Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Führerscheinentzug trotz Medizinalcannabis: Bayerischer VGH bestätigt Entscheidung der Behörde
- Drogenvergangenheit und Medizinalcannabis im Fokus der Fahrerlaubnisbehörde
- Polizeikontrolle deckt Cannabiskonsum unter Medikamenteneinfluss auf
- Blutprobe liefert eindeutige Ergebnisse: THC-Nachweis trotz Rezept
- Ärztliches Attest und Diagnose: Angststörung und Depression als Therapiegrundlage
- Fahrerlaubnisbehörde ordnet Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an
- Verwaltungsgericht Regensburg gibt Antragsteller zunächst Recht
- Bayerischer VGH kippt Entscheidung: Zweifel an Fahreignung überwiegen
- Begründung des VGH: Vorrang der Verkehrssicherheit und Zweifel an stabiler Medikamenteneinstellung
- Bedeutung für Betroffene: Medizinalcannabis und Führerschein – Einzelfallprüfung entscheidend
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Unter welchen Umständen kann mir die Fahrerlaubnis trotz einer gültigen Medizinalcannabis-Verordnung entzogen werden?
- Welche Rolle spielen die THC-Werte im Blut bei der Beurteilung meiner Fahreignung, wenn ich Medizinalcannabis nehme?
- Was genau wird bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Zusammenhang mit Medizinalcannabis überprüft?
- Kann ich gegen einen Führerscheinentzug vorgehen, wenn ich Medizinalcannabis auf ärztliche Verordnung konsumiere?
- Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund von Medizinalcannabis wiederzuerlangen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 02.05.2023
- Aktenzeichen: 11 CS 23.78
- Verfahrensart: Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Ein 1997 geborener Bürger, der sich gegen die Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis (Klassen AM, B und L) wendet und einen Widerspruch vom 8. August 2022 eingelegt hat; er beruft sich darauf, dass seinem Einspruch schützende Wirkung zukommen sollte.
- Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die den Fahrerlaubnisentzug angeordnet und die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahme durchgesetzt hat.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller, der in der Vergangenheit mehrfach durch deliktische Drogenverstöße (u.a. unerlaubter Besitz und Erwerb von Cannabis) negativ aufgefallen ist, fordert per Widerspruch, dass die sofortige Durchführung des ihm auferlegten Fahrerlaubnisentzugs ausgesetzt wird.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Widerspruch des Antragstellers eine Aufschiebende Wirkung entfalten kann und somit die sofortige Vollziehbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs rechtsgeschäftlich auszusetzen ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. Dezember 2022 wurde in den entsprechenden Punkten aufgehoben. Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurde abgelehnt. Zudem trägt der Antragsteller die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen und der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.
- Folgen: Die Entscheidung bewirkt, dass der Fahrerlaubnisentzug sofort vollziehbar bleibt und der Antragsteller für die anfallenden Verfahrenskosten verantwortlich ist, was seine finanzielle Belastung im Zusammenhang mit dem Verfahren festlegt.
Der Fall vor Gericht
Führerscheinentzug trotz Medizinalcannabis: Bayerischer VGH bestätigt Entscheidung der Behörde

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem Beschluss vom 2. Mai 2023 (Az.: 11 CS 23.78) die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis bestätigt. In dem Fall ging es um einen jungen Mann, der regelmäßig Cannabis konsumiert und zudem eine medizinische Verordnung für Cannabisblüten gegen seine psychischen Leiden besitzt. Das Gericht wies den Antrag des Mannes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Führerscheinentzug zurück.
Drogenvergangenheit und Medizinalcannabis im Fokus der Fahrerlaubnisbehörde
Der Fall des 1997 geborenen Antragstellers ist komplex und durch eine Vorgeschichte mit Drogenkonsum geprägt. Bereits in jungen Jahren fiel er durch unerlaubten Besitz von Cannabis auf. Gerichtsurteile aus den Jahren 2014 und 2020 belegen seinen regelmäßigen Konsum von Cannabis und den Erwerb größerer Mengen Marihuana zum Eigengebrauch. Diese Vorfälle spielten eine wesentliche Rolle in der Bewertung seiner Fahreignung.
Polizeikontrolle deckt Cannabiskonsum unter Medikamenteneinfluss auf
Im Februar 2020 geriet der Antragsteller in eine Verkehrskontrolle. Dabei zeigten sich bei ihm Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Er räumte den Konsum von Cannabis ein und legte Rezepte für Medizinalcannabis vor. Ein Alkoholtest ergab zudem eine Atemalkoholkonzentration von 0,31 mg/l. Eine anschließende Blutprobe bestätigte nicht nur Alkohol, sondern auch Cannabiswirkstoffe im Blut des Fahrers.
Blutprobe liefert eindeutige Ergebnisse: THC-Nachweis trotz Rezept
Die Blutuntersuchung ergab neben einer Blutalkoholkonzentration von 0,71 Promille auch deutliche Werte für Cannabiswirkstoffe: 10 ng/ml THC, 3,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC und 37 ng/ml THC-Carbonsäure. Diese Werte sind relevant, da THC die psychoaktive Komponente von Cannabis ist, während THC-Carbonsäure ein Abbauprodukt darstellt, das länger im Körper nachweisbar ist. Das Vorhandensein dieser Stoffe im Blut war trotz der vorgelegten Rezepte für Medizinalcannabis problematisch für die Beurteilung der Fahreignung.
Ärztliches Attest und Diagnose: Angststörung und Depression als Therapiegrundlage
Der Antragsteller legte ein ärztliches Attest vor, welches ein ängstlich-depressives Syndrom mit Schlafstörungen als Grunderkrankung bestätigte. Laut Attest wurde die Therapie mit Cannabinoiden eingeleitet, nachdem Psychopharmaka nicht den gewünschten Erfolg brachten. Die Cannabistherapie habe zu einer Stabilisierung des psychischen Zustands und der Arbeitsfähigkeit geführt. Als Diagnose wurde eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F 33.1) genannt.
Fahrerlaubnisbehörde ordnet Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach, als zuständige Fahrerlaubnisbehörde, forderte daraufhin ein ärztliches Gutachten von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU). Begründet wurde dies mit Zweifeln an der Fahreignung aufgrund der bekannten psychischen Erkrankung, der Schlafstörungen und der Dauerbehandlung mit psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln – in diesem Fall Medizinalcannabis. Die Behörde stützte sich dabei auf die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche Kriterien für die Fahreignung bei psychischen Erkrankungen und Medikamenteneinnahme definiert.
Verwaltungsgericht Regensburg gibt Antragsteller zunächst Recht
In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatte der Antragsteller zunächst Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob die Anordnung der MPU und die sofortige Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs auf. Die genauen Gründe für diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind dem vorliegenden Beschluss des VGH nicht direkt zu entnehmen. Jedoch lässt sich aus der Aufhebung des Beschlusses durch den VGH schließen, dass das Verwaltungsgericht die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde zunächst nicht teilte.
Bayerischer VGH kippt Entscheidung: Zweifel an Fahreignung überwiegen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob jedoch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg auf und lehnte den Antrag des Mannes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs ab. Damit bestätigte der VGH im Ergebnis die Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU und die sofortige Vollziehbarkeit des Führerscheinentzugs durch das Landratsamt. Der VGH sah die Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers als ausreichend begründet an.
Begründung des VGH: Vorrang der Verkehrssicherheit und Zweifel an stabiler Medikamenteneinstellung
Die genaue Begründung des VGH-Beschlusses ist im vorliegenden Textfragment nicht vollständig enthalten. Es ist jedoch anzunehmen, dass der VGH die Drogenvorgeschichte des Antragstellers, die festgestellten THC-Werte im Blut trotz Medizinalcannabis-Rezept und die Kombination mit Alkohol als gewichtige Indizien gegen seine Fahreignung wertete. Auch wenn Medizinalcannabis ärztlich verordnet wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Fahreignung uneingeschränkt gegeben ist. Die Verkehrssicherheit hat in solchen Fällen Vorrang. Zudem könnte der VGH Zweifel an einer stabilen und verkehrssicheren Medikamenteneinstellung des Antragstellers gehabt haben.
Bedeutung für Betroffene: Medizinalcannabis und Führerschein – Einzelfallprüfung entscheidend
Dieses Urteil verdeutlicht die komplexe Rechtslage für Patienten, die Medizinalcannabis einnehmen und gleichzeitig Auto fahren möchten. Es zeigt, dass eine ärztliche Verordnung allein nicht vor führerscheinrechtlichen Konsequenzen schützt. Entscheidend ist stets eine Einzelfallprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Grunderkrankung, die Dosierung des Medikaments, die individuelle Reaktion des Patienten auf das Cannabis und mögliche Begleitumstände wie Alkohol- oder anderer Drogenkonsum.
Für Betroffene bedeutet dies:
- Offenheit gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde: Informieren Sie die Behörde über die Medizinalcannabis-Therapie und legen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen vor.
- Sorgfältige Einhaltung der ärztlichen Vorgaben: Halten Sie sich genau an die Dosierungsanleitung und vermeiden Sie zusätzlichen Alkohol- oder Drogenkonsum.
- Selbstbeobachtung und ärztliche Beratung: Beobachten Sie aufmerksam, wie sich das Medizinalcannabis auf Ihre Fahrtüchtigkeit auswirkt und sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt darüber.
- Im Zweifel MPU: Seien Sie bereit, sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Eine positive MPU kann die Fahreignung bestätigen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil die Verantwortung von Patienten mit Medizinalcannabis-Therapie beim Autofahren unterstreicht. Es zeigt, dass die Fahrerlaubnisbehörden genau prüfen und im Zweifel die Verkehrssicherheit über die Mobilitätsinteressen des Einzelnen stellen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei medizinisch verordnetem Cannabis eine differenzierte Betrachtung durch die Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist. Vor der Anordnung eines umfassenden medizinisch-psychologischen Gutachtens muss die Behörde zunächst durch Rückfragen beim behandelnden Arzt die Erkrankung und deren Schweregrad genauer abklären. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nicht direkt eine kostspielige und umfangreiche Begutachtung anordnen, ohne zuvor verhältnismäßigere Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen. Das Gericht stärkt damit die Rechte von Patienten, die medizinisches Cannabis verwenden, gegenüber pauschalen behördlichen Maßnahmen.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Klarheit bei Fragen zur Fahreignung und medikamentöser Therapie
In Situationen, in denen ärztlich verordnete Behandlungsansätze und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit aufeinander treffen, stehen Betroffene häufig vor komplexen Herausforderungen. Der Spagat zwischen medikamentöser Therapie und dem Erhalt der Fahrerlaubnis erfordert eine differenzierte Betrachtung einzelner Umstände und Hintergründe. Dabei ist eine sorgfältige Prüfung der Einflussfaktoren unabdingbar, um mögliche Unsicherheiten zu verringern und den Blick für alle relevanten Aspekte zu schärfen.
Wir unterstützen Sie durch eine präzise Analyse Ihrer individuellen Situation und bieten Ihnen fundierte rechtliche Beratung. Dabei begleiten wir Sie bei der Bewertung Ihrer Rechte und Pflichten, sodass Sie in Ihrem speziellen Fall Klarheit gewinnen und zielgerichtet vorgehen können. Setzen Sie auf unseren sachkundigen Beistand, um Ihre Perspektiven realistisch abzuwägen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unter welchen Umständen kann mir die Fahrerlaubnis trotz einer gültigen Medizinalcannabis-Verordnung entzogen werden?
Die Fahrerlaubnis kann Ihnen trotz gültiger Medizinalcannabis-Verordnung in mehreren Fällen entzogen werden:
Fehlende medizinische Indikation
Eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis führt nur dann nicht zum Verlust der Fahreignung, wenn die Einnahme von Cannabis medizinisch indiziert und ärztlich überwacht ist. Die Anwendung von Medizinalcannabis muss dabei „unerlässlich“ sein, was bedeutet, dass keine anderen Maßnahmen zur Erreichung des Behandlungsziels mehr gegeben sein dürfen. Betäubungsmittel dürfen immer nur die ultima ratio (letzte therapeutische Möglichkeit) einer Behandlung sein.
Wenn in ärztlichen Attesten keine Angaben über bereits erfolgte standardtherapeutische Maßnahmen zu finden sind, kann dies zu einer Fahrerlaubnisentziehung führen.
Nicht bestimmungsgemäße Einnahme
Wenn Sie das verordnete Medizinalcannabis nicht bestimmungsgemäß einnehmen, riskieren Sie den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis. Dies kann der Fall sein, wenn:
- Sie eine andere Konsumform als die verschriebene wählen (z.B. Joints rauchen statt Inhalation)
- Die gemessenen THC-Werte im Blut deutlich über dem Niveau einer bestimmungsgemäßen Einnahme liegen
In einem konkreten Fall wies eine Patientin bei einer Verkehrskontrolle THC-Werte von 104 ng/ml auf, obwohl bei korrekter Einnahme laut wissenschaftlichen Studien nur Werte von durchschnittlich 1,6 ng/ml zu erwarten gewesen wären.
Überschreitung des THC-Grenzwerts
Seit dem 22.08.2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wenn Sie diesen Wert überschreiten, drohen Ihnen:
- Eine Geldbuße von mindestens 500 Euro
- 1 bis 3 Monate Fahrverbot
- Überprüfung der Entziehung der Fahrerlaubnis
- Eine nahezu zwingend fällige MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Mindestens vier Punkte im Flensburger Verkehrsregister
Fehlende ärztliche Überwachung
Das Arzneimittelprivileg, das Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis grundsätzlich die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt, greift nur bei exakter Einhaltung der ärztlichen Vorgaben und regelmäßiger medizinischer Überwachung. Ohne nachweisbare ärztliche Kontrolle kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung anmelden.
Auffälligkeiten im Straßenverkehr
Wenn Sie trotz Medizinalcannabis-Verordnung durch Fahrfehler oder drogentypische Ausfallerscheinungen auffallen (z.B. Schlangenlinien fahren), kann dies ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. In einem Fall wurde einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er mit seinem Wohnmobil in den Straßengraben geriet und Schlangenlinien fuhr, obwohl nur ein niedriger THC-Wert von 0,8 ng/ml nachgewiesen wurde.
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Um Ihre Fahreignung nach einem Entzug wiederzuerlangen, müssen Sie in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass:
- Sie das Cannabis ausschließlich bestimmungsgemäß einnehmen
- Ihr Verhalten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum zuverlässig ist
Wenn Sie Medizinalcannabis verschrieben bekommen haben, sollten Sie die Einnahmevorschriften Ihres Arztes strikt einhalten, ein Einnahmeprotokoll führen und bei Verkehrskontrollen Ihre aktuelle Verschreibung mitführen, um Probleme zu vermeiden.
Welche Rolle spielen die THC-Werte im Blut bei der Beurteilung meiner Fahreignung, wenn ich Medizinalcannabis nehme?
Bei der Einnahme von Medizinalcannabis gelten für die Beurteilung Ihrer Fahreignung besondere Regelungen, die sich von denen für Freizeitkonsumenten unterscheiden. Wenn Sie Cannabis auf ärztliche Verschreibung einnehmen, werden Sie fahrerlaubnisrechtlich nicht als Cannabiskonsument, sondern als Patient unter Medikamenteneinnahme betrachtet.
Gesetzlicher THC-Grenzwert und seine Bedeutung für Medizinalcannabis-Patienten
Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum im Straßenverkehr. Dieser Wert ist nach Ansicht von Experten vergleichbar mit einem Risiko, das einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht.
Für Sie als Medizinalcannabis-Patient ist jedoch wichtig zu wissen: Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist für die Beurteilung Ihrer Fahreignung bei bestimmungsgemäßer Medikamenteneinnahme nicht maßgeblich. Denn Sie konsumieren kein Cannabis im eigentlichen Sinne, sondern nehmen ein ärztlich verordnetes Medikament ein.
Fahrerlaubnisrechtliche Beurteilung bei Medizinalcannabis
Bei der Einnahme von Medizinalcannabis wird Ihre Fahreignung nach anderen Kriterien beurteilt als bei Freizeitkonsumenten:
- Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann bei Medizinalcannabis nur dann angeordnet werden, wenn:
- Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen, d.h. wenn das Medikament regelmäßig nicht gemäß den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird
- Bei bestimmungsgemäßer Einnahme Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Maß bestehen
- Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht in §24a vor, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie THC eine Ordnungswidrigkeit darstellt – unabhängig von der ärztlichen Verschreibung.
Praktische Bedeutung für Ihren Alltag
Wenn Sie Medizinalcannabis einnehmen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
- Bei einer Verkehrskontrolle mit positivem THC-Test müssen Sie nachweisen können, dass Sie Medizinalcannabis auf ärztliche Verschreibung einnehmen. Führen Sie daher stets Ihre ärztliche Verordnung mit sich.
- Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 FeV) verlangt, dass Sie als Patient nachweisen können, dass Ihre Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist. Eine stabile, ärztlich kontrollierte Einnahme kann bei Nachweis einer stabilen Fahrtüchtigkeit positiv berücksichtigt werden.
- Auch wenn Sie legal Medizinalcannabis einnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie fahrtüchtig sind, bevor Sie ein Fahrzeug führen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verlangt, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher fahren und Rücksicht auf andere nehmen.
- Bei einer Polizeikontrolle wird zunächst ein Schnelltest durchgeführt, der THC in Speichel oder Urin nachweist. Bei positivem Ergebnis folgt in der Regel eine Blutentnahme zur genauen Bestimmung der THC-Konzentration.
Rechtliche Konsequenzen bei Auffälligkeiten
Trotz der medizinischen Indikation können Ihnen bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr Konsequenzen drohen:
- Wird der THC-Grenzwert überschritten und eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt, können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug des Führerscheins die Folge sein.
- Bei wiederholten Verstößen oder Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
- Werden während der Fahrt drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, liegt eine Straftat vor, die mit deutlich härteren Maßnahmen geahndet wird.
Für Sie als Medizinalcannabis-Patient ist es daher besonders wichtig, verantwortungsbewusst mit Ihrer Medikation umzugehen und die Fahrtüchtigkeit vor Fahrtantritt kritisch zu prüfen.
Was genau wird bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Zusammenhang mit Medizinalcannabis überprüft?
Bei einer MPU im Zusammenhang mit Medizinalcannabis werden drei Hauptbereiche überprüft, die zusammen ein umfassendes Bild Ihrer Fahreignung ergeben sollen.
Medizinische Untersuchung
Die medizinische Untersuchung umfasst ein Gespräch mit dem Arzt und eine allgemeine körperliche Untersuchung. Dabei wird eine Blut- oder Urinprobe für einen Drogentest abgegeben, um festzustellen, ob Ihre Fahreignung aus gesundheitlicher Sicht beeinträchtigt ist. Der Arzt prüft dabei:
- Ihre Grunderkrankung und deren Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit
- Den THC-Wert (aktiver Wirkstoff), der anzeigt, wie viel THC sich aktuell in Ihrem Körper befindet
- Den 11-Hydroxy-THC-Wert (kurzlebiges Abbauprodukt), der nachweist, ob der letzte Cannabiskonsum nur wenige Stunden zurückliegt
- Den THC-COOH-Wert (langfristiges Abbauprodukt), der Hinweise auf die Regelmäßigkeit des Konsums gibt
Wichtig ist, dass Sie alle medizinischen Unterlagen Ihres behandelnden Arztes vorlegen, der Ihre Cannabistherapie betreut.
Psychologische Untersuchung
In einem etwa einstündigen Gespräch überprüft der Gutachter Ihre Fahreignung aus psychologischer Sicht. Hierbei werden folgende Aspekte besonders beachtet:
- Ihr bestimmungsgemäßer Konsum des Medizinalcannabis gemäß ärztlicher Verordnung
- Ihre Compliance (Einhalten des Behandlungsplans)
- Ihr verantwortungsbewusster Umgang mit möglichen Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit, Gleichgewichts-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
- Ihre Einsicht in die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit
- Ihre Strategien zur Trennung von Cannabiskonsum und Fahren
Der Gutachter will verstehen, ob Sie die Risiken Ihrer Medikation realistisch einschätzen können und verantwortungsvoll damit umgehen.
Leistungstests
Ein weiterer wichtiger Teil der MPU sind computergestützte Leistungstests. Diese werden individuell für Sie zusammengestellt und messen:
- Ihre Reaktionsfähigkeit
- Ihre Konzentrationsfähigkeit
- Ihre Belastbarkeit
- Ihre Wahrnehmung und Orientierung
Diese Tests erfolgen unter Medikation laut Behandlungsplan, um die tatsächlichen Auswirkungen Ihrer Cannabistherapie auf Ihre Fahrfähigkeit zu beurteilen.
Besonderheiten für Medizinalcannabis-Patienten
Als Patient mit ärztlich verschriebenem Cannabis befinden Sie sich in einer besonderen Situation. Die MPU-Gutachter sind verpflichtet, diesen Aspekt zu berücksichtigen. Dennoch müssen Sie nachweisen, dass:
- Die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt
- Sie keine negativen Auswirkungen auf Ihre Fahrtauglichkeit hat
- Ihre Grunderkrankung durch die Cannabistherapie so verbessert wird, dass Sie sicher fahren können
Wenn Sie bereits vor der medizinischen Verordnung Cannabis konsumiert haben, wird dieser Aspekt ebenfalls untersucht, um sicherzustellen, dass kein Missbrauch vorliegt.
Bei der MPU geht es nicht darum, Sie zu bestrafen, sondern zu prüfen, ob Sie trotz Ihrer Medikation sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Über 60 Prozent der Betroffenen bestehen die MPU und behalten oder bekommen ihren Führerschein wieder.
Kann ich gegen einen Führerscheinentzug vorgehen, wenn ich Medizinalcannabis auf ärztliche Verordnung konsumiere?
Wenn Ihre Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Medizinalcannabis entzogen wurde, stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen streng sind und eine sorgfältige Verteidigung erfordern.
Rechtsmittel
- Widerspruch: Der erste Schritt ist das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids erfolgen und sollte schriftlich mit einer Begründung versehen sein.
- Antrag auf aufschiebende Wirkung: Parallel zum Widerspruch können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Dies ermöglicht es Ihnen, vorläufig weiter zu fahren, bis über Ihren Widerspruch entschieden wurde.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Hier ist es ratsam, die Erfolgsaussichten sorgfältig abzuwägen.
- Prozesskostenhilfe: Wenn Sie die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies muss separat beim zuständigen Gericht beantragt werden und hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens ab.
Wichtige Aspekte
- Medizinische Indikation: Die Einnahme von Medizinalcannabis muss auf Basis einer medizinischen Indikation und ärztlicher Verordnung erfolgen. Ohne diese Indikation kann der Konsum als regelmäßiger Cannabiskonsum gewertet werden, was die Fahreignung beeinträchtigen kann.
- Compliance mit der Verordnung: Sie müssen das Medikament ausschließlich nach ärztlicher Verordnung einnehmen. Abweichungen von der verschriebenen Dosierung oder Einnahmeform können als Missbrauch gewertet werden und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
- Rechtliche Berücksichtigung: Gerichte legen strenge Maßstäbe an die medizinische Notwendigkeit und die Einhaltung der Verschreibungsvorgaben an. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Dokumente und Bescheinigungen zu führen, um Ihre Position zu stärken.
Fazit zur Vorgehensweise
In einem solchen Fall ist es entscheidend, schnell zu handeln und die Fristen für Widerspruch und Klage nicht zu verpassen. Eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung können helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund von Medizinalcannabis wiederzuerlangen?
Um Ihre Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund von Medizinalcannabis wiederzuerlangen, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, die je nach Ihrem individuellen Fall variieren können.
Grundvoraussetzungen für die Wiedererteilung
Für die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie zunächst einen neuen Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dabei ist der Nachweis Ihrer Fahreignung entscheidend. Die Behörde prüft jeden Fall individuell und entscheidet über die Notwendigkeit weiterer Nachweise.
Bei der Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Einen aktuellen Sehtest
- Ein biometrisches Passfoto
- Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Einen gültigen Personalausweis
Nachweis der Fahreignung bei Medizinalcannabis
Wenn Ihr Führerscheinentzug auf die nicht bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis zurückzuführen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie:
- Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnehmen
- Keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind
- Ihre Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht
- Sie verantwortungsvoll mit dem Medikament umgehen, insbesondere nicht fahren, wenn die Medikation verändert wird
Die Beweislast für die Wiedererlangung der Fahreignung liegt bei Ihnen als Antragsteller. Sie müssen nachweisen, dass Ihr regelmäßiger Medizinalcannabiskonsum unter das Arzneimittelprivileg fällt.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
In vielen Fällen ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Die MPU dient dazu, Ihre körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen.
Wenn Sie die MPU verweigern, wird die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt, da die Behörde dann davon ausgeht, dass weiterhin Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Bei einem negativen MPU-Gutachten müssen Sie einen neuen Antrag stellen und erneut eine MPU machen.
Ein positives MPU-Gutachten kann Ihre Fahreignung bestätigen, selbst wenn Sie weiterhin Medizinalcannabis einnehmen. Entscheidend ist, dass das Gutachten Ihnen trotz Cannabiskonsum eine ausreichende psycho-physische Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigt.
Zeitliche Aspekte
Bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sind folgende zeitliche Aspekte zu beachten:
- Eine Sperrfrist von durchschnittlich neun bis zwölf Monaten muss abgelaufen sein
- Der Antrag auf Neuerteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden
Besondere Regelungen durch das Cannabisgesetz
Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer Amnestie profitieren, wenn:
- Es sich um eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss handelte
- Der THC-COOH-Wert unter 150 ng/ml lag
- Keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegen
Diese neue Regelung ermöglicht in vielen Fällen die Rückgabe des Führerscheins ohne erneute MPU.
Unterscheidung zwischen illegalem und medizinischem Cannabiskonsum
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen illegalem Cannabiskonsum und der Einnahme von ärztlich verschriebenem Medizinalcannabis. Bei Letzterem kann eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen werden, wenn dies durch ein Medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigt wird.
Wenn Sie in der Vergangenheit gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Zusammenhang mit Cannabis verstoßen haben, muss bei der ärztlich verordneten Cannabismedikation auch geprüft werden, ob weiterhin ein Cannabismissbrauch besteht.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sofortige Vollziehbarkeit
Die sofortige Vollziehbarkeit bedeutet, dass eine Behördenentscheidung unmittelbar umgesetzt wird, auch wenn gegen sie Rechtsmittel eingelegt wurden. Normalerweise hat ein Widerspruch oder eine Klage gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung, d.h. die Entscheidung wird erst nach Abschluss des Verfahrens wirksam. Die sofortige Vollziehbarkeit hebt diese aufschiebende Wirkung auf, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung besteht, insbesondere bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
Beispiel: Bei einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums kann die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet werden, damit die betroffene Person nicht weiterfahren darf, während sie gegen den Entzug klagt.
Aufschiebende Wirkung
Die aufschiebende Wirkung ist ein Rechtsprinzip im Verwaltungsrecht, das dafür sorgt, dass ein belastender Verwaltungsakt (wie ein Führerscheinentzug) vorerst nicht vollzogen werden kann, wenn dagegen Widerspruch oder Klage eingelegt wird (§ 80 Abs. 1 VwGO). Der Verwaltungsakt bleibt zwar rechtlich bestehen, entfaltet aber zunächst keine Wirkung, bis über den Widerspruch oder die Klage entschieden wurde. Die aufschiebende Wirkung dient dem vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen.
Beispiel: Wenn gegen einen Führerscheinentzug Widerspruch eingelegt wird, darf der Betroffene normalerweise weiterhin Auto fahren, bis über den Widerspruch entschieden wurde – es sei denn, die sofortige Vollziehbarkeit wurde angeordnet.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist ein vorgeschaltetes Rechtsbehelfsverfahren im Verwaltungsrecht. Bevor ein Betroffener gegen einen belastenden Verwaltungsakt vor Gericht klagen kann, muss er in der Regel zunächst Widerspruch bei der erlassenden oder einer übergeordneten Behörde einlegen. Die Behörde überprüft dann ihre eigene Entscheidung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit (§§ 68-73 VwGO). Das Verfahren dient als „Filter“, um unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Beispiel: Ein Fahrer, dessen Führerschein entzogen wurde, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Behörde prüft dann erneut, ob der Entzug gerechtfertigt war.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine behördliche Maßnahme, bei der die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen einem Verkehrsteilnehmer entzogen wird, weil dieser sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (§ 3 StVG, § 46 FeV). Anders als beim befristeten Fahrverbot erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss neu beantragt werden. Die Ungeeignetheit kann aus körperlichen oder geistigen Mängeln, Erkrankungen oder auch aus regelmäßigem Drogenkonsum resultieren.
Beispiel: Wenn jemand regelmäßig Cannabis konsumiert, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, da Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen – auch wenn das Cannabis ärztlich verordnet wurde.
Medizinalcannabis
Medizinalcannabis bezeichnet Cannabis-Präparate, die für medizinische Zwecke ärztlich verschrieben werden. Seit 2017 können Ärzte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis als Arzneimittel verordnen (§ 31 Abs. 6 SGB V). Die Verschreibung erfolgt beispielsweise bei chronischen Schmerzen, spastischen Erkrankungen oder Appetitlosigkeit. Trotz legaler medizinischer Anwendung kann die Verkehrstauglichkeit eingeschränkt sein, was zu Konflikten mit dem Fahrerlaubnisrecht führen kann.
Beispiel: Ein Patient mit einer psychischen Erkrankung erhält ein Rezept für Cannabisblüten, muss aber beachten, dass er unter deren Einfluss nicht fahren darf und die bloße Verordnung nicht automatisch seine Fahreignung bestätigt.
Medizinisch-psychologisches Gutachten
Das medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) ist eine umfassende Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung, wenn begründete Zweifel an dieser bestehen, etwa bei Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch (§ 11 FeV). Es wird von anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt und umfasst medizinische, psychologische und verhaltensbezogene Aspekte. Die Verweigerung oder das Nichtbestehen einer angeordneten MPU führt in der Regel zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Beispiel: Bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann die Behörde eine MPU anordnen, um festzustellen, ob der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann oder ob Abhängigkeit vorliegt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Anlage 4 FeV (Eignungsmängel), Ziffer 7.5: Diese Anlage der Fahrerlaubnis-Verordnung listet Erkrankungen und Mängel auf, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen können. Ziffer 7.5 betrifft psychische Erkrankungen, wie Manie oder schwere Depressionen, die die Fahreignung ausschließen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landratsamt forderte ein Gutachten aufgrund der Diagnose eines ängstlich-depressiven Syndroms, um zu prüfen, ob eine psychische Erkrankung die Fahreignung des Antragstellers beeinträchtigt.
- Anlage 4 FeV (Eignungsmängel), Ziffer 11.2: Diese Ziffer thematisiert Schlafstörungen, die zu übermäßiger Tagesschläfrigkeit führen können. Solche Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit können die Fahreignung negativ beeinflussen und Unfallrisiken erhöhen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die nichtorganische Schlafstörung des Antragstellers wurde als möglicher Eignungsmangel angeführt, der in einem Gutachten geklärt werden sollte, da er potenziell die Fahrsicherheit gefährden könnte.
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Diese Vorschrift sanktioniert das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln als Ordnungswidrigkeit. Bereits geringe Mengen Alkohol oder bestimmte Drogen können zu Fahruntüchtigkeit führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antragsteller wurde mit Alkohol und THC im Blut am Steuer erwischt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Anlass zur Überprüfung der Fahreignung gab.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Diese grundlegende Norm bestimmt, dass derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Fehlt es an dieser Eignung, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund der Drogenvorgeschichte, des aktuellen Drogen- und Alkoholkonsums sowie der psychischen Diagnose wurde die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt und die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt.
- § 46 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Diese Vorschrift ermächtigt die Fahrerlaubnisbehörde zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Fahrerlaubnisinhaber nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dies dient der Gefahrenabwehr im Straßenverkehr. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landratsamt stützte die Entziehung der Fahrerlaubnis auf § 46 FeV, da es aufgrund der Gesamtumstände Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers hatte und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchtete.
Das vorliegende Urteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 23.78 – Beschluss vom 02.05.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.