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Bußgeldverfahren – Beschluss ohne Gründe – Rechtsbeschwerde

In einem überraschenden Urteil hat das Oberlandesgericht Oldenburg einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aufgehoben, da das Amtsgericht seine Entscheidung nicht begründet hatte. Der Fall geht nun zurück ans Amtsgericht, wo erneut über die Geldbuße von 1200 Euro und das zweimonatige Fahrverbot entschieden werden muss. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Begründung von Gerichtsurteilen, selbst bei scheinbar eindeutigen Verkehrsverstößen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg aufgehoben.
  • Der ursprüngliche Beschluss verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss ein.
  • Die Rechtsbeschwerde war zulässig und erfolgreich.
  • Der Beschluss des Amtsgerichts wies keine Begründung auf, obwohl dies nach Einlegung der Rechtsbeschwerde erforderlich gewesen wäre.
  • Ein Verzicht auf die Begründung wurde vom Verteidiger erklärt, jedoch hätte die Begründung nachträglich erfolgen müssen.
  • Das Fehlen der Begründung machte es dem Rechtsbeschwerdegericht unmöglich, die Entscheidung zu überprüfen.
  • Der Beschluss des Amtsgerichts konnte daher nicht bestehen bleiben.
  • Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Cloppenburg zurückverwiesen.
  • Wichtig für Betroffene: Ein Bußgeldbescheid muss immer hinreichend begründet sein, besonders nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde.

Mangelnde Begründung im Bußgeldverfahren: Bürgerrechte und Rechtsmittel im Fokus

Bußgeldverfahren gehören zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten in Deutschland. Sie werden von den Behörden gegen Bürgerinnen und Bürger eingeleitet, wenn diese gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen haben. Dabei spielt die ordnungsgemäße Durchführung des Bußgeldverfahrens eine wichtige Rolle. Ein wichtiger Bestandteil dieser Ordnungsmäßigkeit ist die Begründung der getroffenen Entscheidungen. Nur durch eine ausreichende Begründung können die Betroffenen die rechtlichen Auswirkungen des Verfahrens richtig beurteilen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.

Gerne kommt es jedoch vor, dass Entscheidungen im Bußgeldverfahren ohne ausreichende Begründung getroffen werden. Dies stellt für die Betroffenen eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar, da sie nicht nachvollziehen können, warum sie mit einem Bußgeld belegt wurden. In solchen Fällen haben sie möglicherweise das Recht, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Ein solches Rechtsmittel ist die Rechtsbeschwerde. Diese kann beim zuständigen Obergericht eingelegt werden, um die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Beschlusses überprüfen zu lassen.

Im Folgenden soll ein konkreter Fall beleuchtet werden, in dem ein Bußgeldverfahren ohne ausreichende Begründung geführt wurde. Dieser Fall soll dazu beitragen, die Bedeutung von begründeten Entscheidungen im Bußgeldverfahren und die Möglichkeiten der Rechtsbeschwerde zu verdeutlichen.

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Der Fall vor Gericht


Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß ohne Begründung aufgehoben

Der Fall, der vom Oberlandesgericht Oldenburg am 14. November 2023 entschieden wurde, dreht sich um einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Amtsgericht Cloppenburg hatte den Betroffenen zunächst zu einer Geldbuße von 1200 Euro verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot gegen ihn verhängt. Der Betroffene legte daraufhin Rechtsbeschwerde ein.

Der Kern des Problems lag darin, dass der Beschluss des Amtsgerichts keine Begründung enthielt. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss ein Gericht seine Entscheidung grundsätzlich begründen. Nur wenn alle Beteiligten ausdrücklich auf eine Begründung verzichten, kann das Gericht davon absehen. In diesem Fall hatte zwar der Verteidiger des Betroffenen einen solchen Verzicht erklärt, jedoch hätte das Gericht nach Einlegung der Rechtsbeschwerde trotzdem eine Begründung nachliefern müssen. Dies ist nicht geschehen.

Fehlende Begründung als schwerwiegender Verfahrensfehler

Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte fest, dass die fehlende Begründung einen erheblichen Verfahrensfehler darstellt. Dieser Fehler ist so schwerwiegend, dass er vom Gericht von Amts wegen berücksichtigt werden muss. Der Betroffene musste diesen Fehler nicht einmal ausdrücklich rügen.

Die Bedeutung der Begründung liegt darin, dass sie dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit gibt, den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch zu überprüfen. Ohne eine solche Begründung fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die Überprüfung der Entscheidung. Das Oberlandesgericht betonte, dass dies bei einer Zulassungsrechtsbeschwerde anders wäre, die hier aber nicht vorlag.

Aufhebung des Bußgeldbescheids und Zurückverweisung an das Amtsgericht

Aufgrund des schwerwiegenden Verfahrensfehlers hat das Oberlandesgericht Oldenburg den Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dies bedeutet, dass das Amtsgericht nun erneut über den Fall entscheiden muss, diesmal unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zur Begründungspflicht.

Zusätzlich muss das Amtsgericht bei seiner neuen Entscheidung auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde entscheiden. Dies ist ein wichtiger Aspekt für den Betroffenen, da Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden sein können.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für Betroffene

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg basiert auf mehreren Paragraphen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Besonders relevant ist § 72 Abs. 6 OWiG, der die Begründungspflicht und mögliche Ausnahmen regelt. Das Gericht zitiert auch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, die die Wichtigkeit der Begründungspflicht unterstreichen.

Für Betroffene in ähnlichen Situationen ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Sie zeigt, dass formale Fehler im Verfahren zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheids führen können. Betroffene sollten daher genau prüfen, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Insbesondere die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung ist ein wesentliches Element des rechtlichen Gehörs und der Nachvollziehbarkeit von Gerichtsentscheidungen.

Die Entscheidung unterstreicht auch die Wichtigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung von Bußgeldbescheiden. Betroffene sollten sich nicht scheuen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids haben. Im vorliegenden Fall hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen dazu geführt, dass er eine neue Chance auf eine faire und begründete Entscheidung erhält.

Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Begründungspflicht in gerichtlichen Verfahren. Selbst wenn ein Verzicht auf Begründung erklärt wurde, muss das Gericht nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde eine Begründung nachliefern. Das Fehlen einer Begründung stellt einen so schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, dass er zur Aufhebung des Urteils führt. Dies verdeutlicht, wie essentiell die Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen für einen fairen Rechtsschutz ist.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gibt Ihnen dieses Urteil wichtige Rechte. Selbst wenn Ihr Anwalt auf eine Begründung verzichtet hat, muss das Gericht diese nachliefern, falls Sie Rechtsbeschwerde einlegen. Fehlt die Begründung, kann der Beschluss aufgehoben werden – auch ohne dass Sie diesen Fehler extra ansprechen müssen. Das heißt für Sie: Prüfen Sie Ihren Bußgeldbescheid genau auf eine Begründung. Fehlt diese, können Sie durch eine Rechtsbeschwerde möglicherweise eine erneute, fairere Verhandlung erreichen. Dies gibt Ihnen eine zweite Chance, Ihre Sicht darzulegen und eventuell ein milderes Urteil zu erwirken.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind sich nicht sicher, ob dieser rechtmäßig ist? Die Begründungspflicht von Bußgeldbescheiden ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. In unserer FAQ Rubrik finden Sie umfassende und verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Bußgelder.


Was ist die Begründungspflicht bei Bußgeldbescheiden und warum ist sie wichtig?

Die Begründungspflicht bei Bußgeldbescheiden ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie verpflichtet die zuständige Behörde dazu, die Gründe für die Verhängung eines Bußgeldes darzulegen. Obwohl eine Begründung beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zunächst nicht zwingend erforderlich ist, spielt sie eine entscheidende Rolle für die Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung.

Die Behörde muss in der Begründung darlegen, welcher Sachverhalt dem Betroffenen zur Last gelegt wird und welche rechtlichen Erwägungen zur Festsetzung des Bußgeldes geführt haben. Dies umfasst beispielsweise die genaue Beschreibung des Verkehrsverstoßes, die angewandten Rechtsvorschriften sowie die Höhe und Berechnung des Bußgeldes. Bei Geschwindigkeitsübertretungen muss etwa die gemessene Geschwindigkeit und die zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben werden.

Die Bedeutung der Begründungspflicht zeigt sich besonders deutlich, wenn Betroffene gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Eine ausführliche Begründung ermöglicht es ihnen, die Entscheidung der Behörde nachzuvollziehen und zu überprüfen. Sie können so besser einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Fehlt eine Begründung oder ist sie unzureichend, kann dies ein Grund für die Aufhebung des Bußgeldbescheids sein.

Für die Behörden dient die Begründungspflicht als Selbstkontrolle. Sie müssen ihre Entscheidung sorgfältig prüfen und rechtfertigen, was willkürliche oder fehlerhafte Bescheide verhindern soll. Dies stärkt das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit behördlicher Entscheidungen und trägt zur Akzeptanz von Bußgeldern bei.

Im gerichtlichen Verfahren, das einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid folgen kann, gewinnt die Begründung zusätzlich an Bedeutung. Das Gericht überprüft anhand der Begründung, ob die Behörde alle relevanten Aspekte berücksichtigt und rechtmäßig entschieden hat. Eine mangelhafte Begründung kann zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führen.

Die Begründungspflicht schützt somit die Rechte der Betroffenen und gewährleistet die Transparenz behördlicher Entscheidungen. Sie ist ein wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips und sorgt dafür, dass Bußgelder nicht willkürlich, sondern auf Grundlage nachvollziehbarer Erwägungen verhängt werden.

Betroffene sollten die Begründung eines Bußgeldbescheids stets sorgfältig prüfen. Erscheint sie unvollständig oder fehlerhaft, kann dies ein Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch sein. In komplexen Fällen oder bei hohen Bußgeldern ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die Begründung fachkundig bewerten und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen kann.

Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an die Begründungspflicht in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 26.02.2015 klargestellt, dass es unzulässig ist, im Nachhinein eine andere Begründung für die Höhe eines Bußgeldes nachzuschieben. Dies unterstreicht die Bedeutung einer von Anfang an vollständigen und korrekten Begründung.

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Welche Folgen hat ein Bußgeldbescheid ohne ausreichende Begründung?

Ein Bußgeldbescheid ohne ausreichende Begründung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die fehlende oder mangelhafte Begründung verletzt das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz.

In der Regel führt ein solcher Mangel dazu, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Die zuständige Behörde oder das Gericht werden den fehlerhaften Bescheid aufheben müssen. Dies bedeutet, dass die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße sowie etwaige Nebenfolgen wie Fahrverbote oder Punkte im Fahreignungsregister zunächst hinfällig werden.

Allerdings ist zu beachten, dass die Aufhebung des mangelhaften Bußgeldbescheids nicht automatisch das Ende des Verfahrens bedeutet. Die Behörde hat in der Regel die Möglichkeit, einen neuen, ordnungsgemäß begründeten Bußgeldbescheid zu erlassen. Hierbei muss sie jedoch die gesetzlichen Fristen beachten, insbesondere die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten.

Für den Betroffenen ergibt sich durch den Verfahrensfehler oft die Chance, seine Rechtsposition zu verbessern. Er kann beispielsweise in der Zwischenzeit weitere entlastende Beweise sammeln oder rechtliche Argumente vorbringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Behörde bei erneuter Prüfung des Sachverhalts zu einer milderen Einschätzung des Verstoßes kommt.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder kleine Fehler in der Begründung automatisch zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führt. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob der Mangel so schwerwiegend ist, dass er die Rechte des Betroffenen wesentlich beeinträchtigt. Kleinere formale Ungenauigkeiten oder leicht korrigierbare Fehler reichen in der Regel nicht aus.

Betroffene sollten bei Erhalt eines Bußgeldbescheids diesen sorgfältig auf inhaltliche und formale Mängel prüfen. Im Zweifel empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den mangelhaften Bescheid einschätzen zu können. Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht kann beurteilen, ob die Begründung tatsächlich unzureichend ist und welche Strategie im konkreten Fall am erfolgversprechendsten ist.

Die Behörden sind verpflichtet, Bußgeldbescheide sorgfältig und nachvollziehbar zu begründen. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch der Akzeptanz behördlicher Entscheidungen durch die Bürger. Eine ausführliche Begründung ermöglicht es dem Betroffenen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verstehen und sich angemessen zu verteidigen.

Im Falle einer Neuverhandlung aufgrund eines aufgehobenen Bußgeldbescheids muss die Behörde alle relevanten Aspekte des Falls erneut prüfen. Dies bietet die Chance, dass bisher übersehene entlastende Umstände berücksichtigt werden. Gleichzeitig besteht jedoch auch das Risiko, dass bei der erneuten Prüfung zusätzliche belastende Faktoren zutage treten.

Es ist zu beachten, dass die Behörde bei einem neuen Bußgeldbescheid an das Verbot der reformatio in peius gebunden ist, sofern nur der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Dies bedeutet, dass die neue Entscheidung nicht zu seinem Nachteil ausfallen darf. Die ursprünglich festgesetzte Geldbuße oder sonstige Sanktionen dürfen in diesem Fall nicht verschärft werden.

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Was ist eine Rechtsbeschwerde und wann kann sie eingelegt werden?

Eine Rechtsbeschwerde stellt ein wichtiges Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenrecht dar. Sie ermöglicht es Betroffenen, gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Bußgeldsachen vorzugehen und eine Überprüfung durch das Oberlandesgericht zu erwirken.

Die Rechtsbeschwerde ist in § 79 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. Sie kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingelegt werden. Eine zentrale Bedingung ist, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 Euro festgesetzt wurde. Liegt der Betrag darunter, ist die Rechtsbeschwerde in der Regel nicht zulässig.

Auch wenn eine Nebenfolge wie ein Fahrverbot angeordnet wurde, kann Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Geldbuße. Ein weiterer Grund für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde liegt vor, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als unzulässig verworfen wurde.

Die Rechtsbeschwerde ist zudem möglich, wenn das Gericht durch Beschluss nach § 72 OWiG entschieden hat, obwohl der Betroffene dieser Verfahrensweise rechtzeitig widersprochen hat. Hier geht es um den Schutz des rechtlichen Gehörs.

In bestimmten Fällen kann eine Rechtsbeschwerde auch dann eingelegt werden, wenn ein Freispruch erfolgt ist oder das Verfahren eingestellt wurde. Dies setzt voraus, dass im ursprünglichen Bußgeldbescheid eine Geldbuße von mehr als 600 Euro festgesetzt war oder die Staatsanwaltschaft eine solche beantragt hatte.

Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt eine Woche. Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder der Verkündung des Urteils. Die Rechtsbeschwerde muss entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.

Bei der Rechtsbeschwerde handelt es sich um ein reines Rechtsmittel. Das bedeutet, dass nur Rechtsfehler gerügt werden können. Eine erneute Beweisaufnahme oder Tatsachenfeststellung findet nicht statt. Das Oberlandesgericht überprüft lediglich, ob das Amtsgericht das Recht korrekt angewendet hat.

Die Einlegung einer Rechtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Entscheidung des Amtsgerichts bleibt zunächst vollstreckbar. Allerdings kann das Gericht die Vollstreckung aussetzen.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass die Einlegung einer Rechtsbeschwerde mit Risiken verbunden sein kann. So besteht die Möglichkeit, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt und zusätzliche Kosten entstehen. Eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind daher ratsam.

Die Rechtsbeschwerde dient der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts. Sie ermöglicht es, grundsätzliche Rechtsfragen durch höhere Instanzen klären zu lassen. Dadurch trägt sie zur Rechtssicherheit bei und gewährleistet den Rechtsschutz der Betroffenen in Bußgeldverfahren.

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Wie beeinflusst ein Verzicht auf die Begründung die Rechtsbeschwerde?

Der Verzicht auf die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf eine mögliche Rechtsbeschwerde. Grundsätzlich muss ein Gericht seine Entscheidungen begründen, um den Beteiligten die Gründe für das Urteil oder den Beschluss darzulegen und eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zu ermöglichen.

Bei einem wirksamen Verzicht auf die Begründung entfällt diese Pflicht zunächst. Allerdings kann dies problematisch werden, wenn anschließend doch Rechtsbeschwerde eingelegt wird. Ohne Begründung fehlt dem Rechtsbeschwerdegericht die Grundlage für eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss klargestellt, dass ein Verzicht auf die Begründung eindeutig, vorbehaltlos und ausdrücklich erklärt werden muss. Ein bloßes Schweigen reicht dafür nicht aus. Fehlt eine solche eindeutige Verzichtserklärung auch nur eines Verfahrensbeteiligten, muss das Gericht die Entscheidung begründen.

Wird trotz fehlendem wirksamen Verzicht keine Begründung erstellt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Dieser kann in der Rechtsbeschwerde gerügt werden und zur Aufhebung der Entscheidung führen. Das Rechtsbeschwerdegericht kann eine unbegründete Entscheidung nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Besonders wichtig ist: Selbst wenn zunächst alle Beteiligten auf eine Begründung verzichtet haben, muss das Gericht nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde die Gründe nachträglich liefern. Andernfalls liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung des Beschlusses führen kann.

Die Begründungspflicht dient nicht nur den Interessen der Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der richterlichen Begründungspflicht mit Blick auf das Willkürverbot und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht betont.

In der Praxis sollten Gerichte daher sehr zurückhaltend mit einem Verzicht auf die Begründung umgehen. Auch wenn alle Beteiligten zunächst darauf verzichten, kann eine spätere Rechtsbeschwerde die nachträgliche Erstellung der Gründe erforderlich machen. Um Verfahrensfehler zu vermeiden, ist es ratsam, zumindest eine Kurzbegründung zu erstellen.

Für die Verfahrensbeteiligten bedeutet dies: Ein Verzicht auf die Begründung sollte gut überlegt sein. Er kann zwar das Verfahren beschleunigen, schränkt aber die Möglichkeiten einer effektiven Rechtsbeschwerde erheblich ein. Wer sich die Option einer Rechtsbeschwerde offenhalten möchte, sollte daher nicht auf die Begründung verzichten.

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Welche Rechte haben Betroffene, wenn ein Bußgeldbescheid ohne ausreichende Begründung ausgestellt wurde?

Betroffene haben bei einem Bußgeldbescheid ohne ausreichende Begründung das Recht, Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Eine fehlende oder mangelhafte Begründung des Bußgeldbescheids kann ein wichtiger Anknüpfungspunkt für den Einspruch sein.

Die Einlegung des Einspruchs bewirkt, dass der Bußgeldbescheid zunächst nicht rechtskräftig wird. Das bedeutet, dass weder die Geldbuße bezahlt werden muss, noch eventuelle Punkte oder ein Fahrverbot wirksam werden. Die Behörde ist verpflichtet, den Fall erneut zu prüfen.

Für den Einspruch selbst ist keine Begründung erforderlich. Ein einfacher Satz wie „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen XY ein“ genügt, um die Frist zu wahren. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Einspruch zu begründen und auf die fehlende oder unzureichende Begründung des Bußgeldbescheids hinzuweisen.

Lehnt die Behörde den Einspruch ab, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort erfolgt eine gerichtliche Überprüfung des Bußgeldbescheids. Das Gericht kann den Bescheid aufheben, abändern oder bestätigen. Im gerichtlichen Verfahren haben Betroffene die Möglichkeit, die fehlende Begründung des Bußgeldbescheids zu thematisieren und ihre Rechte geltend zu machen.

Es ist ratsam, bei einem Bußgeldbescheid ohne ausreichende Begründung rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen und bei der Formulierung einer fundierten Begründung unterstützen. Die Kosten für einen Anwalt können sich lohnen, wenn dadurch ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid abgewendet wird.

Betroffene sollten bedenken, dass ein Einspruch auch Risiken bergen kann. Wird der Einspruch abgelehnt und kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese umfassen Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten. Das Kostenrisiko sollte daher gegen die Erfolgsaussichten des Einspruchs abgewogen werden.

Bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland gelten teilweise andere Regeln. Innerhalb der EU sind Bußgelder ab 70 Euro grenzüberschreitend vollstreckbar, wobei es länderspezifische Unterschiede gibt. Für einen Einspruch gegen ausländische Bußgeldbescheide ist es besonders wichtig, fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Bußgeldverfahren: Ein Verwaltungsverfahren, bei dem eine Behörde eine Geldstrafe gegen eine Person verhängt, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen hat, beispielsweise bei Verkehrsverstößen. Das Verfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und kann zu Geldbußen oder Fahrverboten führen.
  • Rechtsbeschwerde: Ein Rechtsmittel, das beim zuständigen Obergericht eingelegt wird, um eine gerichtliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es richtet sich gegen Beschlüsse in Bußgeldverfahren und dient dazu, formelle und materielle Fehler in der ursprünglichen Entscheidung aufzuzeigen.
  • Begründungspflicht: Die Verpflichtung eines Gerichts, seine Entscheidungen schriftlich zu begründen. Dies ermöglicht es den Betroffenen, die Gründe für die Entscheidung nachzuvollziehen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Fehlt die Begründung, kann dies ein erheblicher Verfahrensfehler sein.
  • Verfahrensfehler: Ein Fehler im Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens, der die Rechte der beteiligten Personen beeinträchtigen kann. Im vorliegenden Fall lag der Verfahrensfehler in der fehlenden Begründung des Amtsgerichts, was die Überprüfung der Entscheidung durch das Obergericht erschwerte.
  • Zurückverweisung: Die Entscheidung eines höheren Gerichts, einen Fall an das untergeordnete Gericht zurückzugeben, damit dieses erneut über den Fall entscheidet. Dies erfolgt meist, wenn das höhere Gericht feststellt, dass im ursprünglichen Verfahren Fehler gemacht wurden, die behoben werden müssen.
  • Rechtliches Gehör: Ein Grundrecht, das sicherstellt, dass jede Person die Möglichkeit hat, ihre Argumente und Beweise vor Gericht vorzubringen und dass das Gericht diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Die Begründungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Gehörs.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Regelt die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Bußgeldverfahren. Im vorliegenden Fall war die Rechtsbeschwerde zulässig, da sie sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichts richtete und die formellen Voraussetzungen erfüllte.
  • § 72 Abs. 6 OWiG: Diese Vorschrift regelt die Begründungspflicht von gerichtlichen Entscheidungen in Bußgeldverfahren. Hiernach muss das Gericht seine Entscheidung grundsätzlich begründen, es sei denn, alle Beteiligten verzichten ausdrücklich darauf. Im vorliegenden Fall hatte zwar der Verteidiger des Betroffenen auf eine Begründung verzichtet, jedoch hätte das Gericht nach Einlegung der Rechtsbeschwerde die Gründe nachliefern müssen. Da dies nicht geschah, lag ein Verfahrensfehler vor.
  • § 72 Abs. 6 Satz 3 OWiG: Diese Vorschrift besagt, dass selbst bei einem Verzicht auf die Begründung durch die Beteiligten, die Gründe nachgeholt werden müssen, wenn Rechtsbeschwerde eingelegt wird. Im vorliegenden Fall wurde diese Pflicht vom Amtsgericht nicht erfüllt, was zur Aufhebung des Beschlusses führte.
  • § 46 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Verfahrensrüge im Bußgeldverfahren. Eine Verfahrensrüge ist ein Rechtsmittel, mit dem sich der Betroffene gegen formelle Fehler im Verfahren wehren kann. Im vorliegenden Fall war jedoch keine Verfahrensrüge erforderlich, da der Senat den Fehler der fehlenden Begründung von Amts wegen berücksichtigen musste.
  • Art. 103 Abs. 1 GG (Grundgesetz): Dieses Grundrecht garantiert jedem Bürger das rechtliche Gehör. Dazu gehört auch, dass gerichtliche Entscheidungen begründet werden müssen, damit der Betroffene die Entscheidung nachvollziehen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen kann. Im vorliegenden Fall wurde das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die fehlende Begründung verletzt.

Das vorliegende Urteil

OLG Oldenburg – Az.: 2 ORbs 194/23 – Beschluss vom 14.11.2023

Lesen Sie hier das Urteil…

 

In der Bußgeldsache hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Oldenburg) am 14.11.2023 beschlossen:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg vom 16.8.2023 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Cloppenburg zurückverwiesen.

Gründe:

Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 1200,- € verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monat gegen ihn festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.

Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig.

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.

Der Beschluss der dem Betroffenen am 29.8.2023 zugestellt worden ist, hat keine Gründe aufgewiesen. Gemäß § 72 Abs. 6 Satz 2 OWiG kann das Amtsgericht nur dann von eigenen Ausführungen in den Gründen seines Beschlusses absehen und auf den Inhalt des Bußgeldbescheides verweisen, wenn gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG die am Verfahren Beteiligten auf eine Begründung verzichtet haben. Ein solcher Verzicht ist zwar durch den Verteidiger erklärt worden. Allerdings wären die Gründe nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 6 Satz 3 OWiG auch in diesem Fall nachzuholen gewesen, was nicht geschehen ist.

Die fehlenden Gründe sind vom Senat bei erhobener Sachrüge zu berücksichtigen; einer Verfahrensrüge bedarf es insoweit nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.5.2019, 4 RBs 144/19; KG, Beschluss vom 16.1.2019, 3 Ws(B) 312/18; BayObLG, Beschluss vom 25.9.2019, 202 ObOwi 1845/19, jew. juris).

Es fehlt mithin an einer tragfähigen Grundlage, die es dem Rechtsbeschwerdegericht ermöglicht, den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch zu überprüfen, so dass der Beschluss keinen Bestand haben kann. Anders wäre es bei einer hier nicht gegebenen Zulassungsrechtsbeschwerde.


Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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