gegen Sie verwendet werden können. Dies dient dem Rechtsfrieden und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu bewähren, ohne dauerhaft durch alte Einträge belastet zu werden.
Welche Nachweise muss ich erbringen, um nach einer Drogenvorgeschichte die Fahrerlaubnis wiederzuerhalten?
Um nach einer Drogenvorgeschichte Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerhalten, müssen Sie mehrere Nachweise erbringen. Die genauen Anforderungen hängen vom Grund des Führerscheinentzugs und Ihren individuellen Umständen ab.
Grundlegende Voraussetzungen
Nach dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie zunächst die gerichtlich festgesetzte Sperrfrist abwarten, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen kann. Die Wiedererteilung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen einen neuen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Besonders wichtig ist der Nachweis, dass die Gründe für den Führerscheinentzug nicht mehr vorliegen. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie belegen müssen, dass Sie keine Drogen mehr konsumieren und eine stabile Verhaltensänderung eingetreten ist.
Erforderliche Nachweise im Detail
1. Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
In den meisten Fällen wird eine MPU angeordnet. Diese umfasst:
- Eine ärztliche Untersuchung
- Leistungstests (z.B. Reaktionstests)
- Ein psychologisches Gespräch, in dem Sie Ihre Einstellungsänderung glaubhaft darlegen müssen
2. Abstinenznachweis
Ein zentraler Bestandteil ist der Abstinenznachweis. Die erforderliche Dauer variiert je nach Art der konsumierten Substanzen:
- Bei Cannabis: 6-15 Monate Abstinenz
- Bei harten Drogen (Kokain, Heroin, Amphetamine): mindestens 12 Monate Abstinenz
- Bei Alkoholproblemen: mindestens 12 Monate Abstinenz
Der Abstinenznachweis erfolgt durch regelmäßige forensisch verwertbare Laborbefunde, wie:
- Urinproben
- Haaranalysen
- Blutuntersuchungen
Diese Tests müssen bei amtlich anerkannten Stellen durchgeführt werden – ein einfacher Test beim Hausarzt reicht nicht aus.
Nachweis der Verhaltensänderung
Neben der reinen Abstinenz müssen Sie auch eine stabile Verhaltensänderung nachweisen. Dazu gehört:
- Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ursachen Ihres früheren Drogenkonsums
- Ein Nachweis über positive Veränderungen in Ihren Einstellungen
- Die Fähigkeit, künftig Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen
Wenn Sie bei der MPU überzeugen möchten, sollten Sie sich mit Ihrem Konsummuster auseinandergesetzt haben und erklären können, welche konkreten Strategien Sie entwickelt haben, um künftig drogenfrei zu leben.
Unterstützende Maßnahmen
Folgende Maßnahmen können Ihre Chancen auf eine Wiedererteilung verbessern:
- Teilnahme an Beratungs- oder Therapieangeboten
- Verkehrspsychologische Beratung
- Nachschulungen
Wenn Sie diese Maßnahmen frühzeitig beginnen und dokumentieren, kann dies Ihre Glaubwürdigkeit bei der MPU stärken.
Antragstellung und Verfahren
Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise erbracht haben, stellen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Wiedererteilung. In manchen Fällen kann auch eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein.
Beachten Sie, dass das gesamte Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, insbesondere für die MPU, deren Preise seit 2018 nicht mehr gesetzlich geregelt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahreignung
Die Fahreignung bezeichnet die körperliche und geistige Befähigung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrerlaubnis nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Fehlt die Fahreignung, darf keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Beurteilung erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie gesundheitliche Verfassung, Suchtmittelkonsum und verkehrsrelevante Verhaltensweisen.
Beispiel: Beispiel: Eine Person, die regelmäßig harte Drogen konsumiert, gilt in der Regel als fahruntüchtig, da die Drogen das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen beeinträchtigen können.
Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister (früher „Verkehrszentralregister“) ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführtes amtliches Register, in dem nach § 28 StVG verkehrsrelevante Verstöße und Entscheidungen zu Fahrerlaubnissen gespeichert werden. Einträge unterliegen gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2,5 und 10 Jahren betragen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Einträge gelöscht und dürfen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Beispiel: Beispiel: Eine Trunkenheitsfahrt wird mit einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Nach Ablauf der Tilgungsfrist (meist 10 Jahre) wird dieser Eintrag gelöscht und kann bei späteren Beurteilungen der Fahreignung formal nicht mehr herangezogen werden.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Die Neuerteilung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Person nach vorherigem Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis beantragt. Anders als bei einer bloßen Verlängerung muss der Antragsteller gemäß §§ 20-26 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erneut seine Fahreignung nachweisen, wobei je nach Entzugsgrund unterschiedliche Anforderungen bestehen. Bei früheren Drogenverstößen kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) erforderlich sein.
Beispiel: Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss muss ein Antragsteller für die Neuerteilung in der Regel eine längere Abstinenzphase nachweisen und eine MPU bestehen, die bestätigt, dass kein problematisches Konsumverhalten mehr besteht.
Abstinenznachweis
Ein Abstinenznachweis ist ein forensisch gesicherter Beleg dafür, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum keine bestimmten Substanzen (wie Drogen oder Alkohol) konsumiert hat. Er wird gemäß den Anforderungen in Anlage 4a zur FeV durch regelmäßige, unangekündigte Screenings über einen längeren Zeitraum (meist 6-12 Monate) erbracht. Der Nachweis ist entscheidend bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach substanzbedingtem Entzug.
Beispiel: Ein ehemaliger Drogenkonsument muss für einen Abstinenznachweis über sechs Monate hinweg regelmäßig und unangekündigt Haar- oder Urinproben abgeben, die auf Drogenrückstände untersucht werden.
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)
Das medizinisch-psychologische Gutachten (umgangssprachlich „Idiotentest“) ist eine umfassende Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung nach § 11 FeV. Es besteht aus medizinischen Tests, psychologischen Gesprächen und ggf. Leistungstests. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dieses Gutachten anordnen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten. Das Ergebnis ist entscheidend für die (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis.
Beispiel: Ein Fahrer, dem wegen Drogenkonsums die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss sich einer MPU unterziehen, in der seine Einstellung zum Drogenkonsum, sein Risikobewusstsein und seine Verhaltensänderungen begutachtet werden.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren gemäß §§ 68-73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das vor einer Klage durchgeführt werden muss. Es gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, einen belastenden Verwaltungsakt (wie die Ablehnung einer Fahrerlaubnis) durch die Behörde selbst überprüfen zu lassen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Beispiel: Nach Ablehnung seines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis legt der Betroffene Widerspruch ein und begründet, warum er die Entscheidung für rechtswidrig hält – etwa weil seine lange Abstinenzzeit nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 4 StVG i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV: Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei Nichtvorlage eines angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf die mangelnde Kraftfahreignung des Betroffenen schließen, wenn die Anordnung rechtmäßig war. Diese Regelung stellt eine Beweiserleichterung für die Behörde dar. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Kläger zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung entscheidend für die Ablehnung seines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
- § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV: Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn ein Fahrzeugführer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) widerrechtlich besitzt oder konsumiert hat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Personen mit Drogenproblematik nur nach entsprechender Überprüfung am Straßenverkehr teilnehmen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hatte in der Vergangenheit mehrfach Kontakt zu harten Drogen (Opiate, Kokain), was die Anordnung eines MPU-Gutachtens grundsätzlich rechtfertigt.
- § 11 Abs. 6 FeV: Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens muss begründet sein, wobei die Behörde Tatsachen darlegen muss, die Zweifel an der Eignung des Betroffenen begründen. Die Begründung muss bereits im Anordnungsbescheid enthalten sein und dem Betroffenen eine Entscheidung ermöglichen, ob er sich untersuchen lassen will. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung hängt entscheidend davon ab, ob die Behörde aktuelle Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung des Klägers dargelegt hat.
- § 11 Abs. 7 FeV: Die Behörde hat in der Anordnung zur Gutachtenbeibringung die Fragestellung konkret festzulegen und die für den Untersuchungsanlass maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen. Diese Vorschrift dient dem rechtsstaatlichen Erfordernis der Bestimmtheit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die vom LABO formulierten Fragestellungen müssen den konkreten Verdachtsmomenten entsprechen und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Klärung der Eignungszweifel erforderlich ist.
- § 29 Abs. 1 Satz 1 FeV i.V.m. Nr. 9.5 Anlage 4 FeV: Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder Missbrauch von Betäubungsmitteln, wobei die Regelung je nach Stoffklasse und Umfang des Konsums differenziert. Die Wiederherstellung der Kraftfahreignung erfordert eine erfolgreiche Entwöhnung und den Nachweis der Abstinenz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die letzten nachgewiesenen Drogenkonsumvorfälle des Klägers weit zurückliegen, ist zu prüfen, ob noch ein aktueller Anlass für Eignungszweifel besteht oder ob von einer erfolgreichen Überwindung der früheren Drogenproblematik auszugehen ist.
Das vorliegende Urteil
VG Berlin – Az.: 4 K 187/23 – Urteil vom 27.09.2023
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