Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | |||
... beim 1. Mal | 500€ | 2 P | 1 M |
... beim 2. Mal | 1,000€ | 2 P | 3 M |
... beim 3. Mal | 1,500€ | 2 P | 3 M |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab BAK von 0,3 Promille) | 3 P | Entziehung Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Alkoholgehalt im Blut ab BAK von 1,1 Promille | 3 P | Entziehung Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
Stand: 09.11.2021
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Bußgeldkatalog: Fahren unter Alkoholeinfluss
Durch das Sprichwort „Alkohol am Steuer – das wird teuer!“ sollte bereits jeder Autofahrer gewarnt sein, wenn schon nicht die reine Vernunftbegabung den erwachsenen Menschen von der Fahrt nach dem Alkoholgenuss abhalten kann. Obgleich vernünftige Menschen es wahrlich nicht nachvollziehen können, so ist das Thema „Alkoholfahrt“ in Deutschland so aktuell wie noch nie. Objektiv betrachtet kann es hierfür auch kein Verständnis geben, denn wer unter Alkoholeinfluss eine Autofahrt startet, setzt damit nicht nur sein eigenes Leben aufs Spiel – es werden vielmehr auch andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Dementsprechend ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf Alkohol am Steuer absolut keinen Spaß versteht und dieses Verhalten auch entsprechend mit Strafen sanktioniert. Wie diese Konsequenzen, die unabhängig von einem Autounfall auf jeden Fall drohen können, weiß jedoch bei Weitem nicht jeder Autofahrer.
Der negative Einfluss von Alkohol auf die Wahrnehmung eines Menschen ist hinlänglich bekannt und beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Dementsprechend findet sich diese Thematik auch im Verkehrsrecht wieder. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Autofahrt mit einem Maximalpromillewert von 0,5 in Deutschland als straffrei gilt. Sollten sich jedoch, bedingt durch den Alkoholwert im Blut, bei dem Autofahrer Ausfallerscheinungen zeigen, so kann auch schon bei einem Promillewert von 0,3 eine Fahruntüchtigkeit festgestellt werden.
Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen einer
- relativen Fahruntüchtigkeit
- absoluten Fahruntüchtigkeit
Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einem Promillewert von 1,1 angenommen. Dies gilt selbst dann, wenn der Autofahrer im Straßenverkehr keinen Fahrfehler begangen hat. In der Vergangenheit war in Deutschland eine Autofahrt mit einem Maximalpromillewert von 0,8 noch straffrei. Dieser Wert wurde jedoch auf den aktuellen Wert von 0,5 heruntergesetzt.
Welche Strafen drohen bei welchen Promillewerten
Das Verkehrsrecht hat die Thematik „Alkohol am Steuer“ unterteilt in Promillewerte, die bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden. Diese Werte sind
- 0,3 bis maximal 0,49 Promille
- 0,5 bis maximal 1,09 Promille
- 1,1 Promille
Bei einem Wert von 0,3 bis 0,49 Promille kommt es im Hinblick auf die Strafen darauf an, ob ein Fahrfehler begangen wurde oder nicht. Sollte ein Autofahrer mit einem derartigen Wert Ausfallerscheinungen wie eine verminderte Reaktionszeit oder eine Orientierungslosigkeit aufweisen, so können – je nach Schwere des Fahrfehlers – bereits der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe drohen.
Bei einem Promillewert im Rahmen von 0,5 bis 1,09 wird dem Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt. Der § 24a der rechtlichen Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes, kurz StVG, regelt die darauf folgenden Strafen. Ein Bußgeld über 500 Euro sowie Punkte im Straßenverkehrszentralregister in Flensburg nebst einem Fahrverbot können unabhängig davon, ob der Autofahrer in einen Unfall verwickelt gewesen ist oder nicht, drohen. Das Strafmaß richtet sich auch danach, ob ein Wiederholungsfall vorliegt oder ob es ein erstmaliger Verstoß gewesen ist.
- Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld nebst 1 Monat Fahrverbot zuzüglich 2 Punkte
- Wiederholungstat: 1.000 Euro / 1.500 Euro nebst drei Monaten Fahrverbot zuzüglich 2 Punkte plus optional die MPU
Bei einem Promillewert von 1,1 wird die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt. Dies gilt ebenfalls unabhängig von dem Umstand, ob der Autofahrer einen Fahrfehler begangen hat oder überhaupt Ausfallerscheinungen zeigt.
Ein Autofahrer kann bei einem derartigen Promillewert selbst keinen Beweis der Fahrtüchtigkeit antreten. In diesem Promillebereich ist bereits von einer Straftat auszugehen.
Die Konsequenz für die Alkoholfahrt in diesem Promillebereich ist schwer. Die folgenden Strafen werden ausgesprochen
- empfindliche Geldstrafe bzw. etwaig Freiheitsstrafe
- 6 Monate Verlust der Fahrerlaubnis
- 3 Punkte im Straßenverkehrszentralregister in Flensburg
Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, gelten im Hinblick auf „Alkohol am Steuer“ andere Regelungen. Mit dem 01.08.2017 hat der Gesetzgeber für Fahranfänger sowie Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, die 0,0-Promillegrenze. Auf der Basis des § 24c des StVG wird bei einer derartigen Person, die alkoholisiert am Steuer angetroffen wird, eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. Als Konsequenz drohen 250 Euro Bußgeld sowie ein Eintrag in der Verkehrssünderkartei. Überdies kommt dann auch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar als Nachschulung sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei zusätzliche Jahre hinzu.
Welche Auswirkungen hat der Alkohol auf den Organismus
Die Frage, ob sich ein alkoholisierter Mensch hinter das Steuer setzen sollte oder nicht, sollte sich eigentlich gar nicht erst stellen. Es gibt jedoch immer noch Menschen, welche sich der Auswirkungen des Alkohols auf den Organismus gar nicht bewusst sind. Alkohol vermindert die Reaktionszeiten und stört zudem den Gleichgewichtssinn, sodass Bewegungsabläufe nicht mehr so durchgeführt werden, wie es im nüchternen Zustand der Fall ist.
Zudem kommen noch weitere Auswirkungen wie
- das eingeengte Blickfeld, als sogenannter Tunnelblick,
- deutlich getrübte Raumwahrnehmung
- erhöhte Lichtempfindlichkeit
- Rotlichtschwächen
- unscharfe Sehfähigkeit
hinzu. Der Tunnelblick führt dazu, dass ein alkoholisierter Autofahrer lediglich diejenigen Geschehnisse wahrnehmen kann, welche sich direkt vor seiner Person abspielen. Die deutlich getrübte Wahrnehmung führt letztlich dazu, dass das sehr fein abgestimmte Zusammenspiel zwischen Gehirn und Auge gestört wird. Die dreidimensionale optische Wahrnehmung wird gestört, sodass Geschwindigkeiten sowie auch entsprechende Entfernungen gar nicht mehr genau abgeschätzt werden können
Durch die erhöhte Lichtempfindlichkeit werden die Reaktionen der Pupillen gestört. Als Folge verengen sich die Pupillen bei direktem Lichtauftreffen erheblich langsamer, sodass das Licht direkt zur Netzhaut gelangt. Der Mensch wird somit stärker geblendet und wird als Folge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Augen verschließen. Ebenfalls im Zusammenhang mit Alkohol wurden verstärkt Rotlichtschwächen festgestellt. Sowohl Bremslichter als auch Ampeln werden dementsprechend nicht mehr so gut wahrgenommen. Die unscharfe Sehfähigkeit ist ebenfalls eine direkte Folge des Alkohols. Im nüchternen Zustand schaltet das Auge automatisch zwischen der Fern- und der Nahsicht um, damit entsprechende Objekte wahrgenommen werden können. Im alkoholisierten Zustand wird dieser Umschaltprozess jedoch erheblich verlangsamt.
Im Zusammenhang mit diesen Folgen muss natürlich gesagt werden, dass es sich lediglich um ungefähre Angaben handelt. Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol, wobei natürlich die körperliche Verfassung sowie auch die Alkoholgewöhnung eine wichtige Rolle auf die individuellen Auswirkungen des Alkohols auf den Körper hat. Hierin liegt jedoch auch wieder eine Gefahr, da sich alkoholgewöhnte Menschen sehr schnell selbst überschätzen und dementsprechend auch eine erhöhte Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer zeigen. Der Gesetzgeber jedoch kennt diese Toleranz nicht und dementsprechend wird dieses Verhalten auch mit einer entsprechenden Strafe geahndet. Wer als Autofahrer mit Alkohol am Steuer im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt wurde, der muss auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Diese Konsequenzen liegen oftmals jedoch im Ermessen eines Gerichts, sodass eine anwaltliche Beratung auf jeden Fall empfehlenswert ist. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Konsequenzen durch seine Fachkompetenz ein Stück weit abmildern und wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über ein Team von engagierten Fachanwälten, die sich gern Ihrer Thematik annehmen und Sie auch gern sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vertreten.