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Aufklärungsrüge – Vortragserfordernis

Ein Raser, der innerorts mit 24 km/h zu viel geblitzt wurde, scheitert mit einer über 70 Seiten langen, chaotischen Rechtsbeschwerde. Das Kammergericht Berlin wies das unstrukturierte Konvolut aus Dokumenten und Gutachten ab und bestätigte die Geldbuße von 300 Euro. Der Fall beleuchtet die Grenzen der juristischen Argumentation und die Bedeutung einer klaren Darstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Urteil wurde die Rechtsbeschwerde gegen das Amtsgerichtsurteil als unbegründet verworfen.
  • Die Argumentation des Betroffenen war unstrukturiert und unklar, deshalb konnten wesentliche Punkte nicht nachvollzogen werden.
  • Das Gericht hat die Vorwürfe bezüglich der fehlerhaften Beweiserhebung als unbegründet erachtet.
  • Die Rüge, dass das Gericht von einer falschen Fahrereigenschaft ausging, wurde zurückgewiesen, da die Vertretungsvollmacht eindeutig war.
  • Es wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung mit Vorsatz begangen wurde.
  • Das verwendete Geschwindigkeitsmessverfahren wurde als standardisiert anerkannt; konkrete Messfehler waren nicht nachweisbar.
  • Der angefochtene Bußgeldbetrag wurde als angemessen befunden; es lagen keine entsprechenden Entlastungsgründe vor.
  • Die vom Verteidiger geforderte Zahlungserleichterung war nicht zu prüfen, da keine finanziellen Schwierigkeiten des Betroffenen hinreichend belegt waren.

Aufklärungsrüge im Zivilprozess: Rechte wahren und Verfahrensfehler vermeiden

Im Zivilprozessrecht ist die Aufklärungsrüge ein wichtiges Instrument, das den Klägern und Beklagten hilft, ihre Rechte zu wahren. Sie bezieht sich auf die Pflicht der Parteien, den Gerichtshof über den relevanten Sachverhalt ausreichend zu informieren. Ein unzureichender Vortrag kann zur Entstehung von Verfahrensfehlern führen, die in einem Rechtsmittelverfahren angefochten werden können. Ein zentrales Element ist dabei das Vortragserfordernis, das bestimmt, welche Informationen präsentiert werden müssen, um eine fundierte gerichtliche Entscheidung zu ermöglichen.

Eine klare und nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts ist entscheidend, um die Beweislast angemessen zu verteilen und die Entscheidungsgründe des Gerichts transparent zu gestalten. Bei der Klageerhebung ist es daher unerlässlich, alle relevanten Fakten vorzutragen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der exemplarisch auf die Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen der Aufklärungsrüge eingeht.

Der Fall vor Gericht


Mangelhafte Rechtsbeschwerde bei unstrukturiertem Vortrag im Bußgeldverfahren

Das Kammergericht Berlin hat die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zurückgewiesen.

Mangelhafte Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
Die Aufklärungsrüge im Zivilprozess erfordert eine klare Sachverhaltsdarstellung, um Verfahrensfehler zu vermeiden und eine gerechte Entscheidung zu ermöglichen.(Symbolfoto: csmaster83 123rf.com)

Der Betroffene war zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt worden, nachdem er innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h überschritten hatte.

Unübersichtliches Rechtsmittel scheitert an Formvorgaben

Der über 70 Seiten umfassende Rechtsbeschwerdevortrag des Betroffenen genügte nicht den formellen Anforderungen. Das Gericht bemängelte das unstrukturierte Konvolut aus verschiedenen Dokumenten, darunter Ablichtungen des Bußgeldbescheids, Protokollauszüge, Gesetzeszitate und ein privates Sachverständigengutachten. Ein solch unübersichtlicher Vortrag ermögliche es dem Rechtsbeschwerdegericht nicht, die gerügten Verfahrensmängel zu prüfen. Das Gericht betonte, es sei nicht seine Aufgabe, aus den umfangreichen Unterlagen die relevanten Passagen für die jeweilige Rüge herauszusuchen.

Standardisiertes Messverfahren bestätigt

Das Gericht bekräftigte die Zuverlässigkeit des eingesetzten POLISCAN FM 1 Messverfahrens als standardisierte Methode. Bei solchen Verfahren reiche es aus, wenn das Tatgericht das verwendete Messverfahren, die gemessene Geschwindigkeit und die gewährte Toleranz mitteile. Eine weitergehende Überprüfung der Messergebnisse sei nur bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler erforderlich. Der Einwand des Betroffenen bezüglich einer Fehlpositionierung zwischen Fahrzeugfront und Auswerterahmen wurde mangels Vorlage einer entsprechenden Erklärung des Messgeräteherstellers zurückgewiesen.

Vorsatz und Geldbuße rechtmäßig festgestellt

Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bestätigte das Gericht aufgrund der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um über 40%. Die Verdoppelung der Regelgeldbuße von 115 Euro auf zunächst 230 Euro wegen Vorsatzes und die weitere Erhöhung auf 300 Euro wurde mit der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie drei verkehrsrechtlichen Vorahndungen begründet. Eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen war nicht erforderlich, da der berufstätige Betroffene keine besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geltend gemacht hatte.


Die Schlüsselerkenntnisse


Eine Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil muss klar strukturiert und präzise die gerügten Mängel darlegen – ein unübersichtliches Sammelsurium verschiedener Dokumente genügt nicht. Bei standardisierten Messverfahren wie dem POLISCAN FM 1 reicht die Angabe des Messverfahrens, der gemessenen Geschwindigkeit und der Toleranz. Vage Einwände gegen die Messung ohne konkrete Beweise werden zurückgewiesen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40% wird grundsätzlich als vorsätzlich eingestuft und führt zur Verdoppelung des Bußgeldes.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten, müssen Sie Ihre Einwände klar und strukturiert vortragen. Eine wahlloses Zusammenstellen von Dokumenten und vage Vermutungen über mögliche Messfehler reichen nicht aus. Sie müssen konkret darlegen, welche Fehler vorliegen und dies mit Beweisen untermauern. Bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 40% oder mehr droht eine Verdoppelung des Bußgeldes wegen Vorsatz, wenn Sie keine besonderen Umstände nachweisen können. Ein Antrag auf Ratenzahlung muss durch konkrete wirtschaftliche Gründe belegt werden.


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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche formalen Anforderungen muss eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren erfüllen?

Eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. War der Betroffene bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, beginnt die Frist erst mit der Zustellung des Urteils.

Form und Einreichung

Die Rechtsbeschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Gericht eingereicht werden, das das angefochtene Urteil erlassen hat. Ein konkreter Antrag und eine ausführliche Begründung sind zwingend erforderlich.

Begründungsfrist

Für die Begründung der Rechtsbeschwerde gilt eine Frist von einem Monat. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf der Einlegungsfrist, sofern das begründete Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits zugestellt wurde. Andernfalls beginnt die Begründungsfrist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils.

Inhaltliche Anforderungen

Die Rechtsbeschwerde muss einen konkreten Antrag enthalten und die beanstandeten Rechtsverletzungen präzise bezeichnen. Die Begründung und der Antrag müssen von einem Verteidiger oder Rechtsanwalt unterzeichnet sein.

Besonderheiten bei der Zulassung

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht vorliegen, ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung erforderlich. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der einwöchigen Frist gestellt werden und die Gründe darlegen, warum eine Zulassung erfolgen soll.


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Welche Fristen gelten für eine Rechtsbeschwerde und was passiert bei Fristversäumnis?

Die Rechtsbeschwerde unterliegt strengen gesetzlichen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wenn Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses tun.

Einlegung und Begründung

Die Rechtsbeschwerdeschrift muss beim zuständigen Rechtsbeschwerdegericht eingereicht werden und zwingend folgende Elemente enthalten:

  • Die genaue Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
  • Eine ausdrückliche Erklärung, dass Rechtsbeschwerde eingelegt wird

Für die Begründung der Rechtsbeschwerde gilt eine separate Monatsfrist. Diese beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung. Die Begründung muss präzise darlegen, inwieweit die Entscheidung angefochten wird und welche Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.

Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

Wenn Sie unverschuldet eine Frist versäumt haben, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dafür gilt eine zweiwöchige Frist, die mit dem Tag beginnt, an dem das Hindernis behoben ist. Bei der Versäumung von Rechtsmittelbegründungsfristen beträgt die Frist einen Monat.

Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung

Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren. Ein fehlendes Verschulden wird automatisch angenommen, wenn keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist.

Für einen erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag müssen Sie:

  • Das Hindernis glaubhaft machen
  • Die versäumte Handlung nachholen
  • Den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist stellen

Beachten Sie die absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht mehr möglich.


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Wie muss eine Aufklärungsrüge konkret begründet werden?

Eine Aufklärungsrüge muss präzise und vollständig die Tatsachen darlegen, die das Gericht zu weiterer Aufklärung hätten veranlassen müssen.

Formelle Anforderungen

Die Rüge muss ohne Verweise auf die Akte alle relevanten Informationen enthalten, damit das Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Wenn Sie beispielsweise die Nichtvernehmung eines Zeugen rügen, müssen Sie konkret darlegen, welche Aussage von diesem Zeugen zu erwarten gewesen wäre.

Inhaltliche Erfordernisse

Der Rügevortrag muss folgende Elemente enthalten:

  • Die konkreten Tatsachen, die das Gericht hätte aufklären müssen
  • Die Beweismittel, deren sich das Gericht hätte bedienen sollen
  • Die Umstände, die das Gericht zur vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen
  • Das zu erwartende Beweisergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme

Besondere Konstellationen

Bei der Rüge eines widersprüchlichen Sachverständigengutachtens müssen Sie darlegen, dass sich das mündliche vom schriftlichen Gutachten in einem wesentlichen Punkt unterscheidet und dieser Widerspruch im Urteil nicht aufgelöst wurde.

Bei der Rüge einer unzureichenden wissenschaftlichen Methode müssen Sie aufzeigen, dass eine exaktere Methode zur Verfügung gestanden hätte, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.


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Welche Kosten entstehen bei einer Rechtsbeschwerde und wer trägt sie?

Bei einer Rechtsbeschwerde fallen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Streitwert des Verfahrens richten. Die Gerichtskosten betragen das 5-fache der Gebühr des erstinstanzlichen Verfahrens.

Gerichtskosten

Bei einem Streitwert von 5.000 EUR fallen beispielsweise Gerichtsgebühren von 805 EUR an, da die Grundgebühr von 161 EUR mit dem Faktor 5 multipliziert wird.

Anwaltsgebühren

Für die Rechtsbeschwerde müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Verfahrensgebühr (1,6-fach)
  • Terminsgebühr (1,2-fach)
  • Auslagenpauschale
  • Mehrwertsteuer (19%)

Kostenverteilung

Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Wenn Sie die Rechtsbeschwerde gewinnen, muss die Gegenseite die Kosten tragen. Bei einer Niederlage müssen Sie sämtliche Kosten übernehmen.

Wichtig: Selbst bei einem Erfolg der Rechtsbeschwerde können Sie zur Kostentragung verpflichtet sein, wenn die angefochtene Entscheidung nur aufgrund Ihres eigenen Verhaltens ergangen ist. Dies gilt beispielsweise bei einer zu kurzfristigen Einspruchsrücknahme.


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Was sind die häufigsten Gründe für die Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde?

Die Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde erfolgt häufig aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel. Ein wesentlicher Grund ist das Fehlen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder die fehlende Notwendigkeit zur Rechtsfortbildung.

Formelle Zurückweisungsgründe

Die Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen, wenn sie nicht fristgerecht innerhalb eines Monats eingelegt wird oder nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt verfasst wurde. Ein weiterer häufiger Grund ist eine unzureichende oder fehlende Begründung der Beschwerde.

Inhaltliche Zurückweisungsgründe

Bei der inhaltlichen Prüfung scheitern Rechtsbeschwerden oft daran, dass sie sich hauptsächlich gegen die Beweiswürdigung des Gerichts richten. Die Rechtsbeschwerde kann nur Rechtsfehler, nicht aber die Würdigung von Tatsachen überprüfen.

Unzulässige Beschwerdegründe

Wenn Sie rein formelle Fehler bei der Urteilsabsetzung rügen, reicht dies allein nicht für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde aus. Auch die bloße Wiederholung der Argumente aus den Vorinstanzen führt regelmäßig zur Zurückweisung.

Die Erfolgsquote von Rechtsbeschwerden liegt bei etwa 10-15%. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Die Rechtsbeschwerde muss konkret aufzeigen, welche Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung durch das Verfahren geklärt werden soll.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein juristisches Mittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung in einer höheren Instanz überprüft werden kann. Sie wird hauptsächlich genutzt, um Verfahrensfehler oder eine unzureichende Anwendung des Rechts durch das vorausgehende Gericht nachweisen zu lassen. Rechtsbeschwerden müssen sorgfältig und strukturiert vorgetragen werden, damit das Gericht die Argumente prüft. In diesem Fall wurde die Rechtsbeschwerde wegen chaotischer Präsentation abgewiesen. Dies zeigt, dass die formalen Anforderungen entscheidend sind. Bezogen auf die Zivilprozessordnung ist die Rechtsbeschwerde in bestimmten Fällen in den §§ 574 bis 577 geregelt.


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Aufklärungsrüge

Eine Aufklärungsrüge wird im Zivilprozessrecht als Mittel verwendet, um darauf hinzuweisen, dass das Gericht seiner Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung nicht ausreichend nachgekommen ist. Diese Rüge hilft, Verfahrensfehler geltend zu machen, wenn nicht ausreichende Informationen gegeben wurden, um eine fundierte gerichtliche Entscheidung zu ermöglichen. Die Partei, die die Rüge führt, muss darlegen, warum das Gericht möglicherweise fehlerhafte oder unvollständige Fakten berücksichtigt hat. Diese Rüge ist besonders relevant, da sie im Rechtsmittelverfahren zu einer erneuten Prüfung führen kann.


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Vortragserfordernis

Das Vortragserfordernis im Rechtsverfahren verlangt von den Prozessparteien, dass sie sämtliche relevanten Fakten und Beweismittel so vortragen, dass das Gericht eine fundierte Entscheidung treffen kann. Unzureichender oder unstrukturierter Vortrag kann zu einer Abweisung des Falls führen, wie im vorliegenden Beispiel der unklaren Rechtsbeschwerde. Das Vortragserfordernis ist entscheidend, um den kompletten Sachverhalt transparent darzustellen und das Gericht seine Arbeit wirksam durchführen zu lassen.


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Standardisiertes Messverfahren

Ein standardisiertes Messverfahren bezieht sich auf die Verwendung von anerkannten Methoden zur Geschwindigkeitsmessung, die rechtlich geprüft und als zuverlässig gelten. Im vorliegenden Fall erwähnte das Gericht die POLISCAN FM 1 Methode, die eine gültige und anerkannte Art zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen darstellt. Solche Verfahren erfordern keine umfassende Überprüfung von Messergebnissen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf Messfehler. Der Bezug zu standardisierten Methoden dient der Sicherstellung von Fairness und Genauigkeit im Verkehrsbußgeldverfahren.


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Vorsatz

Vorsatz beschreibt die bewusste und gewollte Überschreitung von Regeln oder Gesetzen. In rechtlichen Kontexten bezieht sich dies auf Handlungen, bei denen eine Person genau weiß, dass sie gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt. Im Fall des Verkehrsdeliktes bedeutete der Vorsatz, dass der Fahrer bewusst schneller fuhr, als erlaubt, was zur Verdoppelung der Geldbuße führte. Die Feststellung von Vorsatz kann zu härteren Strafen führen als bei Fahrlässigkeit, bei der die Person unvorsichtig gehandelt hat.


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Geldbuße

Eine Geldbuße ist eine finanzielle Strafe, die für Verstöße gegen Gesetze verhängt wird, normalerweise im Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenrecht. In diesem Fall wurde sie für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt. Die Höhe der Geldbuße kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie dem Ausmaß der Übertretung oder der Anzahl vorangegangener Verstöße. Die 300 Euro Geldbuße in diesem Fall wurde wegen der hohen Überschreitung und vorhandener Vorahndungen festgesetzt, was zeigt, dass wiederholtes Fehlverhalten zu höheren Sanktionen führen kann.


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Verfahrensfehler

Ein Verfahrensfehler entsteht, wenn während eines rechtlichen Verfahrens gegen gesetzliche Vorgaben zur Verfahrensführung verstoßen wird. Dies kann das Recht auf den gesetzlichen Richter, auf rechtliches Gehör oder auf eine vollständige Beweiserhebung umfassen. Verfahrensfehler können angefochten und in einem Berufungs- oder Beschwerdeverfahren thematisiert werden. In dem besprochenen Fall sind die korrekte Strukturierung und der ausreichende Vortrag entscheidend, um Verfahrensfehler zu vermeiden und die Richtigkeit der Entscheidung zu sichern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere die Möglichkeit, gegen Urteile des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde einzulegen. Eine Rechtsbeschwerde kann nur dann Abhilfe schaffen, wenn sie auf einer Verletzung des Rechts beruht, was hier als unbegründet erachtet wurde, da der Beschwerdeführer nicht die erforderliche Klarheit und Struktur im Vortrag aufwies.
  • § 77 OWiG: Hier wird die Aufklärungspflicht des Gerichts festgelegt, die besagt, dass das Gericht von Amts wegen Beweise erheben muss, wenn dies zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wurde gerügt, dass das Gericht seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei, jedoch mangelte es bereits an einem ausreichenden Vortrag über die Tatsachen, die eine solche Pflicht ausgelöst hätten.
  • § 344 Abs. 2 StPO: Dieser Paragraph fordert, dass die Tatsachen, die einen Verfahrensmangel begründen, so präzise und vollständig benannt werden müssen, dass das Beschwerdegericht ohne weitere Nachforschungen überprüfen kann, ob ein Mangel vorliegt. Der vorgelegte Vortrag entsprach diesen Anforderungen nicht, was zur Ablehnung der Rechtsbeschwerde führte, da die vorgebrachten Mängel nicht substantiiert genug waren.
  • § 349 Abs. 2 StPO: Dieser Paragraph regelt, dass die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen werden kann, wenn sie auf einer unzulässigen Rüge beruht. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde aufgrund unzureichenden Vortrags und unklarem Inhalt für unbegründet erklärt, wodurch diesem Paragraphen Rechnung getragen wurde.
  • § 11 OWiG (aufgrund der Bedeutung des Bußgeldbescheids): Dieser Paragraph behandelt die Bestimmungen über Bußgeldverfahren und deren Durchführung. Der Bußgeldbescheid zur Geschwindigkeitsüberschreitung war der Ausgangspunkt des Verfahrens, und die Argumentation des Betroffenen hinsichtlich der Messmethoden und der Verfahrensführung war direkt auf die Entscheidung des Amtsgerichts angewiesen, was die gesamte Rechtmäßigkeit des Verfahrens betraf.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az.: 3 ORbs 54/24 – 122 SsBs 5/24 – Beschluss vom 21.05.2024


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